10-10-2025 10:51
Gelöst! Gehe zu Lösung.
10-10-2025 13:59
Moin @sirowl87
ich kann @perfect-sally nur zustimmen. Kein Wort über und kein Foto vom Fehlteil in der Artikelbezeichnung. Das hat zwar nichts mit dem aktuellen Fall zu tun, hätte aber bei anderen Käufern auch zur Reklamation führen können.
Du erwartest doch nicht wirklich, daß ein Käufer die KI-Beschreibung aufmerksam liest?
10-10-2025 11:32
Moin @sirowl87
solche Situationen sind für einen Verkäufer immer sehr ärgerlich. Das weiß ich auch aus eigener Erfahrung.
Der Ebay-Verkäuferschutz deckt allerdings nur missbräuchliches Verhalten des Käufers und Vorfälle, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, ab.
Dagegen steht der Ebay-Käuferschutz . Dieser deckt u.a. die Fälle ab, wenn ein Artikel nicht wie beschrieben ist. In solchen Fällen wird bei Ebay meist für den Käufer entschieden, da Ebay die Situation nicht wirklich objektiv beurteilen kann.
Wenn der Käufer nun einen Fall eröffnet, kannst Du entscheiden, ob Du ihm ein Rücksendeetikett schickst und nach Erhalt der Ware erstattest oder direkt erstattest. Dann sparst Du zumindest die Kosten für den Rückversand.
Das würde ich vom Wert des Artikel abhängig machen.
10-10-2025 11:57
Hast du denn Fotos von deinem beschädigten Modell?
Ein Schaden der innerhalb eines Kartons entsteht, ohne das dieser von außen Beschädigungen aufweist, wird dir von keinem Versandunternehmen erstattet. Denn das lässt darauf schließen, dass nicht ausreichend verpackt wurde.
Transportschaden bedeutet, dass das Versandunternehmen deine Sendung beschädigt hat und das müsste ja als erstes mal von außen sichtbar sein. Ebenso bedeutet Transportschaden Unfälle der Transportfahrzeuge und dadurch Beschädigung der Sendungen, Wasserschäden, Brand, mit dem Gabelstabler aufgespießt, drüber gefahren, aus 10 Metern Höhe fallen gealssen usw.
Dies alles würde sichtbare Spuren an der Außenverpackung hinterlassen.
Ist das nicht der Fall, gibt es auch kein Geld.
Hast du so verpackt, dass du das Paket von einer Tischkante hättest schubsen können?
Das ist nämlich die Mindestvoraussetzung, die die Verpackung erfüllen muss.
10-10-2025 12:02
Ach und in der Beschreibung Steht auch alles
Was bitte steht denn in deiner KI generierten Artikelbeschreibung? Garnichts, nur KI generierte schöne Worte. Ich sehe z.B. kein einziges Wort über den Zustand des Artikels. Man sollte seine Artikel mit eigenen Worten beschreiben!
Und wenn der Käufer reklamiert dann musst du zurücknehmen und erstatten. Und den Rückversand bezahlst du auch. Machst du das nicht wird ebay eingreifen und du bekommst einen Mangel ins Konto.
10-10-2025 13:59
Moin @sirowl87
ich kann @perfect-sally nur zustimmen. Kein Wort über und kein Foto vom Fehlteil in der Artikelbezeichnung. Das hat zwar nichts mit dem aktuellen Fall zu tun, hätte aber bei anderen Käufern auch zur Reklamation führen können.
Du erwartest doch nicht wirklich, daß ein Käufer die KI-Beschreibung aufmerksam liest?
11-10-2025 14:10
2 Tipps...unabhängig von dieser hier geschilderten Problematik.
1. Bei einer Reklamation immer auch die eigenen Fotos (setzt natürlich Fotos von allen Seiten voraus)
mit den Fotos der Reklamation vergleichen.
Aus eigener Erfahrung weiß ich ich, das schwarze Schafe versuchen, ihr schlechtes Modell, o.Ä., gegen ein Besseres aus einem EBAY-Verkauf auszutauschen incl. einer Rückgabe.
2. Versandkosten bei einer Rückgabe vermeiden?
EBAY-PLUS kostet im Jahr 19,90€.
Wer bei EBAY verkauft sollte immer auch Probleme, diesbezüglich, mit in Betracht ziehen.
Für so einen Fall ist dieses Geld dann mehr als gut angelegt.
11-10-2025 14:12
Bei Reklamationen greift kein ebay-plus und bei dir als Verkäufer dann sowieso nicht.