Käufer behauptet Paket war leer
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07-10-2024 14:16
ich bin seit 8 Jahren Mitglied und habe hin und wieder auf eBay gekauft und verkauft. Bisher mit 100% positiver Bewertung.
Nun habe ich einen Artikel verkauft an einen Käufer, der sein Konto am selben Tag erstellt hat. Er behauptet, dass das Paket leer war und hat mir davon Fotos geschickt. Ich habe versucht mit ihm den Fall zu klären und nach einer eidesstattlichen Erklärung gefragt, um bei der Post einen Nachforschungsantrag und in weiterer Folge Schadensersatz zu melden. Dies ließ er mir auch zukommen. Nun hat er einen Fall eröffnet und ich habe begrenzte Auswahlmöglichkeiten. Ich kann mich nur für Erstattung oder Rückgabe entscheiden. Doch was will er zurückgeben, wenn der Artikel fehlt? Ich habe das Verpacken und die Paketaufgabe in der Postfiliale auf Video inkl. allen sichtbaren Details, wie Gewicht, Seriennr. des Artikels und der vollständigen und versiegelten Verpackung des Artikels. Mir wäre sehr geholfen, wenn sich ein eBay Support Mitarbeiter melden könnte, da ich nun fürchten muss, dass ich am Ende weder mit Geld noch mit Ware dastehe. Wie sieht hier der Verkäuferschutz aus?
- Beschriftungen:
-
Verkäuferschutz
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21-11-2024 13:23 - bearbeitet 21-11-2024 13:25
Stimmt schon mit dem vorher überlegen.
Bin seit 20 Jahren bei Ebay, aber selten Produkte über 100,- verkauft und bisher mit den Käufern immer Glück gehabt,
Bei Artikeln wie aktuelle Handys nimmt die Quote an Begehrlichkeiten von seriöse, aber insbesondere auch unseriösen Käufern zu. Die Erfahrung mache ich bei Ebay KA.
Da hatte ich die Nase voll mit "was ist letzte Preis... ".
Nachdem sehr viele Handys über EBay täglich verkauft werden dachte ich, das wäre die bessere Idee.
Aber erst nachdem ich meinen Käufer dann etwas recherchiert hatte, habe ich Bedenken und kalte Füße bekommen. Und nachdem ich nun feststellen muss, dass der Verkäuferschutz wenig wert ist, mache ich wohl lieber den Rückzieher. Mal sehen. Ist nicht meine Art, aber 500.- täten mir schon sehr weh, wenn die weg wären.
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21-11-2024 14:23
Ich möchte mich zu meinem Fall äußern, um auch ggf. anderen eBay Mitgliedern zu helfen.
Der eBay Support hat mir erklärt, dass ich mir keine Sorgen machen soll, konnte mir aber keine konkreteren Details geben, weshalb ich an dieser Stelle nur Mutmaßungen zum Fall anstellen kann.
Der Käufer war für mich in gewissem Maße schon glaubhaft, da er immer wieder betonte, dass es ihm nur um den Artikel gehe und, sollte ich ihn doch noch haben, ihn diesen nachsende. Er wollte auch das Video von mir haben, wie ich den Artikel verpacke und versende.
Das habe ich jedoch verneint, da für den Fall, dass es sich doch um Betrug handelt, er dieses Video nicht weiter benutzen könnte für zukünftige Betrugsversuche.
Gleich zu Beginn habe ich den Käufer jedoch gemeldet, da er unwahre Behauptungen aufstellte. Der Versandkarton war unbeschädigt und die Verpackung sehr säuberlich geöffnet, das Plastik in welchem der Artikel sitzt wurde sogar zurück in die Packung geschoben. Ich kann nur mutmaßen, dass er möglicherweise zeitgleich Ähnliches bei anderen Verkäufern gemacht hat, da sein Konto irgendwann gesperrt wurde. Dadurch war ihm das Einschalten von eBay nicht mehr möglich und der Fall wurde nach etwa einem Monat wieder geschlossen.
Von der Schadensmeldung der Post habe ich erfahren, dass bei Auslandsabkommen mit den Zustellern immer vom Empfänger eine Schadensmeldung zu erfolgen hat. Übernimmt dieser das Paket anstandslos entfällt auch ein Anspruch auf Schadensersatz. Hier gibt es glaube ich eine Frist von einer Woche. Da sich der Käufer weigerte den Schaden selbst zu melden wäre ich im schlimmsten Fall ohne Ware und Geld da gestanden.
Für zukünftige Verkäufe werde ich wieder mehr auf mein Bauchgefühl achten.
Ich bedanke mich jedenfalls herzlich beim netten eBay Support Team! An die eBayer muss ich sagen, es sind glücklicherweise doch sehr wenig schwarze Schafe, die meiste Zeit klappt alles reibungslos und den Austausch zwischen Käufern und Verkäufern empfinde ich doch als sehr wertschätzend und harmonisch.
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21-11-2024 16:34 - bearbeitet 21-11-2024 16:37
Das freut mich, dass es bei Dir gut ausgeht.
Mich treibt noch nimmer das schlechte Gefühl um, dass sich so ein Fall jederzeit ereignen könnte und dann u.U. der Käuferschutz greift.
Was ich dabei noch nicht verstehe: Beim privaten Verkaufen (anders als beim Kauf von einem Händler) geht das Risiko des Versandes rechtlich auf den Käufer über. Der private Verkäufer muss den Versand lediglich nachweisen, nach Übergabe an den Versanddienstleister haftet dieser, oder falls unter- oder unversichert der Käufer für den Verlust.
Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich der Köuferschutz von Ebay, der in letzter Konsequenz den Kaufpreis wohl an den Käufer zurücküberweist, unabhängig davon ob der Verkäufer privat oder gewerblich agiert?
Nach meinem Dafürhalten darf Ebay rechtlich gesehen so gar nicht agieren. Oder übersehe ich hier etwas? Ich glaube auch nicht, dass mögliche AGBs von EBay das aushebeln können.
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21-11-2024 16:52 - bearbeitet 21-11-2024 16:52
Nachtrag: Ebay hat diesen Passus tatsächlich in seinen AGBs.
§3 Punkt 4.
Der eBay-Käuferschutz sichert Käufer entsprechend dem Grundsatz zum eBay-Käuferschutz ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung weist eBay im Falle eines erfolgreichen Käuferschutzantrags die für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft an, dem Käufer im Namen des Verkäufers eine Rückerstattung zu leisten. Der Verkäufer ist verpflichtet, eBay den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten.
Damit stellt Ebay also den privaten Verkäufer rechtlich schlechter, als das BGB vorsieht. Ok, muss man wissen.
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21-11-2024 17:28
ja und ich als gewerblicher nehme nix zurück steht in meinen agbs ?! na und gilt in deutschland für ebay kein gesetz oder was
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21-11-2024 19:48
Ja, hat mich auch gewundert.
normal gilt: "Klauseln, die unwirksam sind, weil sie gegen das Gesetz verstoßen, dürfen nicht in AGB stehen. Unwirksam sind Klauseln, die den anderen Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder überraschend oder nicht transparent sind."
Das müsste nun tatsächlich ein Jurist beantworten, oder der Verbraucherschutz. Wobei ich davon ausgehe, dass die AGBs von Ebay juristisch geprüft sind. Allerdings haben auch schon andere namhafte Unternehmen verschiedener Branchen regelmäßig bis heute teilweise ungültige Klauseln in deren Befingungen. Wo kein Kläger....
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21-11-2024 21:34
@diegutetanteemma schrieb:Reicht, wenn sich die Eigenschaft deutlich verschlechtert hat.
Möchte hier aber die Diskussion nicht in eine falsche Richtung laufen lassen, daher würde ich es von meiner Seite gerne nun dabei belassen.
Das müsstest du im Falle eines Falles nachweisen und belegen können, @diegutetanteemma .
Alles Gute .
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21-11-2024 23:26
Verpackung wurde inzwischen geöffnet damit nicht mehr original versiegelt
Danke für die Wünsche. Gerne zurück.
Ich werde wohl zukünftig persönlich Abstand nehmen von hochpreisigen Verkäufen über EBay.
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22-11-2024 06:08
So einen Käufer hat ich auch.Mit sitz in Israel.Versende nur nach Deutschland.Konto am Tag des kaufs eröffnet.Er wollte aber die Adresse ändern.Hat er nicht.Wollte einen Deutsche adresse schicken.Kam nix.Hab den KAuf jetzt abergebrochen.Ist eine lp für fast 140€.Das mir zu heikel.Werde den jetzt blocken.Und versuchen das ich nur käufer akzeptiere die mindestens 1 jahr bei Ebay sind.Das konnte man doch irgendwo einstellen oder?
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15-12-2024 15:06
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15-12-2024 16:18
Eigentlich sollte hier der Käuferschutz nicht greifen wenn der Käufer selbst einen Ablageplatz bestimmt hat und somit in die Zustellung eingegriffen hat.
nina@ebay schaust du bitte mal? Danke 🙂
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15-12-2024 16:51
@jenotte0 Hey. 🙂 Ich habe mir deinen Fall angeschaut. Leider wurde dieser erst heute geöffnet, sodass ich mich noch nicht zur Klärung einschalten konnte. Du kannst uns ab dem 20.12.2024 zur Klärung einschalten.
Grundsätzlich hat @perfect-sally Recht, dass bei einem Ablage-Ort & einer Anfrage zu einem nicht erhaltenen Artikel unser Käuferschutz nicht greift
Da dein Käufer aber angibt, dass ein Teil des Inahlts gestohlen wurde, solltest du dich auf jeden Fall zusätzlich schonmal mit dem Versanddienstleister in Verbindung setzen.
@perfect-sally Vielen Dank für's Markieren. ❤️
Liebe Grüße,
Nina
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15-12-2024 19:20
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20-12-2024 06:04
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20-12-2024 08:20
@jenotte0 Guten Morgen. 😊 Ich habe mir deinen Fall noch einmal angeschaut. Dieser ist aktuell schon bei meinen Kollegen in Bearbeitung. Du solltest hierzu innerhalb der nächsten 48 Stunden eine Rückmeldung erhalten.
Liebe Grüße,
Nina
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01-01-2025 19:37
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01-01-2025 19:44
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01-01-2025 19:47
@jenotte0 Guten Abend. 🙂 Ich habe deinen Einspruch zum Fall nun nochmal an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Die Prüfung kann bis zu 48 Stunden in Anspruch nehmen.
Sobald ich hierzu Neuigkeiten habe, melde ich mich umgehend wieder hier bei dir.
@voli-maus Vielen Dank für's Markieren. ❤️
Liebe Grüße,
Nina
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01-01-2025 20:16
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03-01-2025 15:32
@jenotte0 Hey. 🙂 Ich habe eine Rückmeldung von unserer Fachabteilung erhalten.
Gemäß unserer Grundsätze wurde der Fall hier korrekt entschieden. Bitte wende dich unbedingt an den Versanddienstleister um eventuelle Ansprüche geltend machen zu können.
Liebe Grüße,
Nina
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