27-07-2021 16:09
Guten Tag und Hallo,
ich habe eine Armbanduhr per Sofort-Kauf gekauft. Mit offensichtlich stark bearbeiteten Photos hat mir der Verkäufer eine Uhr angeboten, die in "einem sehr guten Zustand" sein würde. Die Uhr entpuppte sich jedoch als in einem "SEHR STARK ABGENUTZTEN Zustand". Sowohl das Glas als auch das Armband auch als auch der Verschluss des Armbandes sind in einem lausig schlechten, extremst verkratzten Zustand. Der Austausch dieser Teil würde locker um die 300 Euro kosten weil man schlicht fast alles tauschen müßte... Nach 3 Tagen lief die Uhr nicht mehr. Es handelt sich um eine Solar-Uhr, sie ging und geht nicht mehr obwohl sie Licht ohne Ende bekommt. Soviel zu der Verkäuferaussage "nie wieder Batterien tauschen !" Der Verkäufer meint er könnte die Uhr LEIDER nicht zurücknehmen weil er nicht wisse, was ich in den 3 Tagen an der Uhr kaputt gemacht hätte. Außerdem hätte ihm ebay geraten, die Uhr nicht zurückzunehmen, was frei erfunden ist ! Tatsächlich hat er sich NIE mit ebay so besprochen. Ebay hätte ihm das gewiß nicht geraten, denn es ist offensichtlich, daß hier jemand der Lügner vor dem Herrn ist. Als ich die Uhr kaufen wollte, meinte der Verkäufer die von ihm angebotene Zahlmethoden paypal und Kreditkarte würden nicht funktionieren (...) stattdessen solle ich per Überweisung über meine Hausbank (und nicht über klarna...) bezahlen. Die Mitarbeiter von ebay haben mir dann erklärt, daß dies die übliche Betrügermasche wäre um den Käuferschutz auszuhebeln ! Ich habe also bei ebay den Fall mehrfach geschildert. Nun ist es dem Verkäufer gelungen, daß ebay den Fall geschlossen hat und erklärt, mir das Geld nicht zurückzuzahlen. Der Artikel sei ordentllich beschrieben worden. Ich hatte ebay mehrfach Phtotos eingereicht auf denen klar erkennbar ist, daß der tatsächliche Zustand der Uhr erschreckend schlecht ist. So schlecht, daß ich die Uhr nicht mal geschenkt haben wollte. Und mit dem verlorenen Geld hatte ich mich schon lange abgefunden. Mir geht es darum, daß ebay diesem Verbrecher das Handwerk legt !!! Natürlich kann ich ihn noch anzeigen oder einen Mahnbescheid schicken, aber das ist zeitaufwendig. Außerdem denke ich, daß dieser Gewohnheitskriminelle auch dafür lange eingeübte Methoden hat, um auch hier wieder ungeschoren davonzukommen. Was also kann ich tun, daß mit ebay den Herrn SPERRT ?!? Ich habe nicht den Eindruck, daß man bei ebay weiß (oder sich dafür interessiert) was hier gelaufen ist. Nützt es etwas, wenn ich diesen Text hier im Einschreibebrief an ebay schicke ?!? Liest das jemand ? Bin für jeden Hinweis dankbar. Viele Grüße und DANKE !
Tagchen @puyseguere
Vielleicht schreibe ich jetzt auch nichts anderes als @bootyooty ... ich kann sehen, dass sie geantwortet hat, aber nicht was... soviel zu identischen Antworten...und Prüfmechanismen...
Nenn bitte mal die Artikelnummer und ... wie hast du denn jetzt bezahlt? Per Überweisung? Direkt auf sein Konto? Ich steig da nicht ganz durch.
Das könnte auch die "Masche" von jemandem sein, der das neue Zahlverfahren nicht versteht und deswegen meint, dass Paypal und Kreditkartenzahlung bei ihm nicht funktionieren würden. Die Zahlungen landen nämlich nicht mehr auf dem Paypal-Konto des Verkäufers, sondern bei ebay - und ebay zahlt nur aufs Bankkonto aus. Wer das nicht versteht, der denkt, Paypal wäre "kaputt".
Der Verkäufer hat ebay auch nicht "dazu gebracht, den Fall zu schließen" - der Fall wurde geschlossen, weil Du nicht über ebay bezahlt und somit keinen Käuferschutz hast.
Die negative Bewertung wurde gelöscht, weil der Fall "zu Gunsten des Verkäufers geschlossen wurde". Das passiert automatisch.
Niemand kann hier beurteilen, ob der Verkäufer vorsätzlich gehandelt hat oder tatsächlich glaubt, die Uhr wäre in einem "sehr guten Zustand". Irgendwo steht ja auch noch der Zusatz "für ihr Alter". Insofern kann man da auch mit einer Anzeige scheitern. Beim Zustand von Gebrauchtware scheiden sich mitunter die Geister. Was der eine für "sehr gut" hält, fasst der andere nicht mehr mit der Kneifzange an.
Es kann auch sehr gut sein, dass ein Telefonjoker dem Verkäufer erzählt hat, dass er die Uhr nicht zurücknehmen müsste. Die erzählen nämlich gern genau das, was der Anrufer hören möchte - egal, ob es richtig oder falsch ist. Und auch ein Anwalt kann gesagt haben, dass der Verkäufer die Uhr nicht zurücknehmen müsste. Es kommt ja immer drauf an, was man dem Anwalt erzählt. Da war ja niemand dabei.
Wahrscheinlich musst Du die Sache unter "dumm gelaufen" abhaken. Wenn man sich die Bewertungen des Verkäufers anschaut, dann ist der nämlich eher nicht von der einsichtigen Sorte...
Tag @puyseguere entschuldigung, du bist eben nicht abgesichert bei Zahlung mit Überweisung.
Strafanzeige bei der Polizei kannst du erstatten. Eine sachliche, rote Bewertung kannst du über ebay auch abgeben, allein bleibt es ebay vorbehalten, Nutzer zu sperren.
Was meinst du was passieren würde wenn ebay jedes Mal auf Zuruf Nutzer sperren würde nur weil das jemand möchte?
Klar ist es zeitaufwendig, aber scheinbar ist dir der Betrag nicht so viel wert wie die Sperrung eines Accounts bei ebay?