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Antikes Gerät

Hallo,

 

ich sammle alte Mikrsokope und verkaufe hin und wieder eines (privat). Das habe ich zumindest viele Jahre erfolgreich getan. Ich hatte nie Reklamationen und Rücksendnungen.

Dennoch habe ich den Verkauf sehr reduziert, als Ebay den "Käuferschutz" so dramatisch zu Lasten des "Verkäuferschutzes" geändert hat. Ein Mikroskop ist eine recht komplexe Angelegenheit, es gibt viele Parameter und vieles davon ist ziemlich relativ (mehr oder weniger verstaubte Optik, mehr oder weniger leichtgängige Mechanik, um nur die einfachsten zu nennen).

Es ist recht aufwändig ein Mikroskop sicher zu verpacken und teuer es zu versenden. Ich könnte das Gerät noch so umfassend beschreiben, es bliebe immer etwas anders "empfindbar" (z.B. ab wann ist Staub relevant?). Der Käufer könnte immer behaupten, das Gerät entspräche nicht der Beschreibung. Ich bliebe auf der Arbeit und den 40€ Versandkosten sitzen (außerdem wird so ein empfindliches Gerät durch zweimaligen Transport auch nicht gerade besser).

Wäre es eine Lösung, das Gerät als Antiquität und als "defekt/als Ersatztzteil" zu verkaufen? Ich vermute nein, der Käufer könnte immer behaupten die Beschreibung wäre nicht korrekt und Ebay erstattet automatisch bzw. zwingt mich dazu. Früher gab es noch eine Prüfung des Falls doch das scheint mir mittlerweile nicht mehr gegeben.

Gibt es dann gar keine Möglichkeit so etwas zu verkaufen, bei dem es klar ist, dass der Käufer mit einem gewissen Risiko leben muss, dass bei einem 70 Jahre alten Gerät nicht mehr alles neuwertig ist?

 

Viele Grüße

Thomas

Nachricht 1 von 46
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45 ANTWORTEN 45

Antikes Gerät

Könnte nina@ebay  oder ein anderer Mitarbeiter bitte die Sachlage aufklären ?

Nachricht 41 von 46
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Antikes Gerät

😉Da wird nichts kommen. Ebay hat sich so schön bemüht, die Sache mit der Rückgabe so zu forumlieren, dass der Eindruck erweckt wird, du hättest als Verkäufer irgende eine Wahl. Hast Du nicht. Gar keine. Es wird nicht geprüft oder erwogen ob die Behauptung, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung pausibel ist. Auf die bloße Behauptung hin, musst du auf deine Kosten den Artikel zurücknehmen. Da hilft auch als "defekt" zu verkaufen nichts. Das stünde in den Regeln, tut es aber nicht. Also ist es auch nicht so.

 

 

Nachricht 42 von 46
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Antikes Gerät

Ich weiß nicht wie Du auf die Aussage kommtst:

 

"Auf die bloße Behauptung hin, musst du auf deine Kosten den Artikel zurücknehmen. Da hilft auch als "defekt" zu verkaufen nichts"

 

Wenn Du schon eine vorgefasste Meinung dazu hast warum fragst Du dann hier im Forum danach ?

Ich hatte so einen Fall, Artikelbeschreibung von mir Gerät funktioniert, wurde aber als DEFEKT eingestellt wegen des hohen Alters. Käufer wollte es zurückgeben weil zu "DEFEKT"...

 

Ebay hat mir als Verkäufer dann die Möglichkeit geboten die Rückgabe des Gerätes

vom Käufer abzulehnen was ich auch gemacht habe.

 

Hattest Du schon mal so einen Fall ?

Wenn nicht warum glaubst Du dann das ein als DEFEKT deklarierter Artikel

unter allen Umständen  zurück gegeben werden kann ?

 

Bei mir war das NICHT der Fall.

Wer musste denn schon mal hier bei einem Verkauf eines DEFEKTEN Artikels

diesen wieder zurück nehmen weil dieser "ZU DEFEKT" war etc. ?

 

Würde mich mal ECHT interessieren.

Nachricht 43 von 46
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Antikes Gerät


@drjekyll12  schrieb:

Das war ja mein Plan. Wenn ich es richtig verstehe nutzt das aber nichts. Hier habe ich von einem Fall gelesen da hat einer den Defekt genau beschrieben, sogar welches Teil defekt ist. Er hat den Artikel als defekt eingestellt. Der Käufer hat dennoch eine Rückgabe durchbekommen, weil es das Ersatzteil nicht mehr gibt!

Geht´s noch?????


 

@drjekyll12 

 

Hier gab es auch schon Fälle, da wurden genau die beschriebenen Defekte reklamiert.

 

Du bist hier vor gar nichts sicher.

 

Zu dem Unterschied zwischen Rückgabe (die es eigentlich gar nicht mehr gibt) und Reklamation:

als privater VK kann man die von Ebay so betitelte "Rückgabe", was rechtlich eigentlich ein Widerruf ist, ausschließen. Das bedeutet, "ist mir zu groß, zu klein, zu eng, Farbe gefällt nicht, zu hell, zu dunkel" was auch immer. Alles Sachen, die der VK nicht zu verantworten hätte.

 

Eine Reklamation bzw. Gewährleistung/Sachmängelhaftung kann niemand ausschließen, denn auch private VK müssen gewährleisten, dass der verkaufte Artikel der Beschreibung entspricht und die ausgelobten Eigenschaften besitzt.

Es kommen hier immerhin Kaufverträge zustande. 

 

Bei Ebay spielt beides keine Rolle, weil durch den Käuferschutz der Käufer immer meckern und einen Fall gegen den VK eröffnen kann und leider auch oft damit durchkommt, ob berechtigt oder nicht.

 

Der Ausschluß einer "Rückgabe" könnte sich nur bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auswirken. Muss aber korrekt formuliert sein, um überhaupt wirksam zu werden (Internetsuche!).

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 44 von 46
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Antikes Gerät

Ich habe in diesem Fall keine vorgefasste "Meinung" sondern Argumente, die mir einen bestimmten Schluss nahelegen. Wenn ich andere höre (und deshalb frage ich hier), komme ich vielleicht zu einem anderen Schluss.

 

1. Ich habe die Regularien gelesen und finde keinen Hinweis darauf, dass die Einstufung als "Defekt" eine Rückgabe ausschließt. (Findest du dort eine andere Aussage? Man mag von den Regeln halten was man will, aber sie sind klar und deutlich formuliert)

2. Ich habe bei Ebay angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass eine Rückgabe wegen "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" auch bei als "Defekt" deklarierten Artikeln akzeptiert werden muss.

3. Ich habe noch nicht erlebt, dass Ebay nachfragt, ob man eine Rückgabe akzeptiert. Du hast 3 Tage Zeit das Ticket zu senden. Aus.

Im Gegensatz zu dir habe ich die Erfahrung mit einem als "defekt" verkauften Artikel noch nicht. Du bzw. dein Fall ist aber vielleicht die große Ausnahme? Ich möchte mich darauf nicht verlassen.

4. (und das scheint mir der wichtigste Punkt) Es erscheint mir logisch und plausibel, dass es nichts nützt einen Artikel als "defekt" zu verkaufen.

a) es würden wahrscheinlich viele über kurz oder lang machen

b) Wenn ich als Käufer einen "defekten" Artikel kaufe, habe ich ja dennoch Anspruch darauf, dass die Beschreibung korrekt ist. Vielleicht wollte ich ja das restliche Gerät als Ersatztzeilspender o.Ä.?

 

Was vielleicht auch noch ganz interessant ist: In der Kategorie "Antiquität" gibt es die Einordnung in "Zustände" gar nicht. Logisch eigentlich. Der Artikel ist natürlich gebraucht und seine Funktion ist auch nicht immer zu 100% gegeben (= defekt). Auch hier hat der Käufer immer die Möglichkeit zu behaupten, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung.

 

Ich bin aber gespannt, ob sich auf deine Frage jemand meldet, der auch wegen der Angabe "Defekt" um eine Rückgabe herumgekommen ist. Wie gesagt, ich würde mich ja freuen, wenn du mit deiner Erfahrung recht hättest.

 

 

 

Nachricht 45 von 46
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Antikes Gerät

Eigentlich kann ich es ja sogar ganz gut verstehn, dass Ebay so vorgeht wie es vorgeht.

Mit den privaten Verkäufern wird nichts verdient. Ich würde auch den Teufel tun und einen reisen Stab an Mitarbeitern damit beschäftigen Fälle zu untersuchen und zu entscheiden.

Als man noch Verkaufsprovision zahlte war es was anderes.

Man könnte als jemand der nicht nur ein Mal im Jahr was verkauft, die Rechnung auch anders aufmachen:

Wenn ich alle gesparten Verkaufsprovisionen nehme, kann viele Rücksendetickets kaufen und bin im neuen Modell immer noch günstiger dran als beim alten.

In meinem Fall ist es nur etwas schwieriger, weil die Verpackung so elend aufwändig sein kann. Und wenn es Versand nach USA oder China ist, dann haut das Porto schon ganz schön rein. Vomm Rückporto will ich gar nicht reden, das kostet echt ein Vermögen. Da ist man sehr schnell im GUT dreistelligen Bereich. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer kommt noch oben drauf. Und der Aufwand mit den Papieren.

 

Ich will ja auch gar nicht jammern, ich wills nur sicher wissen!

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