Verkäufer verweigert Abholung
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am 16-09-2020 10:47 - zuletzt bearbeitet am 16-09-2020 12:55 von pat
Hallo Community,
ein Freund von mir hat gestern in meinem Auftrag ein Keyboard für mich ersteigert ! (Ich war zum Angebotsende beruflich unterwegs und konnte nicht selbst bieten !)
Im Angebot stand ganz oben bei Zahlungen : Barzahlung bei Abholung
In seinem eigenen Text hatte der Verkäufer geschrieben :
Kein PayPal, Kreditkarte, Nachnahme o.a. Nur Versand gegen Vorkasse möglich.
Das hat natürlich viele Bieter abgeschreckt und sie haben nicht geboten - deshalb konnte mein Freund das Keyboard sehr günstig ersteigern.
Jetzt verweigert der Verkäufer die Abholung und will, dass das Geld (Ersteigerungspreis : 1.011.- €) überwiesen wird.
Was mache ich jetzt ??? Rechtsanwalt ??? Meine Bank sagt, wenn ich den Betrag überweise, ist es weg...!!! Ob dann das Keyboard geliefert wird ist fraglich bzw. wahrscheinlich nicht...!
Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!!
Gruß von
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@derkardinal schrieb:Hallo Community,
ein Freund von mir hat gestern in meinem Auftrag ein Keyboard für mich ersteigert ! (Ich war zum Angebotsende beruflich unterwegs und konnte nicht selbst bieten !)
Im Angebot stand ganz oben bei Zahlungen : Barzahlung bei Abholung
In seinem eigenen Text hatte der Verkäufer geschrieben :
Kein PayPal, Kreditkarte, Nachnahme o.a. Nur Versand gegen Vorkasse möglich.
Das hat natürlich viele Bieter abgeschreckt und sie haben nicht geboten - deshalb konnte mein Freund das Keyboard sehr günstig ersteigern.
Jetzt verweigert der Verkäufer die Abholung und will, dass das Geld (Ersteigerungspreis : 1.011.- €) überwiesen wird.
Was mache ich jetzt ??? Rechtsanwalt ??? Meine Bank sagt, wenn ich den Betrag überweise, ist es weg...!!! Ob dann das Keyboard geliefert wird ist fraglich bzw. wahrscheinlich nicht...!
Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!!
Gruß von
"Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!! "
dann solltest Du wie im Text vom Verkäufer angegeben überweisen und er sendet Dir das Teil dann zu
im Formular wurde zwar Barzahlung angegeben, allerdings ebenfalls die Versandkosten
ausserdem steht im Text, dass nur (gegen Vorkasse) versendet wird "und nichts anderes"
im Text hat der Verkäufer also deutlich seine Willenserklärung bzgl. des Angebots geschrieben, dass hat durchaus Vorrang vor den unter Umständen falsch vom Verkäufer oder durch eBay von vorherigen Angeboten im Formular übernomme Angaben
https://www.ebay.de/itm/Super-Yamaha-Tyros-5-76-Tasten-/353202624818
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@derkardinal schrieb:Hallo Community,
ein Freund von mir hat gestern in meinem Auftrag ein Keyboard für mich ersteigert ! (Ich war zum Angebotsende beruflich unterwegs und konnte nicht selbst bieten !)
Im Angebot stand ganz oben bei Zahlungen : Barzahlung bei Abholung
In seinem eigenen Text hatte der Verkäufer geschrieben :
Kein PayPal, Kreditkarte, Nachnahme o.a. Nur Versand gegen Vorkasse möglich.
Das hat natürlich viele Bieter abgeschreckt und sie haben nicht geboten - deshalb konnte mein Freund das Keyboard sehr günstig ersteigern.
Jetzt verweigert der Verkäufer die Abholung und will, dass das Geld (Ersteigerungspreis : 1.011.- €) überwiesen wird.
Was mache ich jetzt ??? Rechtsanwalt ??? Meine Bank sagt, wenn ich den Betrag überweise, ist es weg...!!! Ob dann das Keyboard geliefert wird ist fraglich bzw. wahrscheinlich nicht...!
Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!!
Gruß von
Moin @derkardinal
Warum habt ihr denn bei dieser unklaren AB überhaupt geboten?
Es muss euch doch klar gewesen sein, das es so nie klappt!
Das die AB so nicht konform ist...logisch!
Überweisung lass sein---
was dir am Ende jetzt bleibt, ist der private Klageweg auf Erfüllung des Kaufvertrages...
dazu kommt noch der Ärger mit Ebay, wenn der Verkäufer dich als Nichtzahler meldet...das wird er bestimmt auch mit seiner Wischiwaschi Artikelbeschreibung tun, den er will bestimmt keine Provision zahlen!
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Hallo,
dazu nur zwei Worte:
LASS ES
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Gruß von
Werner
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Ist aber wie ein Konto auf den Bahamas. Google mal N26 und das B-Wort...
Der Verkäufer hat bei den Zahlungsmethoden nur "Barzahlung bei Abholung" im Angebot und bei den Versandarten steht außer dem Paketversand für 17,99 € auch "Abholung".
Er hat zwar in der Beschreibung drinstehen, dass er nur Überwisung und Versand akzeptiert - aber die anderen Angaben hat er auch gemacht.
Diese Angaben hat er beim Neueinstellen sogar extra hinzugefügt, die waren beim ersten Versuch nämlich ga nicht im Angebot:
https://www.ebay.de/itm/HAMMER-Yamaha-Tyros-5-76-Tasten-/353201635213?hash=item523c753f8d%3Ag%3AgJEA...
Den würde ich allein deswegen auf die Abholung festnageln - notfalls auch mit Anwalt, wenn es sich lohnt.
Der kann nicht die Angaben zur Abholung beim Wiedereinstellen extra einfügen und dann meinen, dass er das nicht wollte.
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Wäre natürlich interessant zu wissen, wie der´Verkauf´ bei dieser 1. Auktion beendet wurde...!
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