26-11-2020 22:01 - bearbeitet 26-11-2020 22:02
Hallo,
ein Spaßbieter hat einen Artikel von mir ersteigert und behauptete kurz nach Angebotsende, dass er sich vertippt hat (sehr unglaubwürdig!).
Er hat auch gleich um Abruch der Transaktion gebeten.
Da ich in dem Moment gefühlsgesteuert erst auf einen Rechtsstreit aus war, habe ich das per klick abgelehnt.
Nun hat einer der unterlegenen Bieter den Zuschlag bekommen, leider kann ich die alte Aktion aber nicht rückgängig machen. Was kann ich tun?
Die abzubrechende Transaktion ist die 324380886329.
Grüße
@fahrzeugveredelung-maio schrieb:Hallo,
ein Spaßbieter hat einen Artikel von mir ersteigert und behauptete kurz nach Angebotsende, dass er sich vertippt hat (sehr unglaubwürdig!).
Er hat auch gleich um Abruch der Transaktion gebeten.
Da ich in dem Moment gefühlsgesteuert erst auf einen Rechtsstreit aus war, habe ich das per klick abgelehnt.
Nun hat einer der unterlegenen Bieter den Zuschlag bekommen, leider kann ich die alte Aktion aber nicht rückgängig machen. Was kann ich tun?
Die abzubrechende Transaktion ist die 324380886329.
Grüße
Dir wurde doch schon geschrieben was Du machen sollst:
Teile Deinem Käufer mit, dass Du mit dem Kaufabbruch einverstanden bist und er nicht mehr bezahlen soll, dass Du aber dennoch einen nicht bezahlten Artikel bei ebay melden wirst, weil Du keine andere Möglichkeit hast, die Ebay-Gebühren erstattet zu bekommen.
Wenn du den Nichtzahler-Fall öffnest, wird der Käufer darüber nämlich von ebay informiert und aufgefordert, den Artikel zu bezahlen. Wenn der dann plötzlich doch bezahlt und das Auto haben will, hast Du jetzt ein Problem. Du hättest das Auto nicht weiterverkaufen sollen, bevor die Sache mit dem ersten Käufer abschließend geklärt ist.