am 07-03-2021 18:53 - zuletzt bearbeitet am 07-03-2021 18:58 von kh-marina
Hinweis von eBay:
Sie können ein Gebot ausnahmsweise zurücknehmen, wenn:
In allen anderen Fällen handelt es sich um eine ungültige Gebotsrücknahme.
Innerhalb von 12 Monaten ist das 73 mal passiert. Die Bieter werden für dumm gehalten. Die Kontrolle von eBay ist lächerlich
Ebay kontrolliert keine Hochbieter @romasab .
Vielleicht wird ein Verkäufer gesperrt, wenn er zu oft einen Kaufabbruch macht ?
Wenn du dich über irgendwas bei EBay ärgerst, lass das nicht an den Nutzern hier aus. Wenn du des Lesens mächtig bist, kannst du auf Rückfragen doch antworten... falls du mit deinem falschen Dampfer nicht vorher irgendwo gegenbretterst.
Tagchen @romasab
Wie kommst du denn in diesem Fall auf hochbieten?
Doch nicht bei diesem Verkäufer.
Dass Gebotsrückzieher eine Pest sind...unbestritten!
Antworten geht über Kommentar.
@romasab schrieb:Hinweis von eBay:
Sie können ein Gebot ausnahmsweise zurücknehmen, wenn:
- Sie versehentlich einen falschen Gebotsbetrag eingegeben haben (z. B. 200 EUR, statt 2,00 EUR)
- sich die Artikelbeschreibung nach Abgabe Ihres Gebots wesentlich verändert hat
- der Verkäufer nicht auf Ihre Anfrage antwortet
In allen anderen Fällen handelt es sich um eine ungültige Gebotsrücknahme.
Innerhalb von 12 Monaten ist das 73 mal passiert. Die Bieter werden für dumm gehalten. Die Kontrolle von eBay ist lächerlich
Hallo @romasab
ebenfalls ein Hinweis von Ebay in der AGB, z.Zt. §7 Abs. 7
das du nach einer Gebotsrücknahme nicht mehr an dein Gebot gebunden bist, wenn du durch die Rücknahme wieder passiv zum Führenden wirst.
Bitte auch alles aufzählen.