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Ware wird nicht abgeholt, ist aber bezahlt.

Habe einen sperrigen Artikel verkauft, das Geld erhalten, aber der Käufer antwortet NICHT auf meine mails (inzwischen sechs Stück) zwecks Abholtermines.

Es sind 2 Umzugskartons voll mit Geschirrteilen, die ich nicht länger lagern kann.

WAS IST ZU TUN???

 

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@hkgnytyo  schrieb:

Habe einen sperrigen Artikel verkauft, das Geld erhalten, aber der Käufer antwortet NICHT auf meine mails (inzwischen sechs Stück) zwecks Abholtermines.

Es sind 2 Umzugskartons voll mit Geschirrteilen, die ich nicht länger lagern kann.

WAS IST ZU TUN???

 


In Deiner Artikelbeschreibung steht nicht drin, bis wann der Artikel abgeholt sein muss.

 

ROSENTHAL Speiseservice "Versailles" JUGENDSTIL von ca. 1899 !!! EDEL | eBay

 

Dein Käufer könnte also bis zu 31.12.2024 abholen kommen.

 

Aus der Nummer kommst du nicht so einfach wieder raus. Warum akzeptierst du auch nur Überweisung, wenn der Artikel abgeholt werden soll? Üblicherweise ist da Barzahlung bei Abholung angesagt.

 

Du kannst Deinem Käufer jetzt 2-3 Abholtermine in den nächsten 2-3 Wochen vorschlagen und ihm ankündigen, dass Du das Geld zurückzahlst und vom Kaufvertrag zurücktrittst, wenn er bis dahin nicht abholen kommt. Am Besten schreibst du ihm das per Einschreiben und nicht nur per Ebay-Nachricht. Hier geht es ja nicht nur um ein Taschengeld.

 

Ob die Nummer aber vor Gericht standhält, wenn der Käufer nicht abholen kommt und in 6 Monaten oder 1,5 Jahren die Ware einfordert, wirst Du dann sehen. Das kann Dir hier niemand garantieren.


@hkgnytyo  schrieb:

Habe einen sperrigen Artikel verkauft, das Geld erhalten, aber der Käufer antwortet NICHT auf meine mails (inzwischen sechs Stück) zwecks Abholtermines.

Es sind 2 Umzugskartons voll mit Geschirrteilen, die ich nicht länger lagern kann.

WAS IST ZU TUN???

 


Erstmal Guten Morgen @hkgnytyo 

warum schreist du hier so rein?

https://www.ebay.de/itm/ROSENTHAL-Speiseservice-034-Versailles-034-JUGENDSTIL-von-ca-1899-EDEL-/3338...

 

Einen Termin zur Abholung hast du nicht angegeben!

Warum kassierst du das Geld bei Abholung?

Nun darfst du geduldig warten und vllt eine Frist setzen!

Danach erkundige dich ob du Lagerkosten geltend machen kannst!

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder