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Rückgabe eines Mähroboters, der Rasen technisch nicht hält was er versprach

Hallo liebe Ebayer aus der Community, 

ich wende mich an sie und euch mit fogendem Fall, im Nov. 2024 kaufte ich einen Worx Mähroboter, dieser war ab März eine Mähsaison im Einsatz. Ab dem Spätsommer 2025 stellten sich wöchentlich neue Probleme ein, fast ständig "fuhr" er aus dem mit Begrenzungsdraht abgesteckten Bereich, blieb stehen und beeendete sein Mähen, war nicht mehr einsatzfähig. Sehr häufig buddelte er sich ein, sodass über 10 Stellen des Rasens neu ausgeglichen und eingesät werden mußten. Obwohl er für eine erheblich größere Rasenfläche zugeordnet ist, konnte er nicht alle Rasenflächen abmähen. Restflächen blieben stehen. Von Woche zu Woche wurden seinen Fehler auffallender und das Mähergebnis stetig unbefriedigender. Nach der ersten Mähsaison und innerhalb der Garantie, wendete ich mich an den Verkäufer, doch ich konnte ich nicht kontakten. Wochen vergingen und ich wendete mich 4x (16.10., 28.10.,10.11. und 24.11.) an den EBAY Kundenservice. Auch mit Unterstützung des Kundenservices nahm der Verkäufer keinen Kontakt zu mir auf. Ich möchte bei der geschilderten Unzufriedenheit mit dem Gerät, dieses innerhalb der Garantiezeit zurückgeben, da der Mähroboter nicht das leistet, was er verspricht. Im Internet sah ich ein Video, bei dem der Besitzer für den identischen Mähroboter von Worx, präziese die selben Fehler die er erlebete, ebenso wie ich, aufzeigte. Daher bin ich bestätigt das das Gerät nicht die in der Beschreibung aufgezeigten Ergebnisse leistet.

Ich möchte die Rückgabe des Gerätes, gegen Erstattung eines erheblichen Teils des Kaufpreises von 625€, ohne Versandkosten.

Vielen Dank für ihre Unterstützung schon im Vorraus.

Als langjähriger Ebayer, ist das der 1. Fall bei dem ich fast am Verzweifeln als Kunde bin.

Danke!

 

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1 ANTWORT 1

Betreff: Rückgabe eines Mähroboters, der Rasen technisch nicht hält was er versprach

Über ebay geht nach der langen Zeit garnichts mehr. Und wenn der Kauf im November 2024 war greift mittlerweile die Beweislastumkehr und du musst dem Verkäufer nachweisen, dass das Problem bereits beim Kauf bestand.

Und Garantie geben auch nicht die Verkäufer sondern die Hersteller.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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