16-06-2020 20:24
Deinem Hinweis "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Widerruf. " ist für die Katz! Für Privatverkäufer besteht keine gesetzl. Pflicht zum Umtausch oder Widerruf. Ergo: was nicht ist, braucht man auch nicht auszuschließen. Was aber ist, das wiederum schließt du nicht aus, nämlich die Gewährleistung.
Ohne Gewährleistungsausschluss haftest du für Mängel, die dir nicht bekannt waren.
Wieviel Zeit lag zwischen dem Empfang des Artikels und der Reklamation?
Ich würde das Buch (bzw. eine Seite daraus) in Relation zum Stift eher als nebensächlich sehen. In Verbindung (wenn man deinem Käufer glaubt) mit dem Umstand, dass er das Set verwenden wollte, es nicht funktionierte und er seinen Versuch dann dem Buch entnommen hatte, indem er die Seite rausgerissen hatte, wäre das wohl eine legitime Handlung, die keine Wertminderung begründet.
Ich denke, um eine volle Preiserstattung wirst du da nicht rumkomen.
Wenn du das nächste Mal einen ungetesteten Artikel verkaufst, dann schließe die Gewährleistung aus.