02-10-2020 15:39
@dv6113 schrieb:
Ich habe einen kauf getätigt, war zu schnell mit den Finger und habe nicht genau hingeschaut.
Habe Verkäufer sofort angeschrieben wegen Stornierung gefragt . Dauerte erstmal 1 oder 2 Tage bis dann kam ich solle den Artikel zahlen . Schrieb nochmal wegen stornieren und erklärte wieder warum kam nix vom Verkäufer zurück .
Vor 3 Tagen schrieb ich nochmal einen Text und schrieb das ich mich selber an ebay wende und schwub wurde der Kauf abgebrochen . Heute bekomme ich von ebay Käufer hat gemeldet keine Zahlung und Rums ein Eintrag aufs Konto negativ bei mir
Wer kann mir helfen an wen kann ich mich wenden , finde das nicht richtig da Einigung vorher da war.
Danke für eure Hilfe
die war aber ziemlich einseitig.
Da kann dir niemand helfen.
Du hast gekauft und nicht bezahlt.
Ergo, bekommst du dafür einen Eintrag. (Verwarnung)
Nee nee... du hast hier vor über einem Jahr eindeutig was von KAUF geschrieben und einem Eintrag als Nichtzahler den du erhalten hast,
Ein Verkäufer kriegt nämlich keinen Eintrag wegen Nichtzahlung, den kriegen nur nichtzahlende Käufer.
Dein neuerliches Problem als Verkäufer hast du ja schon im anderen Thread geschildert und ich habe dir dort auch geantwortet @dv6113
@dv6113 schrieb:
Ich habe einen kauf getätigt, war zu schnell mit den Finger und habe nicht genau hingeschaut.
Habe Verkäufer sofort angeschrieben wegen Stornierung gefragt . Dauerte erstmal 1 oder 2 Tage bis dann kam ich solle den Artikel zahlen . Schrieb nochmal wegen stornieren und erklärte wieder warum kam nix vom Verkäufer zurück .
Vor 3 Tagen schrieb ich nochmal einen Text und schrieb das ich mich selber an ebay wende und schwub wurde der Kauf abgebrochen . Heute bekomme ich von ebay Käufer hat gemeldet keine Zahlung und Rums ein Eintrag aufs Konto negativ bei mir
Wer kann mir helfen an wen kann ich mich wenden , finde das nicht richtig da Einigung vorher da war.
Danke für eure Hilfe
Der Reihe nach.... bei einem Kaufabbruch erhält man keinen Nichtzahlervermerk.
Ego muss der Verkäufer einen Nichtzahlerfall gemeldet haben, darüber hast du eine Nachricht erhalten.
Und erst 4 weitere Tage später kann der Vk diesen Fall überhaupt schließen so dass ein Eintrag bei dir vermerkt wurde.
Weiterhin... kein privater VK muss einem Kaufabbruch zustimmen nur weil sich der Käufer geirrt hat....
Bei einem gewerblichen VK hättest du lediglich dein Widerrufsrecht ausüben müssen.
Dass ein VK nach einem bereits eingeleiteten Kaufabbruch auch noch einen Nichtzahlerfall melden kann, wäre mir neu, das gab es so vorher noch nie.