Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine rechtliche Frage. Als privater Verkäufer habe ich mich bisher immer deutlich unter den ebay-Vorgaben an Verkaufszahlen gehalten. Beispielsweise maximal 9 gleiche Artikel, Verkaufsaktionen und Monatliche Verkaufslimits. Nun schreibt mich ein Händler an mit dem Vorwurf, ich würde bei ebay gegen Wettbewerbsrecht verstoßen! Er schrieb, ich zitiere „Ich werfe Ihnen vor, gewerblich auf eBay 0-Euro-Souvenirscheine zu verkaufen und sich dabei nicht an geltende Regeln zu halten. Dazu gehören z.B. die Angabe eines Impressums, die Haftungsübernahme beim Versand, die Einräumung des Widerrufsrecht inkl. ordentlicher Widerrufsbelehrung, die Unterrichtung wie es zum Vertragsschluss kommt (z.B. im Rahmen Ihrer AGB), eine Datenschutzerklärung, ein klickbarer Link zur OS-Plattform, usw. Diese Pflichten sehen deutsche Gesetze für einen gewerblichen Verkäufer vor. Ab wann handelt man gewerblich? Mit den mittlerweile 50 von Ihnen angebotenen Artikeln und über 50 erhaltenen Bewertungen pro Monat bei steigender Tendenz wird das kein Gericht in Frage stellen. (nochmals: Die Begrenzungen von eBay selbst sind hierbei völlig irrelevant)“ Zitat Ende.
Wieviel darf ich nun bei ebay als privater Verkäufer verkaufen, um nicht als gewerblicher Verkäufer zu gelten und mich dementsprechend auch so anmelden muss? Ich möchte keineswegs nur weil ich bei ebay Artikel verkaufe, eine Strafanzeige bekommen.
Danke für eine Klärung.
Mit freundlichen Grüßen
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