24-06-2021 09:43
Hallo.
Wenn ich mich mit einem Verkäufer nicht einigen kann, habe ich leider nur noch die Möglichkeit, ebay einzuschalten und alles über "Probleme klären" abzuwickeln.
Dadurch verschwindet der Artikel aber aus meiner normalen Kaufübersicht und ich kann keine negativen Bewertungen mehr abgeben, sollte sich der Verkäufer auch nach der Klärung noch unkollegial verhalten (hier: hat eine Rückerstattung wegen falscher/schlechter Ware angeboten. Nachdem diese von mir akzeptiert wurde, war der "Fall geschlossen", das Geld wurde aber nie gezahlt).
Ist das so? Sind dann negative Bewertungen nicht mehr möglich?
Könnte sich ein Verkäufer so eventuell mit unkollegialen Methoden bei ebay durchmogeln?