20-02-2018 12:35
Die Sperre erfolgt durch den Verkäufer - nicht durch ebay. Demzufolge hast Du auch kein Einspruchsrecht bei ebay.
Ebay stellt die Funktion "Käufer sperren" ja extra zur Verfügung, damit Verkäufer selbst entscheiden können wer bei ihnen kaufen darf und wer nicht. Das wäre ziemlich unlogisch wenn ein vom Verkäufer gesperrter Käufer dann die Sperre von ebay wieder aufheben lassen könnte.
Mir erschließt sich nicht, weshalb man unbedingt wieder bei einem Verkäufer kaufen will, bei dem man bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat
@marineschiffspost8schrieb:
Ist das Ok, wenn ich einen Artikel zurückschicke, der aller Wahrscheinlickeit nach gefälscht ist und der Verkäufer sperrt mich als Käufer ? Bestehen dagegen Einspruchsmöglichkeiten über Ebay ?
Nein, es bestehen selbstverständlich keine Einspruchsmöglichkeiten dagegen.
Wär ja auch noch schöner!
Jeder Verkäufer hat das Recht unliebsame Käufer zu sperren!
Und was heißt "aller Wahrscheinlichkeit nach gefälscht"??
Ist der Artikel gefälscht oder nicht?