am 07-03-2021 18:53 - zuletzt bearbeitet am 07-03-2021 18:58 von kh-marina
Hinweis von eBay:
Sie können ein Gebot ausnahmsweise zurücknehmen, wenn:
In allen anderen Fällen handelt es sich um eine ungültige Gebotsrücknahme.
Innerhalb von 12 Monaten ist das 73 mal passiert. Die Bieter werden für dumm gehalten. Die Kontrolle von eBay ist lächerlich
@romasab schrieb:Hinweis von eBay:
Sie können ein Gebot ausnahmsweise zurücknehmen, wenn:
- Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben (z. B. 200 EUR, statt 2,00 EUR)
- sich die Artikelbeschreibung nach Abgabe Ihres Gebots wesentlich verändert hat
- der Verkäufer nicht auf Ihre Anfrage antwortet
In allen anderen Fällen handelt es sich um eine ungültige Gebotsrücknahme.
Innerhalb von 12 Monaten ist das 73 mal passiert. Die Bieter werden für dumm gehalten. Die Kontrolle von eBay ist lächerlich
Hallo @romasab
ebenfalls ein Hinweis von Ebay in der AGB, z.Zt. §7 Abs. 7
das du nach einer Gebotsrücknahme nicht mehr an dein Gebot gebunden bist, wenn du durch die Rücknahme wieder passiv zum Führenden wirst.
Bitte auch alles aufzählen.