24-03-2021 13:15
Ich habe eine Münze gekauft, per Überweisung bezahlt, und dies dann dem Verkäufer mitgeteilt. Keine Antwort auf die Nachricht. Am Montag diese Woche (eine Woche nach meiner Überweisung) habe ich erneut eine Nachricht geschickt, ob alles in Ordnung sei und meine Zahlung angekommen sei. Bisher keine Antwort. Ich habe eine Anfrage/Fall geöffnet, und der Verkäufer hat bis 26. März Zeit, zu antworten oder den Artikel zu versenden. Hier nun meine Frage: Kann ich nach dem 26. März eBay einschalten, und mir mein Geld zurückholen? Da ich mit Überweisung gezahlt hatte, bin ich nicht über den eBay-Käuferschutz abgesichert, ABER der Verkäufer ist gewerblich angemeldet, deshalb habe ich ein gesetzliches Rückgaberecht. Gilt dies jedoch auch, wenn der Artikel gar nicht versendet wurde? Der Verkäufer sitzt in Hamburg, hat dort auch einen Laden zum Münzverkauf, also muss er sich an deutsches Recht halten und dieses Rückgaberecht garantieren.
"Kein Käuferschutz" heißt, dass du in keinem Fall Geld von oder über Ebay zurück bekommst. Es ist also egal, ob es um einen nicht erhaltenen Artikel oder einen Widerruf geht. Du bist nicht abgesichert.
Sag doch bitte mal die Artikelnummer. Dann kann man sich das Angebot und den Verkäufer anschauen und evl. mehr dazu sagen, wie Deine Chancen stehen, den Artikel oder das Geld zurück zu bekommen - ohne ebay.
Der Artikelpreis steht als 90 Euro, jedoch sendete ich im Vorfeld einen Preisvorschlag von 70 Euro, der Verkäufer dann einen von 80 Euro, den ich akzeptierte. Plus Versand überwies ich also 86 Euro. Dieser vom Verkäufer gesendete Preisvorschlag war somit auch der einzige "Kontakt" den ich mit dem Verkäufer hatte. Der Verkäufer weiß also von dem Verkauf, und ist nicht z.B. inaktiv o. Ä.