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Versandrückgaben

Hallo.

Wir haben einen Fall, der uns etwas stutzig macht. Ich würde gerne wissen, ob andere das gleiche Problem haben und wie eBay damit umgegangen ist. 

Ein Kunde hat zwei Artikel gekauft. Laut unseren Einstellungen der Versand für den ersten Artikel  4,20€ jeder weitere Artikel ist Versandkostenfrei. Nun sendet ein Kunde ein Artikel zurück und behält den anderen. Wir haben der Rückgabe zugestimmt. Jetzt sollen wir laut eBay auch die Kosten für den Artikel UND die Versandkosten zurückerstatten. 

Im Gespräch mit dem Support, wurde mir eben mitgeteilt, dass bei einer Rückgabe nun der Versand durch die Anzahl der Artikel geteilt wird und anteilig erstattet werden muss.  

 

M.E. ist das nicht richtig. Die Kalkulation ist auf einmaligen Versand ausgerichtet und nicht auf Staffelversand. Welche Erfahrungen habt Ihr hier gemacht?

 

Danke für die Antworten.

LG Conny

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Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @connyskaufzone 

 

 

Wenn ein Kunde bei dir etwas kauft, das einen Warenwert von 15 Euro hat und 4,20€ Versandkosten zahlt, bekommt er bei Widerruf genau das zurück. Dafür muss er auch mit den Versandkosten für den Rückversand leben.

Er bekommt jedenfalls die zunächst an dich gezahlten 4,20 Euro komplett zurück.

 

Wenn der Käufer jetzt einen weiteren Artikel kauft, der ganz anders ist, aber denselben Versandkriterien unterliegt, zahlt er z.B. 15 Euro + 12 Euro + 4,20 Euro. Schickt er beide Artikel an dich zurück, bekommt er auch wieder alles und auch die vollen 4,20 Euro zurück.

 

Da finde ich es an sich ganz pragmatisch, wenn er einen Teil der Versandkosten zurückbekommt. Die Versandkosten für den Hinversand müssen erstattet werden, damit der Käufer den Artikel aus dem Fernabsatz wie im Laden prüfen kann.

Das muss eigentlich auch dann gelten, wenn er einen von zwei Artikeln zurückschickt.

 

Etwas anders würde ich das sehen, wenn ein Kunde praktisch zwei identische Artikel kauft und sich nur beim Bedarf vertan oder vermessen hat.

 


in der aktuellen gesetzlichen Fassung fehlt eine entsprechende Regelung zur Kostentragung bei einem Teilwiderruf. Nach alter Rechtslage galt, dass der Kunde bei einem Teilwiderruf die Versandkosten für den Hinversand nicht zurückerhält, wenn diese pauschal berechnet wurden. Ob diese Regelung nun auch für die neue Rechtslage gelten soll, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Wir haben dazu bereits eine Anfrage an den Gesetzgeber gestellt. Im Gesetz findet sich jedenfalls keine explizite Regelung.

 

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/8087-widerruf-hinsendekosten-erstatten

 

Habe nichts neueres gefunden, vielleicht fragst du mal beim Händlerbund nach, die müssen auf dem neuesten Stand sein!

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