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Wimpernserum ausgetrocknet

Hallo, ich habe ein wimpernserum verkauft dass noch das Siegel dran hat, also ungeöffnet. Nach ein paar Tagen (ca. 2 bis 3 Tage) nachdem das Paket bei der Frau angekommen ist, schreibt mir diese, das es ausgetrocknet ist und sie es schon in den Müll hat. Fotos konnte sie mir aber noch schicken, da sie es aus dem Müll geholt hat.
Ich habe auch stehen dass es Privatverkauf ist und keine Garantie, sowie Gewährleistung gibt. Allerdings steht auch nicht drin, dass ich weiß dass es zu 100% noch gut ist. Nur das es ungeöffnet ist. Habe schonmal ein Wimpernserum verkauft und da war alles super. Was muss ich denn jetzt als Verkäufer machen? 1. Wusste ich nicht, dass es ausgetrocknet war 2. Könnte sie es auch benutzt haben und für die Tage offen liegen lassen haben, da erst paar Tage später eine Nachricht kam als das Paket ankam.

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Artikelmerkmale

Artikelzustand:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen

 

Das stand in deinem Angebot. Du schreibst nicht wielange das bei dir mit der ramponierten Verpackung rumgeflogen ist?!


@mama23241991  schrieb:
Hallo, ich habe ein wimpernserum verkauft dass noch das Siegel dran hat, also ungeöffnet. Nach ein paar Tagen (ca. 2 bis 3 Tage) nachdem das Paket bei der Frau angekommen ist, schreibt mir diese, das es ausgetrocknet ist und sie es schon in den Müll hat. Fotos konnte sie mir aber noch schicken, da sie es aus dem Müll geholt hat.
Ich habe auch stehen dass es Privatverkauf ist und keine Garantie, sowie Gewährleistung gibt. Allerdings steht auch nicht drin, dass ich weiß dass es zu 100% noch gut ist. Nur das es ungeöffnet ist. Habe schonmal ein Wimpernserum verkauft und da war alles super. Was muss ich denn jetzt als Verkäufer machen? 1. Wusste ich nicht, dass es ausgetrocknet war 2. Könnte sie es auch benutzt haben und für die Tage offen liegen lassen haben, da erst paar Tage später eine Nachricht kam als das Paket ankam.

Da hast du ja Glück, dass sie es entsorgt hat. Normalerweise hat sie Käuferschutz und kann es auf deine Kosen zurückschicken.

 

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Wenn sie einen Fall aufgemacht hat, solltest du trotzdem erstatten!
 
 

Ich habe auch stehen dass es Privatverkauf ist und keine Garantie, sowie Gewährleistung gibt.

 

Da kann man schreiben was man will. Das interessiert ebay nicht. Wenn du die neue Zahlungsabwicklung hast und der Käufer reklamiert innerhalb 30 Tagen dann nimmst du den Artikel zurück und erstattest auch die Rücksendekosten. Machst du das nicht wird ebay das für dich erledigen.

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