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Rücknahme/ Zahlungseingang

lepoob
Auf Erkundungstour

Guten Tag,

 

ich habe mir versehentlich einen Artikel ersteigert, den ich nicht haben wollte und habe ihn vor dem Gebotsende angeschrieben und ihn gebeten die rücknahme zu bewilligen. Aber leider sieht der Verkäufer das nicht so und hat mir eine Frist bis Mittwoch gegeben (am Montag Mittag ersteigert), ansonsten würde sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten... Ich habe ihr gesagt, dass ich das Geld nicht aufbringen kann und es ihr frühstens am Monatsanfang geben kann. Kann sie mir nach 3 Tagen schon direkt mir rechtlichen Schritten drohen? Hilfe wäre schön

 

LG

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@lepoob 

 

Soso. Versehentlich geboten. Das glaubt Dir kein Mensch.

 

Du hast auf zwei Gitarren geboten - eine hast du gewonnen.

Gebotsübersicht: Einzelheiten | eBay

 

Bei Privat-Verkäufern hast du kein Widerrufsrecht.

Und wenn Du direkt ankündigst, dass Du nicht bezahlen kannst, dann kann der Verkäufer auch mal direkt ankündigen, dass er rechtliche Schritte einleiten wird, wenn du nicht bezahlst. Gleiches Recht für alle.

 

Bei dem Preis kann ich mir auch vorstellen, dass der Verkäufer nicht nur heiße Luft ablässt, sondern wirklich Taten folgen lässt. Du solltest Dir also überlegen, wo Du die Kohle zum Bezahlen her bekommst. Zahlungen sind bei ebay sofort fällig und nicht erst, wenn der nächste Lohn kommt. Und nein, der Verkäufer muss kein Verständnis haben. Vielleicht braucht der das Geld gerade genauso dringen wie Du.

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