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Verkäuferschutz

Ich vermisse eine Aussage über Verkäuferfschutz. Was passiert, wenn ein Käufer behauptet die Ware sei mangelhaft, eine Rückerstattung durch Ebay erhält, die Ware aber nicht zurückschickt.

Oder aber er behauptet die Ware nicht bekommen zu haben  obwohl aber eine Sendungsverfolgung  mit Empfangsbestätigung vorliegt. Erhält er trotzdem eine Rückerstattung?

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Anonymous
Nicht anwendbar

Welcher Verkäuferschutz?

Haben wir nicht, kommt nicht wieder rein.


@brumpa99  schrieb:

Ich vermisse eine Aussage über Verkäuferfschutz. Was passiert, wenn ein Käufer behauptet die Ware sei mangelhaft, eine Rückerstattung durch Ebay erhält, die Ware aber nicht zurückschickt.

Oder aber er behauptet die Ware nicht bekommen zu haben  obwohl aber eine Sendungsverfolgung  mit Empfangsbestätigung vorliegt. Erhält er trotzdem eine Rückerstattung?


 

Da hier weder Hellseher arbeiten noch von uns die Zahlungsabwicklung akzeptiert wurde, kann dir das hier niemand für den Einzelfall vorhersagen.  Eins aber wissen wir wohl alle, der Käuferschutz wird hier größer geschrieben als der Verkäuferschutz

Hallo!

 

@brumpa99 Man kann es so ausdrücken: ebay will, daß es den Käufern bei ebay richtig gut geht.

 

Deshalb wird es auch keine Nichtzahlerfälle mehr im herkömmlichen Sinn geben, sondern die Käufe werden dann einfach abgebrochen.   

Das schreibt ebay:

Bisher mussten Verkäufer einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen, wenn ein Käufer einen Artikel nicht bezahlt hat. Ab Mai 2021 haben alle Verkäufer die Möglichkeit, Käufe zu stornieren, die nicht innerhalb von 4 Kalendertagen bezahlt wurden, nachdem der Käufer den Artikel gekauft hat. Dies ist bereits für einige Verkäufer bei eBay verfügbar. Mit dieser Änderung gilt auch, dass alle Bewertungen automatisch entfernt werden, welche Verkäufer von Käufern erhalten, die nicht bezahlt haben.

 

Bisher musste/sollte zum Nichtzahlerfall auch der Kaufvertrag extra aufgelöst werden, denn es gab schon ab und an Leute, die sehr spät dann doch gezahlt haben und der Artikel war längst weg. 

Und wer das mit der Auflösung des Vertrages nicht explizit mitgeteilt hatte, konnte so in die Bredouille kommen. Davon ist hier jetzt überhaupt keine Rede. Dabei entsteht bei jedem Kauf/Verkauf ein Kaufvertrag.

 

Als Verkäufer bist du allem ausgeliefert: 180 Tage haben Käufer Zeit , es sich anders zu überlegen. 

Mit Sendungs Nr. sind VK auf jeden Fall gut beraten, aber wenn ich eines hier gelernt habe: mein Hand bei ebay für irgendwas ins Feuer legen, was Entscheidungen anbelangt, da wäre ich äußerst vorsichtig. 

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