08-07-2020 19:26
Hallo, ich habe über Ebay einen Artikel erworben, der nachweislich versandt wurde. (Sendungsnummer übermittelt). Die Sendung kam nicht bei mir an und es wurde Antrag
gestellt. Als Antwort wurde dem Versender mitgeteilt, dass die Sendung an "eine Person" ausgeliefert wurde. Als angeblichen Beweis wurde eine ominöse Unterschrift über-
mittelt, die nicht die Spur Ähnlichkeit mit meiner Unterschrift hat. Kopie meiner Unterschrift im Personalausweis wurde nachgereicht. Der Versender schreibt mir nun, dass ich
einen Anwalt beauftragen soll, aber zu den verlorenen Kosten noch mehr zu investieren, erscheint mir als Risiko zu groß.
Was also ist zu tun - DHL weigert sich, die Angelegenheit aufzuklären.
Gruß
Hauser
Du als Empfänger kommst bei DHL nicht weiter. Wenn DHL "mauert", dann muss der Verkäufer einen Anwalt beauftragen, um seine Rechte gegen DHL durchzusetzen und Dir danach den Schadenersatzbetrag von DHL erstatten zu können.
Das ist so nicht zutreffend. Auch der Empfänger kann gegen DHL die gleichen Rechte wahrnehmen, wie der Absender (vgl. § 421 HGB).
@jcare09 schrieb:Hallo, ich habe über Ebay einen Artikel erworben, der nachweislich versandt wurde. (Sendungsnummer übermittelt). Die Sendung kam nicht bei mir an und es wurde Antrag
gestellt. Als Antwort wurde dem Versender mitgeteilt, dass die Sendung an "eine Person" ausgeliefert wurde. Als angeblichen Beweis wurde eine ominöse Unterschrift über-
mittelt, die nicht die Spur Ähnlichkeit mit meiner Unterschrift hat. Kopie meiner Unterschrift im Personalausweis wurde nachgereicht. Der Versender schreibt mir nun, dass ich
einen Anwalt beauftragen soll, aber zu den verlorenen Kosten noch mehr zu investieren, erscheint mir als Risiko zu groß.
Was also ist zu tun - DHL weigert sich, die Angelegenheit aufzuklären.
Gruß
Hauser
Mit dem Anwalt könntest Du nur gegen den Verkäufer vorgehen, wenn der sich weigert bei DHL die entsprechenden Anträge auf Schadenersatz zu stellen und durchzusetzen. Mit seiner Weigerung könnte er sich nämlich selbst schadenersatzpflichtig machen.
Der Verkäufer ist nämlich Vertragspartner von DHL und deswegen kann nur er was bei DHL erwirken. Du als Empfänger kommst bei DHL nicht weiter. Wenn DHL "mauert", dann muss der Verkäufer einen Anwalt beauftragen, um seine Rechte gegen DHL durchzusetzen und Dir danach den Schadenersatzbetrag von DHL erstatten zu können.
Du könntest höchstens bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls des Pakets erstatten.