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Ware beschädigt

Hallo,

 

ich hätte eine Frage: und zwar habe ich zwei kleine Gläser verkauft, Versand mit DHL. Diese kamen beim Käufer kaputt an, obwohl ich jedes Glas einzeln eingewickelt habe und Luftpolterfolie verwendet habe, sodass die Gläser sicher im Karton verstaut waren. Der Käufer hat natürlich reklamiert.

Nun meine Frage: muss ich den Kaufpreis und Porto erstatten? Ich habe auf der Seite der Post nachgeschaut. Demnach müsste der Empfänger sich um die Reklamation kümmern und mit der kaputten Ware zur Post gehen, um eine Erstattung zu bekommen. Um den Preis der Gläser ginge es mir nicht einmal, aber dann hätte ich zugesetzt, wenn ich auch noch das Porto erstatten müsste. Da ich viele Gläser versende, und es bisher schon 2 - 3 mal vorgekommen ist (von ca. 40 Paketen), dass mal 1 Glas kaputt ankommt, habe ich mich bisher mit dem Käufer geeinigt und einen geringen Teil erstattet, aber nie alles. 

Wie verhalte ich mich richtig?

 

Viele Grüße

sidra_8162

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@sidra_8162  schrieb:

Hallo,

 

ich hätte eine Frage: und zwar habe ich zwei kleine Gläser verkauft, Versand mit DHL. Diese kamen beim Käufer kaputt an, obwohl ich jedes Glas einzeln eingewickelt habe und Luftpolterfolie verwendet habe, sodass die Gläser sicher im Karton verstaut waren. Der Käufer hat natürlich reklamiert.

Nun meine Frage: muss ich den Kaufpreis und Porto erstatten? Ich habe auf der Seite der Post nachgeschaut. Demnach müsste der Empfänger sich um die Reklamation kümmern und mit der kaputten Ware zur Post gehen, um eine Erstattung zu bekommen. Um den Preis der Gläser ginge es mir nicht einmal, aber dann hätte ich zugesetzt, wenn ich auch noch das Porto erstatten müsste. Da ich viele Gläser versende, und es bisher schon 2 - 3 mal vorgekommen ist (von ca. 40 Paketen), dass mal 1 Glas kaputt ankommt, habe ich mich bisher mit dem Käufer geeinigt und einen geringen Teil erstattet, aber nie alles. 

Wie verhalte ich mich richtig?

 

Viele Grüße

sidra_8162


Diese Gläser?

Gläser 2er Set "Unicum", gebraucht, farblos, 2 cl | eBay

 

Erspare dem Käufer den Weg zur Post, erstatte die 8,99 € und bitte den Käufer, die Scherben zu entsorgen.

 

Du hättest Deinen fertig gepackten Karton in einen größeren Karton stecken und alles nochmal rundherum gut polstern müssen. Wenn der Käufer mit Deiner Verpackung und den Scherben bei der Post aufschlägt, dann bescheinigt die ihm nur, dass Du nicht ausreichend verpackt hast und lehnen jede Schadenersatzforderung ab. Da kannst du gleich den "kurzen Weg" gehen und direkt erstatten.

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