25-07-2021 15:57
Wie schreibe ich das jetzt am besten? Also ich ewrhielt von einem Sanitätshaus ein Sauerstoffgerät.Mir wurde bestätigt das Gerät sein neu. Da meine Mutter Tage danach vertarb,rief ich diese Firma an und sie meinten sie nehmen keine "gebrauchten" Geräte zurück. daher habe ich es unter neuem preis hier angeboten.
Der Käufer meinte erst es sei ein tolles Gerät und auf einmal kommt we es wäre nicht neu. Und ich solle es zurück nehmen oder ich bekäme eine Anzeige wegen betruges.
Was nun? Und ich bin Privatverkäufer.
@kleedarter schrieb:Wie schreibe ich das jetzt am besten? Also ich ewrhielt von einem Sanitätshaus ein Sauerstoffgerät.Mir wurde bestätigt das Gerät sein neu. Da meine Mutter Tage danach vertarb,rief ich diese Firma an und sie meinten sie nehmen keine "gebrauchten" Geräte zurück. daher habe ich es unter neuem preis hier angeboten.
Der Käufer meinte erst es sei ein tolles Gerät und auf einmal kommt we es wäre nicht neu. Und ich solle es zurück nehmen oder ich bekäme eine Anzeige wegen betruges.
Was nun? Und ich bin Privatverkäufer.
Hallo @kleedarter
du nimmst an der neuen ZA teil, von daher solltest du das Gerät zurücknehmen.
Wenn dein Käufer einen Fall eröffnet erstattet ihm Ebay das Geld, zu deinen Lasten und du kannst hinter dem Artikel herlaufen.
U.U. bleiben dir dann noch die 19,90 € Streitfallgebühr.