27-06-2020 16:57
Die email deines Verkäufers ist mit Bestandteil eures Vertrages. In dieser Konstellation dürftest du daher recht gute Aussichten haben, den Vertrag zivilrechtlich entweder anzufechten (§ 123 BGB) oder vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 II Nr. 3 BGB) und ggf. sogar Schadensersatz gegen den Verkäufer einzufordern.
Vermutlich macht es Sinn, ihn erst mal von einem Anwalt anschreiben zu lassen. Es dürfte zu erwarten sein, dass er daraufhin einlenkt. Die Kosten für einen Anwalt hätte er dir zu erstatten.
Hallo,
dass ein Teil von Minolta ist, sieht man auf dem Foto
@konrad2004 schrieb:
Habe am 22.06.2020 eins Objektiv erworben. Aus dem Angebot ist nicht die Verwendung für einen kamerahersteller herauszulesen gewesen. Habe den Verkäufer gefragt ob dieses mit Nikon Anschuss ist. Antwort per email:ja, ich hatte es an meiner Nikon. Jetzt bei eintreffen der Ware hat sich herausgestellt, dass es sich um einen minoltaanschluss handelt. Habe den Verkäufer angesprochen, dass es sich um eine arglistige Täuschung handelt. Er lehnt eine Rücknahme ab. Auch von eBay wurde das Ticket zur Rücknahme geschlossen. Was kann ich tun den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung verklagen?
ebay hat sicherlich den Fall geschlossen weil du mit Überweisung gezahlt hast? = kein Käuferschutz
Gib mal die Artikelnummer deines Kaufs bekannt.
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