26-07-2021 16:26
Und bitte keine Hinweise, wie: das sind Ebay-Bestimmungen. Auch Ebay kann das BGB nicht aushebeln. Bevor Sie antworten denken Sie bitte über übliche und kulante Handelsgewohnheiten nach: Erst die Ware, dann das Geld.
Dieses jahrtausende alte europäische Handelsgebaren wird von Ebay auf den Kopf gestellt. Und schon nach vier Tagen des Nichtbezahlens werde ich von Ebay bedroht. Ich wäre dafür, das alle Verkäufer hinsichtlich eines kaufmännischen Mindestwissens geschult werden. Wer als Verkäufer keine DIN A4 -Seite Text lernen kann, sollte nicht verkaufen dürfen.
Gemäß meiner diversen Nachfragen bei Ebay zum Kaufvertrag redet sich Ebay heraus: Ich hätte zu Zahlen! Basta!
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum pflege ich dann zu antworten: Das BGB gilt.
Käufe sind HIER sofort zu bezahlen, da kann weder dein BGB noch die jahrhundertelange Tradition helfen.
Wenn du nicht innerhalb 4 Tagen zahlen kannst, kauf im Einzelhandel die gewären dir nichtmal eine Minute Stundung.
Und hör auf zu pöbeln und zu beleidigen
Erst die Ware dann das Geld? 😂😂
In welchem Paralleluniversum befinden Sie sich gerade?
Hier ist Vorkasse, erst die Moneten dann Ware, nix anderes
Tagchen @dk9jz
Dann nimm das BGB doch einfach her, schlage es bei § 271 auf und wirst erkennen, dass in Absatz 1 die Rede von "sofort" die Rede ist.
Und bitte keine Hinweise, wie: das sind Ebay-Bestimmungen.
Ja, ich dachte immer man muss den AGB zustimmen, wenn man mitspielen will und dann gelten die auch für jeden der die abgehakt hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste
Scheint wohl Ausnahme TE's zu geben;-)
@karalalz, ich habe noch einmal nachgefragt, es ist tatsächlich so, es greift die Einstellung für den nicht bezahlten Artikel. Heißt auch wenn Sammeln auf 30 Tage eingestellt eingestellt ist und der Kaufabbruch auf nach 14 ,wird der Kaufabbruch bei Nichtzahlung bevorzugt behandelt. Heißt für den Verkäufer gleiche Tage bei beiden Einstellungen.
wie haste denn seit 2003 als Käufer bei eBay überlebt? Das müsste schrecklig sein, dauernd diese Vorkasse.....
bei mir kannste dir die Vorkasse sparen, weil du ja auf meine Artikel nicht mehr bieten bzw. kaufen kannst.
Was sagt denn das BGB, @dk9jz ?
Warum hattes du nicht bezahlt, was du gekauft hattest ?
Ich schenk dir ein "t", @dk9jz. 😶
Warum hattest du nach dem Kauf nicht bezahlt ?
Doch, wir haben gelesen, aber die meisten privaten Vk wissen gar nicht, dass ebay die Kaufverträge einfach abbricht, wenn kein Geldeingang erfogt. ebay schreibt aber vorher, man solle bezahlen um sich den Artikel nicht entgehen zu lassen! Und wenn dann tatsächlich ein Abbruch über den voreingestellten ebay Mechanismus ohne das zutun des Vk passiert, hat man natürlich noch einen Kaufvertrag, aber der war ja von Anfang an mit dem Vk und nicht mit ebay:
Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?
Deshalb kan man den Artikel durchaus noch bekommen:
Übermittlung der Daten über ebay mail ist verboten, gibt aber noch google, facebook, klicktel und Co.
Also Grips einschalten, anstatt hier unendliche Diskussionen zu starten:
https://community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/8139258