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So sieht die Kontrolle über sogenannte Hochbieter aus!

Hinweis von eBay:

Sie können ein Gebot ausnahmsweise zurücknehmen, wenn:

  • Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben (z. B. 200 EUR, statt 2,00 EUR)
  • sich die Artikelbeschreibung nach Abgabe Ihres Gebots wesentlich verändert hat
  • der Verkäufer nicht auf Ihre Anfrage antwortet

In allen anderen Fällen handelt es sich um eine ungültige Gebotsrücknahme.

 

Innerhalb von 12 Monaten ist das 73 mal passiert.  Die Bieter werden für dumm gehalten. Die Kontrolle von eBay ist lächerlich

 

 

 

Gesamtes Thema betrachten
Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @romasab 

 

Wie kommst du denn in diesem Fall auf hochbieten?

Doch nicht bei diesem Verkäufer.

Dass Gebotsrückzieher eine Pest sind...unbestritten!

 

Antworten geht über Kommentar.

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