Von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht danach wird Fall eröffnet
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18-08-2020 18:41
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Habe bei Ebay bei einem gewerblichen Händler eine DVD geakauft
und nach eta 1 Woche von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Korrekt an die angegebene emailadresse mit der Bitte die Stonierung
per email zu bestätigen.
Promt wurde etwa eine Stunde nachdem der Widerruf abgesendet worden ist
eine Meldung von Ebay, dass der Verkäufer einen Fall geöffnet hat , wegen nicht
bezahlter Ware.
Soweit so gut.
Nachdem ich den Verkäufer über ebay kontaktierte und bat den Fall zu schließen
kam eine ignorante Antwort : Gehen Sie den über ebay vorgeschriebenen Weg
und dann stimmen wir einen Kaufabruch zu .
Der Weg über Ebay ist aber nachdem der Kauf schon 1 Woche vorbei ist
mit dem Verküfer KOntakt aufzunehmen , was ich ja getan habe.
Was soll ich machen ?
Habt ihr einen Vorschlag für mich ?
VG Joshua
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@quarzheilung7 schrieb:Hallo, ich habe mal eine Frage.
Habe bei Ebay bei einem gewerblichen Händler eine DVD geakauft
und nach eta 1 Woche von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Korrekt an die angegebene emailadresse mit der Bitte die Stonierung
per email zu bestätigen.
Promt wurde etwa eine Stunde nachdem der Widerruf abgesendet worden ist
eine Meldung von Ebay, dass der Verkäufer einen Fall geöffnet hat , wegen nicht
bezahlter Ware.
Soweit so gut.
Nachdem ich den Verkäufer über ebay kontaktierte und bat den Fall zu schließen
kam eine ignorante Antwort : Gehen Sie den über ebay vorgeschriebenen Weg
und dann stimmen wir einen Kaufabruch zu .
Der Weg über Ebay ist aber nachdem der Kauf schon 1 Woche vorbei ist
mit dem Verküfer KOntakt aufzunehmen , was ich ja getan habe.
Was soll ich machen ?
Habt ihr einen Vorschlag für mich ?
VG Joshua
Hast du den Widerspruch nach der Bezahlung getätigt, oder hast du in der Woche erst garnicht bezahlt?
Dann ist der Nichzahler Eintrag völlig zu Recht!
Du solltest dich an die Ebay Regeln halten!
Gebotsrücknahmen (letzte 12 Monate): 14
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auch bei einem gewerblichen Verkäufer soll der Artikel laut eBay AGB unverzüglich gezahlt werden, Ausnahme wäre nur bei mehreren interessanten Angeboten, welche als Auktion laufen und die man dann sammeln möchte. Aber etwas kaufen, sich eine Woche nicht rühren um dann den Widerruf zu erklären mag zwar juristisch in Ordnung sein, ist aber nicht sehr nett dem Verkäufer gegenüber....
Und 14 Gebotsrücknahmen sind schon eine Hausnummer - da kannst Du mir nicht erzählen, Du hättest Dich jedes Mal vertippt.....