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Verkäufer verweigert Abholung

Hallo Community,

 

ein Freund von mir hat gestern in meinem Auftrag ein Keyboard für mich ersteigert ! (Ich war zum Angebotsende beruflich unterwegs und konnte nicht selbst bieten !)

Im Angebot stand ganz oben bei Zahlungen : Barzahlung bei Abholung

 

In seinem eigenen Text hatte der Verkäufer geschrieben :

Kein PayPal, Kreditkarte, Nachnahme o.a. Nur Versand gegen Vorkasse möglich.

 

Das hat natürlich viele Bieter abgeschreckt und sie haben nicht geboten - deshalb konnte mein Freund das Keyboard sehr günstig ersteigern.

 

Jetzt verweigert der Verkäufer die Abholung und will, dass das Geld (Ersteigerungspreis : 1.011.- €) überwiesen wird.

 

Was mache ich jetzt ??? Rechtsanwalt ??? Meine Bank sagt, wenn ich den Betrag überweise, ist es weg...!!! Ob dann das Keyboard geliefert wird ist fraglich bzw. wahrscheinlich nicht...!

 

Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!!

 

Gruß von

 

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@derkardinal  schrieb:

Hallo Community,

 

ein Freund von mir hat gestern in meinem Auftrag ein Keyboard für mich ersteigert ! (Ich war zum Angebotsende beruflich unterwegs und konnte nicht selbst bieten !)

Im Angebot stand ganz oben bei Zahlungen : Barzahlung bei Abholung

 

In seinem eigenen Text hatte der Verkäufer geschrieben :

Kein PayPal, Kreditkarte, Nachnahme o.a. Nur Versand gegen Vorkasse möglich.

 

Das hat natürlich viele Bieter abgeschreckt und sie haben nicht geboten - deshalb konnte mein Freund das Keyboard sehr günstig ersteigern.

 

Jetzt verweigert der Verkäufer die Abholung und will, dass das Geld (Ersteigerungspreis : 1.011.- €) überwiesen wird.

 

Was mache ich jetzt ??? Rechtsanwalt ??? Meine Bank sagt, wenn ich den Betrag überweise, ist es weg...!!! Ob dann das Keyboard geliefert wird ist fraglich bzw. wahrscheinlich nicht...!

 

Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!!

 

Gruß von

 


@derkardinal 

 

"Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!! "

 

dann solltest Du wie im Text vom Verkäufer angegeben überweisen und er sendet Dir das Teil dann zu

 

im Formular wurde zwar Barzahlung angegeben, allerdings ebenfalls die Versandkosten

 

ausserdem steht im Text, dass nur (gegen Vorkasse) versendet wird "und nichts anderes"

 

im Text hat der Verkäufer also deutlich seine Willenserklärung bzgl. des Angebots geschrieben, dass hat durchaus Vorrang vor den unter Umständen falsch vom Verkäufer oder durch eBay von vorherigen Angeboten im Formular übernomme Angaben

 

https://www.ebay.de/itm/Super-Yamaha-Tyros-5-76-Tasten-/353202624818


@derkardinal  schrieb:

Hallo Community,

 

ein Freund von mir hat gestern in meinem Auftrag ein Keyboard für mich ersteigert ! (Ich war zum Angebotsende beruflich unterwegs und konnte nicht selbst bieten !)

Im Angebot stand ganz oben bei Zahlungen : Barzahlung bei Abholung

 

In seinem eigenen Text hatte der Verkäufer geschrieben :

Kein PayPal, Kreditkarte, Nachnahme o.a. Nur Versand gegen Vorkasse möglich.

 

Das hat natürlich viele Bieter abgeschreckt und sie haben nicht geboten - deshalb konnte mein Freund das Keyboard sehr günstig ersteigern.

 

Jetzt verweigert der Verkäufer die Abholung und will, dass das Geld (Ersteigerungspreis : 1.011.- €) überwiesen wird.

 

Was mache ich jetzt ??? Rechtsanwalt ??? Meine Bank sagt, wenn ich den Betrag überweise, ist es weg...!!! Ob dann das Keyboard geliefert wird ist fraglich bzw. wahrscheinlich nicht...!

 

Ich bitte dringend um Unterstützung, da ich das Keyboard natürlich haben möchte !!!

 

Gruß von

 


Moin @derkardinal 

 

Warum habt ihr denn bei dieser unklaren AB überhaupt geboten?

Es muss euch doch klar gewesen sein, das es so nie klappt!

Das die AB so nicht konform ist...logisch!

Überweisung lass sein---

was dir am Ende jetzt bleibt, ist der private Klageweg auf Erfüllung des Kaufvertrages...

 dazu kommt noch der Ärger mit Ebay, wenn der Verkäufer dich als Nichtzahler meldet...das wird er bestimmt auch mit seiner Wischiwaschi Artikelbeschreibung tun, den er will bestimmt keine Provision zahlen!

Hallo,

 

dazu nur zwei Worte:

 

LASS ES

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder