18-03-2021 10:39
Hallo, ich habe im Dezember eine HiFi-Anlage gekauft, die schon im Januar kaputtging. Inzwischen habe ich den Verkäufer drei Mal angeschrieben, doch er meldet sich nicht zurück. Die Funktion "eBay einschalten" ist leider nicht aktiviert (über die Gründe kann ich nur spekulieren, da ich die Algorithmen nicht kenne). Was kann ich tun? Danke für Hilfe und Grüße!
@schrift.wort schrieb:Hallo, ich habe im Dezember eine HiFi-Anlage gekauft, die schon im Januar kaputtging. Inzwischen habe ich den Verkäufer drei Mal angeschrieben, doch er meldet sich nicht zurück. Die Funktion "eBay einschalten" ist leider nicht aktiviert (über die Gründe kann ich nur spekulieren, da ich die Algorithmen nicht kenne). Was kann ich tun? Danke für Hilfe und Grüße!
Hallo @schrift.wort wenn du bei einem privaten VK mit Zahlmethode Überweisung gekauft hast, gibt es eh kein ebay einschalten. Und auch da gibt es dann Fristen, die sind allesamt schon abgelaufen.
Einzige Alternative: Wenn mit Paypal gezahlt wurde, kannst du ja bis 180 Tage nach Kauf den Käuferschutz in Anspruch nehmen. Dazu musst du dann direkt im PP Konto bei der Transaktion aus Dezember einen Fall eröffnen.
@schrift.wort schrieb:Hallo, ich habe im Dezember eine HiFi-Anlage gekauft, die schon im Januar kaputtging. Inzwischen habe ich den Verkäufer drei Mal angeschrieben, doch er meldet sich nicht zurück. Die Funktion "eBay einschalten" ist leider nicht aktiviert (über die Gründe kann ich nur spekulieren, da ich die Algorithmen nicht kenne). Was kann ich tun? Danke für Hilfe und Grüße!
Tagchen @schrift.wort
EBay fühlt sich ziemlich genau 30 Tage zuständig. Solltest du bei einem Händler mit Sitz in D gekauft haben, setz ihm über verschiedene Kontaktmöglichkeiten eine datierte Frist zur Rückmeldung und Klärung (Nacherfüllung durch Reparatur oder Neulieferung). Beruf dich dabei auf die passenden Paragrafen im BGB.
Bei einem privaten Verkäufer, der die Sachmängelhaftung über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus ausschließen kann, wird das aber nichts helfen.
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