09-07-2020 19:26
Moin,
ich habe 8 Artikel gekauft - 8 Hefte je 1€. Beim Anfordern der Gesamtrechnung will der Verkäufer
für jeden einzelnen Artikel die vollen Versandkosten von 2,70 - also 3,70 für jedes Heft.
Auf Nachfrage meinte der Verkäufer, es bleibt dabei oder er bricht den Verkauf ab.
Dieses tat er dann bevor ich bezahlen konnte.
Wie kann ich nun die Erfüllung des Kaufes durchsetzen?
Schließlich hab ich einen Kaufvertrag mit Bestätigung des Gebotes abgeschlossen.
Im Angebot steht nichts davon, das die Versandkosten auch bei mehreren Artikel pro Artikel gelten.
Danke und Ciao
Nr. eines der 8 Artikel: 324215849342
Wie kann ich nun die Erfüllung des Kaufes durchsetzen?
Da bleibt dir nur der Gang zum Anwalt und den würde ich bei soviel Dreistigkeit dieses Verkäufers auch nutzen. Die Kosten für den Anwalt hat dein Käufer zu erstatten, da er sich selbst bereits in Verzug gesetzt hat. Es dürfte davon auszugehen sein, dass dein Verkäufer nach einem anwaltlichen Schreiben einlenken wird. Falls nicht, dann macht er sich darüber hinaus auch noch schadensersatzpflichtig über den Vertragsgegenstand.
Zudem bedarf es schon eines gewichtigen Grundes, wenn er für jeden einzelnen Artikel Versandkosten beanspruchen will und einen solchen wird er mit ziemlicher Sicherheit nicht vorbringen können. Er ist gem. § 241 Abs. 2 BGB durchaus angehalten, einen Versand zu ermöglichen, der deine Interessen berücksichtigt (z. B. einen Kombiversand). Zudem hast du in Punkto Versand auch ein Weisungsrecht gegenüber dem Verkäufer (§ 447 BGB).
Alles in allem bist du zivilrechtlich in einer recht guten Position. Inwiefern du diese gegen deinen Verkäufer geltend machst, liegt einzig an dir.
@Anonymous
Wenn ich als Versand DHL Paket für 6 Euro im Angebot stehen habe und du das Angebot kaufst ist die Versandart und die Kosten Vertragsbestandteil.
Da liegst du definitiv falsch! Nicht alles, was in einem Angebot steht, wird 1:1 Vertragsbestandteil. Die Angabe eines Versandes in Form eines DHL-Paketes wäre gem. § 133, 157 BGB als Angebot des Verkäufers dahingehend auszulegen, die Ware zu versenden - mehr aber auch nicht. Der Käufer kann dieses Angebot annehmen (das tut er konkludent, wenn der die vom Verkäufer für einen DHL-Versand angegebenen Versandkosten bezahlt), muss es aber nicht. Er kann z. B. auch eine Abholung verlangen, die der Verkäufer zu akzeptieren hat oder eben auch eine andere Versandart verlangen.
So wie zB auch die Bearbeitungs und Lieferzeit.
Dass du auch mit dieser Auffassung daneben liegst, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass mit einer Überschreitung dieser angegebenen Bearbeitungs- und Lieverzeit kein Verzug eintritt.
Da möchte ich mal ein Urteil sehen das du als Käufer Einseitig den Vertrag ändern kannst wie du willst!
Es ist eben keine Vertragsänderung, weil es sich dabei nicht um verbindliche Vertragsbestandteile handelt. Wäre der Versand als verbindlicher Vertragsbestandteil anzusehen, hätte das wiederum die rechtliche Konsequenz, dass sich damit auch der Erfüllungsort auf die Empfängeradresse ändert, d. h. das Versandrisiko hätte dann auch der Verkäufer zu tragen.
@pommernherzog
Also, wenn ich einen einzelnen Artikel kaufe, akzeptiere ich die Versandart (kosten).
Das ist so nicht zutreffend. Es kommt nicht darauf an, ob du einen einzelnen Artikel kaufst oder mehrere. Dein Weisungsrecht gem. § 447 II BGB besteht davon unabhängig.
1 EUR zusätzlich pro weiteres Heft etc.pp.... ja, sowas bedingen manche gewerblichen Verkäufer. Einer rechtlichen Prüfung würde so eine Bedingung im Einzelfall wohl nicht standhalten, würde sie angegriffen werden.
Es ist ein Irrglaube, dass der Verkäufer einen grundsätzlichen vertraglichen Rechtsanspruch auf die von ihm willkürlich festgelegten Versandkosten hätte... schon gleich gar nicht dann, wenn der Erfüllungsort der Wohnort des Verkäufers ist.
Hallo @pommernherzog
" Wie kann ich nun die Erfüllung des Kaufes durchsetzen?
Schließlich hab ich einen Kaufvertrag mit Bestätigung des Gebotes abgeschlossen."
Da hast du schon recht.
Aber du hast beim bieten auch die Versandkosten akzeptiert.
Oder steht im Angebot das du nur einmal die VK bezahlen musst
wenn du mehrere Artikel kaufst?