am
01-09-2025
02:05
- zuletzt bearbeitet am
02-09-2025
14:12
von
miriam@ebay
Hallo Mia. Ich habe bezüglich des Versicherungswertes beim Versandettiket eine Frage. Für den Verkäuferschutz von Ebay sollte doch zum Beispiel ein Einwurf Einschreiben Etikett das über Ebay gekauft wurde ausreichen wenn die Zustellung dokumentiert wurde auch wenn der Artikel einen höheren Preis hat als die Versand Versicherung abdeckt. Oder muss man es dann als Paket verschicken um im Falle einer Anfrage wegen einem nicht erhaltenen Artikel geschützt zu sein?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02-09-2025 14:08
Hallo @22-games,
leider konnte ich keinen Käuferschutzfall mit einem Einschreiben in Deinem Kundenkonto prüfen.
Auch ein einem Einschreiben gibt es eine Nummer, die im Verkauf hochgeladen werden muss. Wenn die Versandmarke über unser System gekauft wurde, ist die Empfängeradresse ja automatisch hinterlegt.
Wenn Du selber eine Versandmarke gekauft hast, benötigen wir als Nachweis den Einlieferungsbeleg, auf dem die Nummer vom Einschreiben zu erkennen ist und die Empfängeradresse muss auf dem Beleg notiert worden sein.
Liebe Grüße
Mia
01-09-2025 02:20
02-09-2025 08:36
Hallo @22-games,
für den Käuferschutz ist ein Zustellnachweis erforderlich, der den Ort und das Datum der Zustellung nachweist. Die Sendungsnummer muss im Käuferschutzfall hochgeladen worden sein, damit der eBay Kundendienst am Tag der Entscheidung alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat.
Liebe Grüße
Mia
02-09-2025 13:28
02-09-2025 13:40
02-09-2025 14:08
Hallo @22-games,
leider konnte ich keinen Käuferschutzfall mit einem Einschreiben in Deinem Kundenkonto prüfen.
Auch ein einem Einschreiben gibt es eine Nummer, die im Verkauf hochgeladen werden muss. Wenn die Versandmarke über unser System gekauft wurde, ist die Empfängeradresse ja automatisch hinterlegt.
Wenn Du selber eine Versandmarke gekauft hast, benötigen wir als Nachweis den Einlieferungsbeleg, auf dem die Nummer vom Einschreiben zu erkennen ist und die Empfängeradresse muss auf dem Beleg notiert worden sein.
Liebe Grüße
Mia
02-09-2025 16:16
02-09-2025 17:38
Hallo,
Wir müssen hier erst einmal sortieren.
EBAY hat sich, über die Jahre sehr bewegt, was betrügerische Käufer und/oder allgemein nicht erhaltene Sendungen, betrifft!
Erst genannte Klientel hat nämlich Sendungen als - nicht erhalten - deklariert und bei EBAY reklamiert.
(incl. Rückerstattung des vollen Kaufpreises + negativer Bewertung)
Eine ähnliche Klientel gab/gibt es übrigens auch bei Versandunternehmen!
Verkäuferschutz kann aber natürlich auch erst wirksam werden,
wenn bestimmte Kriterien für EBAY erfüllt werden.
1. eine Sendungsnummer wird im Cockpit eingetragen
2. es wurde eine Versandart gewählt, die Verkäuferschutz, seitens EBAY auch anbietet
(da geht es um diese Nachvollziehbarkeit des Versandes - Sendungsverfolgungsnummer)
Einschreiben-Einwurf ist, seitens der der Deutschen Post mit 20,00€ versichert.
Ab Eingabe der Sendungsverfolgungsnummer, nach Abgabe der Sendung, ist für alle Beteiligten
(EBAY-Verkäufer-Käufer-Versanddienstleister)
nachvollziehbar, wo sich die Sendung befindet!
Gibt es dann Probleme, egal welcher Art, ist nur noch der Käufer Ansprechpartner beim Versanddienstleisterder!
Der Verkäufer ist - das ist der Punkt - dank EBAY-Verkäuferschutz ab da auf der ganz sicheren Seite!
Der Verkäufer hat nämlich, ab Abgabe oder Einwurf, alle Rechte der Sendung, incl. des Inhaltes abgetreten.
Somit kann auch nur noch der Käufer rechtliche Schritte, bei Nichterhalt oder Beschädigungen, gegen den Versanddienstleister geltend machen.
02-09-2025 17:58
02-09-2025 18:01
02-09-2025 18:19 - bearbeitet 02-09-2025 18:20
Es ist nämlich genau andersrum. Deswegen hatte ich wegen des Versicherungswerts der Sendung gefragt. Wenn zum Beispiel ein Einschreiben verloren geht (also keine Zustellung dokumentiert wurde) und der Käufer hat es nicht erhalten muss ich ihm den Betrag erstatten und mir bleibt dann die Versicherungssumme des Versand Dienstleisters.
02-09-2025 19:05
@eastside67bz schrieb:
Gibt es dann Probleme, egal welcher Art, ist nur noch der Käufer Ansprechpartner beim Versanddienstleisterder!
Der Verkäufer ist - das ist der Punkt - dank EBAY-Verkäuferschutz ab da auf der ganz sicheren Seite!
Der Verkäufer hat nämlich, ab Abgabe oder Einwurf, alle Rechte der Sendung, incl. des Inhaltes abgetreten.
Somit kann auch nur noch der Käufer rechtliche Schritte, bei Nichterhalt oder Beschädigungen, gegen den Versanddienstleister geltend machen.
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das ist gequirlter Käse
der VERkäufer ist Vertragspartner des Versandunternehmens und hat (vorrangig) auch den Nachforschungsantrag zu stellen, zumal auch Angaben zu Inhalt, ggf. Verpackung, dem Ort der Einlieferung gemacht und die Daten des Absenders angegeben werden müssen
02-09-2025 20:02
Eigentlich machen Einschreiben bei Ebay keinen Sinn. Ein Großbrief incl. "Einschreiben Einwurf" kostet 4,15 €. Ein XS Paket bei GLS oder DPD 4,59 €. Diese Pakete sind dann für gerade mal 0,44 € mehr mit 520,00 bez. 750,00 € versichert.
02-09-2025 20:15
@tempel_turm schrieb:Eigentlich machen Einschreiben bei Ebay keinen Sinn. Ein Großbrief incl. "Einschreiben Einwurf" kostet 4,15 €. Ein XS Paket bei GLS oder DPD 4,59 €. Diese Pakete sind dann für gerade mal 0,44 € mehr mit 520,00 bez. 750,00 € versichert.
und eventuell (sicher !) schneller wie die DP (derzeit )!
Schneller heisst es bei eBay : keine Anfragen wegen nicht erhaltener Ware und weniger Ängste wegen Mängel im Verkäufercockpit......