30-09-2025 14:32
Ich hoffe, jemand kann helfen. Ich hatte ein Problem mit einem Verkäufer, der einen Artikel nicht für den ersteigerten Preis verkaufen wollte. ebay hat den Verkauf gelöscht. Seit wann geht das? Diese Frage
habe ich an ebay gestellt und nur ein Email erhalten:
vielen Dank, dass Sie uns über Ihr Problem mit einem eBay-Verkäufer informiert haben. Wir prüfen Ihre Meldung und danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Wir werden die Sache weiterverfolgen.
Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten. Ich benötige eine Emailadresse. KI ist unmöglich und bringt mich in eine unendliche Schleife. Danke im Voraus.
01-10-2025 11:34
Moin @nostromo-by
zunächst einmal ist ein Verkauf rein rechtlich verbindlich. Das könntest Du außerhalb von Ebay rechtlich durchsetzen lassen. Ob das Sinn macht, sei mal dahingestellt.
Ein Verkäufer kann ja von seiner Seite aus entweder einen höheren Startpreis oder einen Mindestpreis (kostenpflichtig) festlegen, um mindestens seinen Wunschpreis zu erhalten. Allerdings geht das auf Kosten der Sichtbarkeit.
01-10-2025 10:50
@nostromo-by schrieb:Hallo oskar_der_wikinger, danke für die schnelle Antwort.
Nur eine wichtige Frage: Ich kann einen Artikel zum Ersteigern einstellen und wenn der
Preis mir nicht passt, den Verkauf danach rückgängig machen?
Danke im Voraus.
P.S. die Emailadresse im Impressum lautet: https://www.ebay.de/help/home
◇◇◆◇◇◆◇◇
der Verkaufspreis ist erstmal bindend und der Abbruch seitens eBay ist nur eine technische Möglichkeit
unter bestimmten Voraussetzungen kann man aber einen Einstellirrtum geltend machen (z.B. 1 Euro Sofortkauf statt 1 Euro Startpreis bei 1 Kilo Gold ...) - der Verkäufer muss das allerdings auch schlüssig nachweisen können, da der Käufer den Artikel auf dem Rechtsweg einfordern kann
https://pages.ebay.de/rechtsportal/index.html
btw. dass das Angebot nicht mehr zu sehen ist, kann mehrere Ursachen haben - nach einigen Wochen ist die Artikelseite von Einzelangeboten aber generell nicht mehr aufrufbar
01-10-2025 09:27
P.S. die Emailadresse im Impressum lautet: impressum(at) ebay.de
01-10-2025 09:26
Hallo oskar_der_wikinger, danke für die schnelle Antwort.
Nur eine wichtige Frage: Ich kann einen Artikel zum Ersteigern einstellen und wenn der
Preis mir nicht passt, den Verkauf danach rückgängig machen?
Danke im Voraus.
P.S. die Emailadresse im Impressum lautet: https://www.ebay.de/help/home
30-09-2025 14:48
@nostromo-by schrieb:Ich hoffe, jemand kann helfen. Ich hatte ein Problem mit einem Verkäufer, der einen Artikel nicht für den ersteigerten Preis verkaufen wollte. ebay hat den Verkauf gelöscht. Seit wann geht das? Diese Frage
habe ich an ebay gestellt und nur ein Email erhalten:
vielen Dank, dass Sie uns über Ihr Problem mit einem eBay-Verkäufer informiert haben. Wir prüfen Ihre Meldung und danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Wir werden die Sache weiterverfolgen.
Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten. Ich benötige eine Emailadresse. KI ist unmöglich und bringt mich in eine unendliche Schleife. Danke im Voraus.
Hallo @nostromo-by
1. nicht ebay hat die Auktion gelöscht, die hat der VK abgebrochen.
2. du hast dein Geld wieder, damit ist für ebay der Drops gelutscht.
3. Ebay hat ein Impressum, da stehen alle Kontaktmöglichkeiten drin.
4. Du hast negativ bewertet, ich wünsch dir das die Bewertung nicht entfernt wird.
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30-09-2025 14:35
Du wirst auf solche Meldungen auch niemals noch eine Antwort erhalten!