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Ware vom Zoll beschädigt

Hallo ebayer!
Vor kurzem habe ich einen Casino-Jeton in den USA bestellt. Der VK hat ihn mir per Einschreiben (R-Aufkleber) in gepolstertem Umschlag geschickt. Darin befand sich nochmals in Noppenfolie gewickelt der Jeton aus Kunststoff.
Sowohl Umschlag als auch Innenverpackung trugen bei ihrer Ankunft Klebeband vom dt. Zoll. Ein eindeutiges Zeichen für die Öffnung der Sendung. Das Schlimmste aber war, dass der Jeton über die gesamte Breite einen Messerschnitt aufwies. Der VK ist serös und kann belegen, dass der Jeton zum Versandzeitpunkt makellos war. Der Schnitt kann also nur beim Öffnen durch den Zoll entstanden sein, ich selbst habe die Verpackung aufgerissen.

Jetzt folgt der interessante Teil:
Meine erste Beschwerde richtete sich an den dt. Zoll. Doch dort wurde mir gesagt, dass für die Zollabfertigung und somitvauch für die Öffnung der Sendungen die Post zuständig ist.
Also habe ich mich an die gewandt. Jetzt kam endlich eine Antwort: Maschinell erstellt, Hinweis, nur Einschreiben und Wertbeiefe seien versichert. Also hätte ich keinen Anspruch.
Auf meine Gegenantwort, es sei doch schließlich ein Einschreiben, habe ich noch keine weitere Nachricht erhalten.

Nun meine Frage:
Hattet Ihr auch schon solche Fälle? Wie seid Ihr vorgegangen? Gibt es positive Ergebnisse für den Geschädigten?
Vielen Dank für eure Hilfe!

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Antworten (1)

Antworten (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @engerwisbsch 

 

Du selbst kannst da eh nichts machen.

 

Dein Verkäufer hat ja den Versand in Auftrag gegeben.

 

Nur der könnte Ansprüche (Scahdenersatz) fordern.

 

Aber der wird sich sicher nicht mit der Deutschen Post rumärgern wollen.

 

Gruß

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