02-07-2021 21:10
ebay schreibt bei seinen neuen Gebühren:
Der Gesamtbetrag des Verkaufs umfasst den Artikelpreis, alle Bearbeitungsgebühren, die Kosten für den vom Käufer gewählten Versanddienst, die Umsatzsteuer und alle weiteren anfallenden Gebühren.
Ist es überhaupt rechtlich erlaubt, somit auch von den Versandkosten die 11 % Gebühren zu nehmen? Dieser ist doch quasi ein "durchlaufender Posten", der an den Versender geht.
11 % nochmals quasi dann von seinem Gewinn abgezogen bekommen, ist bei niedrigen Beträgen kaum noch tragbar!
Wie ist die Gesetzeslage? Wer weiß genau darüber Bescheid?
Über die Gesetzeslage und andere rechtliche Fragen kann Dich ein Anwalt Deiner Wahl ausführlich beraten. Rechtsberatungen sind hier im Ebay-Forum nicht erlaubt.