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Warum kann man einen nachweislichen "Spassbieter" zum Schutz anderer Verkäufe nicht negativ bewerten

Hallo,

leider musste ich feststellen, das ich und auch andere Verkäufer einem sogenannten Spassbieter erlegen sind.

Es handelt sich um Monique Schroeder kluges_herz (173). Dieser Käufer gab für 2 Artikel bei mir Gebote ab, zahlte diese dann nicht und meldete sich auch nie.

Die nicht bezahlten Artikel wurden mir bereits wieder gutgeschrieben, allerdings ist das trotzdem sehr ärgerlich.

Nach den abgegebenen Bewertungem für diesen Käufer, muss das im letzten Monat bereits bei weiteren Artikeln geschehen sein und ich bin leider nicht der

einzige betroffene Verkäufer.

Nun fragt man sich, warum kann man solche unfairen "Käufer" denn nicht negativ bewerten. Die anderen Verkäufer sollten doch gewarnt werden können.

Ob nun auch noch weitere Verkäufer diesem "Spassbieter" zum Opfer gefallen sind und nur keine Bewertung abgegeben haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Solche Ebayer sollten meines Erachtens gesperrt werden.

Leider ist das nicht möglich, wenn man solche "Käufer" nicht ordnungsgemäß bewerten kann. Da läuft allerdings einiges bei ebay falsch.

Ich bitte um Mitteilung, wie man sich dagegen wehren kann und ob nun etwas gegen das Fehlverhalten dieses Käufers unternommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

winnie0805

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Antworten (3)

Hallo @winnie0805 

 

 

es ist vollkommen schnurz, ob es sich um einen nachweislichen oder mutmaßlichen Spaßbieter handelt. Käufer lassen sich seit 2008 nicht mehr neutral oder negativ bewerten, weil zu viele Verkäufer damit Schindluder getrieben haben (Stichwort Rachebewertungen).

 

Mittlerweile hat eBay dem geplagten Verkäufer ein wesentlich besseres Mittel an die Hand gegeben, er oder sie kann jetzt automatisch eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen und gleichzeitig dem Nichtzahler eine interne Verwarnung aufs Auge drücken. Jeder Verkäufer kann solche Bieter mit zwei oder mehr Verwarnungen aus seinen Angeboten ausschließen. 

 

Und bei Häufung solcher Fälle schränkt eBay das Käuferkonto ein. Das besonders Schöne an der Sache, anders als bei negativen Bewertungen, wo dann der Käufer einfach selbst die Reißleine gezogen hat und ein neues Konto eröffnete, weil ihm die roten Punkte selbst peinlich wurden, wird jetzt sozusagen aus dem Untergrund heraus plötzlich das Käuferkonto eingeschränkt und viele der Käufer wissen dann nicht mal mehr, aus welchem Grund. Frei nach dem Motto - aus den Augen aus den Sinn. Im Gegensatz zu den roten Bewertungspunkten werden nämlich die internen Verwarnungen anscheinend gerne aus dem Gedächtnis der Sünder gedrängt und wirken dadurch viel effektiver. Denn wenn es erst einmal so weit ist, dass das Benutzerkonto eingeschränkt oder ganz aufgehoben wurde, ist es nämlich zu spät, sich einfach einen neuen Account zuzulegen, da man bereits als Person gesperrt ist.

Hallo @winnie0805 

 

 

 

jeder gerät hier mal öfter oder selten an Nichtzahler.

 

Mein ehemaliger Ratgeber dazu ist wohl sehr lang, aber dafür auch ausführlich.

 

Beste Grüsse,

 

 

Nichtzahler bewertet man gar nicht !


Seitdem das Bewertungssystem im Mai 2008 geändert wurde, können Käufer von Verkäufern nicht mehr neutral oder negativ bewertet werden.
Trotzdem bewerten einige Verkäufer ihre Nichtzahler immer noch, nämlich mit einer grünen Bewertung und einem negativen Text der auf die Nichtzahlung hinweist.

Viele Verkäufer wissen immer noch nicht, daß es zum einen nicht erlaubt und zum anderen auch unzweckmäßig ist, dem nichtzahlenden Käufer mit einer positiven Bewertung und einem negativen Kommentar das Bewertungsprofil aufzuwerten.
Diese Bewertungen werden auf Antrag des jeweiligen Käufers von ebay gelöscht da sie einen Verstoß gegen den

 

Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen 

 

darstellen.

 

Das Bewertungssystem

 

Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.

 


Gewarnt werden andere Verkäufer durch solche Bewertungen entgegen vieler Meinungen irrigerweise nicht!

Es sollte allen Verkäufern klar sein,  dass die Bieterlisten wie auch die Accountnamen im Bewertungsprofil in der Ansicht für jeden anderen -außer dem Verkäufer und  dem Käufer selbst- anonymisiert sind! 
Jeder Verkäufer sieht demzufolge erst dann eine "ungrüne" Bewertung im Profil eines Nichtzahlers, wenn dieser schon bei ihm geboten/bzw. gekauft hat!  Für Maßnahmen, beispielsweise Streichung des Gebots, ist es dann meistens viel zu spät, denn kaum ein Verkäufer sieht sich die Profile seiner potentiellen Bieter während des Bietvorgangs an !
Eine Bewertung an ein Mitglied  o***h  ist daher sinnfrei und wertet das Bewertungsprofil eines Nichtzahlers auf.

ebay stellt folgende Mittel zur Verfügung:

Der Verkäufer eröffnet bei ebay einen Fall wegen der Nichtzahlung, die Option ist 4 Tage nach einem Verkauf möglich.

Nichtzahlerfall melden, Problemfall eröffnen

Der Fall kann frühestens  (uhrzeitgenau)  nach 4 x 24 Stunden  - und muß spätestens 36 Tage

( 21 WERKtage ) nach dem Kauf - durch den Verkäufer geschlossen werden. Erfolgt in dieser Zeit keine Reaktion des Nichtzahlers, erhält er einen - für uns nicht sichtbaren - Eintrag im Käuferprofil und verliert sein Bewertungsrecht. Der Verkäufer erhält die Verkaufsprovision von ebay gutgeschrieben. Bei Schließung des Falls durch ebay erhält der Verkäufer nämlich keine Gutschrift der Provision !
Gleichzeitig muss der Verkäufer frist- und formgerecht letztmalig den Kaufbetrag anfordern unter Hinweis darauf, dass nach fruchtlosem Fristablauf der geschlossene Kaufvertrag als nichtig betrachtet wird und der Käufer dann keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat.

 

Ein Nichtzahlerfall bei ebay entbindet nämlich weder den Käufer noch den Verkäufer vom Kaufvertrag der nach BGB geschlossen wurde


Die Accountnamen der Nichtzahler setzt man auf die

Bietersperrliste

damit sie nicht erneut bieten/kaufen können und nutzt zudem die Option,  Bieter mit Verwarnungen automatisch von den eigenen Auktionen auszuschließen.
Im eingeschränkten Käuferkreis gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die man als Verkäufer ebenfalls nutzen sollte um mit weiteren Optionen die Bieter zu filtern.

Eingeschränkter Käuferkreis

Wenn ein Mitglied eine gewisse (unbekannte) Anzahl von Verwarnungen im Profil hat, wird es von ebay vom Handel ausgeschlossen. Wenn ebay einem Mitglied den Handel untersagt, darf das Mitglied auch keinen Handel mit eventuellen anderen Accounts mehr auf der ebay Plattform betreiben.
Mitglieder, die vom Verkäufer gesperrt wurden, dürfen auch mit anderen Accounts dort nicht bieten.

Grundsatz zum Gebrauch mehrerer ebay-Konten

 

 Verboten

Erstellen eines neuen Kontos oder Verwenden eines bereits bestehenden anderen Kontos, um Verkaufs- oder Kauflimits oder -beschränkungen oder andere Richtlinien zu umgehen

 

Anonymous
Nicht anwendbar

@winnie0805 

 

Man sieht Bieter / Käufer erst wenn sie schon

 

geboten / gekauft haben!

 

Was nützt dann eine negative Bewertung?

 

Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

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