13-05-2021 13:37
@alexandewerne_4 schrieb:
Guten Tag alle zusammen,
Hab mich beim kauf eines Produktes verlesen, wollte neuware aber es handelte sich um Gebrauchte ware. Habe darfaufhin den privaten verkäufer direkt angeschrieben ob es möglich wäre den Kaufvertrag aufzulösen, doch es kamm keine Antwort. Versuche vergebens seit mehreren Tagen den Verkäufer zu kontaktieren, doch bis jetzt kam nur eine Antwort die lautet „ Moin, es liegt an“ . Nur die 4 Wörter kamen als Antwort in den 4 Tagen und heute muss ich die Ware bezahlen.Fühle mich ignoriert und auch etwas verarscht. Könnt ihr mir ein Rat geben wie ich in dieser Situation hadel soll bzw. Welche Möglichkeiten es gibt auf ebay. Danke im Voraus für antworten
Mit freundlichen Grüßen
Alex
Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Gebote und Käufe sind verbindlich und rechtsgültig!
Verkäufer gewerblich = Widerrufsrecht
Verkäufer privat = bezahlen denn die müssen nicht stornieren
Tagchen @alexandewerne_4
ein Widerrufsrecht gibt es nunmal NUR bei gewerblichen Verkäufern und nicht bei privaten.
Und wieso fühlst DU dich jetzt vera..... ?
Dein Verkäufer hat sowas vielleicht schon zum xten Mal mitgemacht, wie der sich fühlt interessiert dich scheinbar nicht? Du verliest dich und dein VK soll es ausbaden.
Jaja... geht immer nur um die eigenen Belange, schade.
Artikelmerkmale
| Artikelzustand: | Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen |
Dein Artikel ist übrigens auch nicht "neu". Neuware gibt es im Handel!