09-03-2021 16:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Guten Tag formel1lucky,
Ihr Angebot entsprach nicht unserem folgenden Grundsatz: Grundsatz zu Tabakwaren und E-Zigaretten. Artikel, die Tabak enthalten, müssen unserem Grundsatz entsprechen."
Ihre Aussage
Das ist eine Stopfmaschine ohne Tabak und ich habe angegeben, dass der Empfänger einen Altersnachweis über 18 nachweisen muß.
Was muß ich noch machen ? Möchte gerne nach 1,5 Stunden wo ich es bereits versuche,den Verkauf aufgeben.
Bitte um Hilfe 🙂
Mit freundlichem Gruß
Bernd Anspann
Du darfst das Ding überhaupt nicht in Deutschland verkaufen und das darf auch kein anderer. Das ist keine "Ebay-Regel", das steht im Gesetz:
§ 30 TabStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
"2) Geräte, die keine einfachen Geräte im Sinn des Absatzes 1 Nummer 3 sind, dürfen Privatpersonen nicht zum Kauf angeboten oder zur Herstellung von Zigaretten aus versteuertem oder steuerfreiem Rauchtabak bereitgestellt werden."
Lass es einfach @formel1lucky und hallöchen hier in der öffentlichen Nutzer Community.
Wenn ebay dein angebot bereits einmal gelöscht hat, versuch es nicht nochmal einzustellen.
Hör dich einfach im Freundes- Bekanntenkreis um und verkauf sie so.
Als privater VK darfst du sowas garnicht verkaufen!