08-02-2021 14:32
Ein ersteigertes Faxgerät ist hier nicht funktionsfähig angekommen. Auf die diesseitige Beschwerde beim Verkäufer und Vorschlag der kostenfreien Rücksendung oder Entsorgung, machte dieser das Angebot 1.Gerät behalten u. Erstattung von 50% des Ersteigerunggspreises. 2. Gerärt kostenpflichtig zurücksenden und Kaufpreiserstattung.
Was ist die richtrige Verhaltensweise gem Ebay-Richtlinien?.
@flipperkind schrieb:Ein ersteigertes Faxgerät ist hier nicht funktionsfähig angekommen. Auf die diesseitige Beschwerde beim Verkäufer und Vorschlag der kostenfreien Rücksendung oder Entsorgung, machte dieser das Angebot 1.Gerät behalten u. Erstattung von 50% des Ersteigerunggspreises. 2. Gerärt kostenpflichtig zurücksenden und Kaufpreiserstattung.
Was ist die richtrige Verhaltensweise gem Ebay-Richtlinien?.
Tagchen @flipperkind
Die EBay-Richtlinien sind hier doch zweitrangig. Hier geht es um eine allgemeine Rechtsfrage.
Hast du defekte Ware erhalten, steht dir zunächst nur ein Recht auf Nacherfüllung zu: Also funktionierender Ersatz oder Reparatur.
Je nach Aufwand und Verhältnismäßigkeit.
Alle Kosten hätte da der VK zu tragen.
Ebay oder PP kürzen das aber ab und meinen, eine sofortige Rückabwicklung wäre auch okay. Der VK, der für den Defekt verantwortlich ist, solle auch die Kosten für den Rückversand tragen.
Das ist aber nur die graue Theorie.
Wenn du über PP gezahlt hast, wirst du wahrscheinlich dein Geld zurückbekommen, wenn du den Artikel zurücksendest.
Ob du die VSK zurückbekommst, ist dann ein anderes Thema.
Das andere Angebot mit der Minderung ist rechtlich vollkommen okay. Natürlich nicht für die Entsorgung. Das wäre ja witzlos.
Da ginge es eher darum, dass die Minderung eine Einschränkung kompensieren oder Reparaturkosten ersetzen soll.
Bei Kauf von einem Chinesen oder so manch merkwürdigem VK muss man das nochmal ganz anders betrachten.
Also Fragen unter Nennung der Artikelnummer sind besser.
Also mir kommt das etwas komisch vor wenn der Käufer nur 50% will und das Gerät behalten will. Vielleicht ist es doch nicht so defekt wie der Käufer es reklamiert? 😉
Ich würde das Gerät zurücknehmen mit Erstattung der Rücksendekosten und der vorab bezahlten Kosten. Aber wie du das handhaben willst ist deine Sache und auch ebay mischt sich da nicht ein solange ihr euch einig werdet.