20-03-2017 18:50 - bearbeitet 20-03-2017 19:08
Hallo eBay Community,
um es möglichst kurz zu machen:
Grafikkarte verkauft - Käufer bat um Abbruch - Abbruch über eBay bestätigt.
Mir wurden die Gebühren in Höhe 41,97 Euro auf meiner eBay Kontoansicht wieder gutgeschrieben.
Heute habe ich eine Rechnung über 41,97 erhalten von eBay und der Betrag wird in Kürze von meinem Bankkonto abgebucht obwohl in meiner eBay Kontoübersicht einmal die Gebühren in Höhe von 41,97 stehen und dann die Gutschrift in Höhe von 41,97 und der aktueller Kontostand 0,00 Euro ist.
Muss ich mir jetzt sorgen machen oder bekomme ich die 41,97 gleich wieder auf mein Bankkonto gutgeschrieben von eBay?
Ich hatte eine solche Situation noch nie in all den Jahren. Vielen Dank für jeden hilfreichen Kommentar.
@hasjanaDanke das beruhigt mich. 🙂
@ste-mod schrieb:Hallo eBay Community,
um es möglichst kurz zu machen:
Grafikkarte verkauft - Käufer bat um Abbruch - Abbruch über eBay bestätigt.
Mir wurden die Gebühren in Höhe 41,97 Euro auf meiner eBay Kontoansicht wieder gutgeschrieben.
Heute habe ich eine Rechnung über 41,97 erhalten von eBay und der Betrag wird in Kürze von meinem Bankkonto abgebucht obwohl in meiner eBay Kontoübersicht einmal die Gebühren in Höhe von 41,97 stehen und dann die Gutschrift in Höhe von 41,97 und der aktueller Kontostand 0,00 Euro ist.
Muss ich mir jetzt sorgen machen oder bekomme ich die 41,97 gleich wieder auf mein Bankkonto gutgeschrieben von eBay?
Ich hatte eine solche Situation noch nie in all den Jahren. Vielen Dank für jeden hilfreichen Kommentar.
je nach Einstellung des Rechnungsformats kann es sein, daß die Gutschrift erst bei der nächsten Rechnung (bzw. Abbuchung) berücksichtigt wird, und sollte die Gutschrift zu kurzfristig geschehen sein, kann sich die Berücksichtigung natürlich generell verschieben
mein eBay > eBay-Konto > Einstellungen > Allgemeine Einstellungen > Einstellungen Rechnungsformat > "Bitte wählen Sie den Betrag aus, der für die aktuelle Rechnung über Ihre automatische Zahlungsmethode eingezogen werden soll."
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