22-05-2018 14:23
@muckenklatsche@ schrieb:
Käufer.möchte wäre (fehlerfrei und ohne Mängel) zurückgeben weil ihm Versandkosten zu hoch scheinen. Darf er dass?
ich guck jetzt nicht deine Angebot/Verkäufe durch
der Versandpreis ist ja im Angebot angegeben
also hat der Käufer diese gewußt....
er hat eihen gültigen Kaufvertrag mit dir
ich persönlich würde nach 4 Tagen einen Nichtzahler melden und den Fall nach 4 Tagen schließen
und ihn auf die Sperrliste setzen: Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!
@muckenklatsche@ schrieb:
Käufer.möchte wäre (fehlerfrei und ohne Mängel) zurückgeben weil ihm Versandkosten zu hoch scheinen. Darf er dass?
Nur eine Verständnisfrage.... der käufer hat gekauft, gezahlt und die Ware in Empfang genommen und will jetzt zurück geben, weil die Versandkosten ihm zu hoch sind?
Dem würde ich einen Vogel zeigen....
Sollte dies nicht dem entsprechen was du meinst, stell deine Frage bitte anders damit ich sie auch verstehe.