13-09-2017 21:01
Hallo.Habe ein rückfallverzögertes Zeitrelais verkauft.Der Kunde hat nun einen Rückgabeantrag gestellt,weil er der Meinung ist es wäre defekt.Wer sich etwas auskennt,weiß daß man es über einen Impuls A1,B1 starten muß.(Treppenlichtautomat)Vor dem Versand hatte ich das Relais nochmal getestet.Der türkische Kunde hat zwar bezahlt,aber die Zahlung ist eingefroren.(bis zur angebliche Klärung)Wer gibt solchen Kunden solche Rechte die aus Unwissenheit handeln?Möchte mal Eure Meinung dazu lesen.Mfg.Ralf.
@saab93ralf schrieb:Hallo.Habe ein rückfallverzögertes Zeitrelais verkauft.Der Kunde hat nun einen Rückgabeantrag gestellt,weil er der Meinung ist es wäre defekt.Wer sich etwas auskennt,weiß daß man es über einen Impuls A1,B1 starten muß.(Treppenlichtautomat)Vor dem Versand hatte ich das Relais nochmal getestet.Der türkische Kunde hat zwar bezahlt,aber die Zahlung ist eingefroren.(bis zur angebliche Klärung)Wer gibt solchen Kunden solche Rechte die aus Unwissenheit handeln?Möchte mal Eure Meinung dazu lesen.Mfg.Ralf.
Hallo saab93ral
Du selbst gibst deinen Käufern solche Rechte!
Du bietest Paypal an hast aber scheinbar nie deren AGB gelesen.