14-12-2017 09:55
Der Käufer meldete sich am 05.12.2017, daß er meinen Artikel nicht erhalten hat, Einschreiben International nach Chile. Die Sendungsnummer hatte ich sofort nach Erstellen des Versandetiketts mit der efiliale der Post bei Ebay und dem betreffenden Atikel eingegeben am 17.10.2017.
Ebay argumentiert nun, daß der Fall gegen mich entschieden wurde, bzw. kein Verkäuferschutz gewährt wird, da ich die Sendungsverfolgungsnummer nicht rechtzeitig bekanntgegeben habe. was offensichtlich nicht stimmt.
Habe ausserdem am 06.12.2017 die Post mit einer Nachforschung beauftragt und dies dem Käufer mitgeteilt. wurde ignoriert und der Fall ruckzuck zugunsten des Käufers geschlossen.
Verstehe den Vorgang nicht, da ich meine, korrekt gehandelt zu haben. die Sendungsverfolgungnummer war von Anfang an im System von Ebay hinterlegt
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Moin @christiander,
du hast echt Nerven, Einschreiben sind nur bis
Im Falle von Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung haftet die Deutsche Post bis zur Höhe des unmittelbaren Schadens, jedoch max. bis zu einer Höhe von 25,00 € bei EINSCHREIBEN beziehungsweise 20,00 € bei EINSCHREIBEN EINWURF. Es dürfen keine wertvollen Gegenstände und kein Bargeld verschickt werden.
Hallo christiander
Du musst mal die AGB von Paypal lesen.
Da steht genau wie du ins Ausland versenden musst.
Ein Einschreiben ist da mehr als ungeeignet.
Entweder du versendest mit Fedex oder UPS.
Beides ist so teuer das dann kein Mensch (zum Glück) der in Chile
wohnt wei dir kauft.
Gruß