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Rückgabe eines Gerätes wegen falscher aussage

Wie schreibe ich das jetzt am besten? Also ich ewrhielt von einem Sanitätshaus ein Sauerstoffgerät.Mir wurde bestätigt das Gerät sein neu. Da meine Mutter Tage danach vertarb,rief ich diese Firma an und sie meinten sie nehmen keine "gebrauchten" Geräte zurück. daher habe ich es unter neuem preis hier angeboten.

 

Der Käufer meinte erst es sei ein tolles Gerät und auf einmal kommt we es wäre nicht neu. Und ich solle es zurück nehmen oder ich bekäme eine Anzeige wegen betruges.

 

Was nun? Und ich bin Privatverkäufer.

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@kleedarter  schrieb:

Wie schreibe ich das jetzt am besten? Also ich ewrhielt von einem Sanitätshaus ein Sauerstoffgerät.Mir wurde bestätigt das Gerät sein neu. Da meine Mutter Tage danach vertarb,rief ich diese Firma an und sie meinten sie nehmen keine "gebrauchten" Geräte zurück. daher habe ich es unter neuem preis hier angeboten.

 

Der Käufer meinte erst es sei ein tolles Gerät und auf einmal kommt we es wäre nicht neu. Und ich solle es zurück nehmen oder ich bekäme eine Anzeige wegen betruges.

 

Was nun? Und ich bin Privatverkäufer.


Da hätte ich erstmal einen Sachmangel beim Vk versucht.

 

Wieso verkaufen die "neue" Geräte und wenn man zurückgeben will, sollen die gebraucht sein?

 

Sieht man am Gerät irgendwelche Betriebsstunden? Oder wie kommt dein Käufer drauf, dass gebraucht ist?

 

https://www.google.com/search?q=Betriebsstunden+Everflo+Sauerstoffkonzentrator&ei=R2_9YMeDHPaH9u8Ps7...

 

Weiß nicht, ob du das in deiner Situation bemerkt hast...

 

Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?

 

Gewährleistungsrechte des Käufers

 

Wenn du deswegen zurücknehmen musst und selbst nicht nutzen konntest, musst du dich an deinen Vk wenden!

 

 

 

 

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