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Verkäufer weigert sich den Kauf abzubrechen

Hat jemand eine Idee, wie ich einen sturen Verkäufer dazu bewegen kann, meinen Fehlkauf zu stornieren?

Es ist weder Geld geflossen noch die Ware versandt, da die einzige Zahlungsmethode die Überweisung war.

Jetzt habe ich erst recht keine Lust mehr bei dem was zu kaufen.

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Antworten (6)

Antworten (6)


@alovera-man02schrieb:

Hat jemand eine Idee, wie ich einen sturen Verkäufer dazu bewegen kann, meinen Fehlkauf zu stornieren?

Es ist weder Geld geflossen noch die Ware versandt, da die einzige Zahlungsmethode die Überweisung war.

Jetzt habe ich erst recht keine Lust mehr bei dem was zu kaufen.


@alovera-man02

 

Dir "auch" erstmal ein Hallo zur Begrüßung...

 

War es ein gewerblicher Verkäufer, kannst du widerrufen.

 

Ein privater muss nicht abbrechen, sondern kann verlangen,

dass Käufer ihre "Fehlkäufe" bezahlen -

und zwar per Überweisung, wenn nichts anderes angegeben war.

Auch wenn sie "keine Lust" haben, ihre rechtsverbindlichen Kaufverträge zu erfüllen.

 

Frage mich, wer sich hier stur stellt...

 


@alovera-man02schrieb:

Hat jemand eine Idee, wie ich einen sturen Verkäufer dazu bewegen kann, meinen Fehlkauf zu stornieren?

Es ist weder Geld geflossen noch die Ware versandt, da die einzige Zahlungsmethode die Überweisung war.

Jetzt habe ich erst recht keine Lust mehr bei dem was zu kaufen.


 

hallo,

 

das mußt du auch nicht.

 

Du HAST bereits gekauft ! Jetzt MUSST du bezahlen !

 

→  http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html

 

Ist doch kein Spielplatz hier, wo jeder meint, er kann von einem Kaufvertrag einfach so zurücktreten.

 

Bei einem privaten Verkäufer hast du KEIN Widerrufsrecht.

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo alovera-man02

 

Warum kaufst du was das du nicht haben möchtest.

 

Ein privater muss den Kauf nicht abbrechen.

 

Ich würde dich als Nichtzahler verwarnen lassen.

 

Gruß

Kannst Du mal erklären, warum sture Käufer immer meinen, die Verkäufer müssten für die Fehler der Käufer gerade stehen?

 

Bei Privat-Verkäufern gibts nun mal kein Widerrufsrecht. Wenn Du Dich da "verkauft" hast, dann musst Du trotzdem bezahlen, wenn der Verkäufer nicht mit einem Kaufabbruch einverstanden ist.

 

Kannst den Artikel ja selbst wieder verkaufen. Vielleicht gerätst Du dann auch an einen Käufer, der den Kauf abbrechen will. Dann merkst Du evl. auch, dass das keinen Spaß macht, wenn man erst mal zusehen muss, dass man die Gebühren zurückbekommt und dann den den Artikel wieder einstellen muss, weil die Käufer beim Kauf nicht richtig hingeschaut haben. So richtig "lustig" wird es dann, wenn Du eine Sonderaktion genutzt hast, die beim Wiedereinstellen natürlich nicht mehr gilt - dann zahlst Du auch noch mehr Gebühren an ebay als beim ersten Verkauf.

Überweisung war doch von vorherein deklariert ?

Ich würde dich verwarnen lassen, auf meine Sperrlisten setzen: einmal, dass du bei mir nicht mehr kaufen kannst.

Und Zweitens auf die noch bessere Liste, die hoffentlich gaaaanz viele Verkäufer bei sich aktiviert haben: Käufer mit zwei oder mehr Verwarnungen wegen nichtbezahlter Artikel von kann man generell von seinen Verkäufen ausschließen.

Und das finde ich gut.

Ein ganz Stürmer Verkäufer treibt das Geld auch per Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher ein
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