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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Ich hab vor ein paar Tagen eine recht teure Pokemonkarte bei ebay verkauft und als versichertes Paket versendet. Heute ist das Paket beim Käufer angekommen. Leider war der Boden des Pakets aufgerissen und der Inhalt entnommen. Der Käufer hat entsprechende Fotos gesendet. Er hat nun ein Anfrage auf Rückgabe wegen fehlendem Inhalt bei ebay eröffnet. Ich habe lediglich die Möglichkeit die Rückgabe zu akzeptieren oder eine Erstattung anzubieten. Ich habe den Packvorgang per Video aufgnommen und kann ausschließen, dass ich ein leeres Paket versendet habe. Ich habe dem Käufer eine Nachricht geschrieben, dass ich die Rückgabe nicht akzeptieren kann und mich an den Support gewendet. Da sagte man mir ich müsse bis zum 24.7. warten bis man sich den Fall genauer anschauen kann um zu entscheiden. Gibt es etwas was ich jetzt beachten muss bzw. tun sollte? 

Nachricht 1 von 45
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44 ANTWORTEN 44

Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Ich fürchte eBay erstattet in diesen Fällen.
Der Käufer gibt ja nicht an, das Paket nicht erhalten zu haben. Er wird einen, von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet haben.
Vermutlich handelt es sich um die Karte, die für 320 € angeboten wurde und ein Preisvorschlag akzeptiert wurde.
Falls eBay erstattet, würde ich auf jeden Fall
bei dem Preis auch Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Zudem würde ich den Käufer bitten, mir ein Schriftstück mit Unterschrift zukommen zu lassen, in dem er versichert, ein aufgerissenes, leeres Paket erhalten zu haben.
@axel-k-aus-d
So eine Karte wirst du ja nicht in einem Riesenkarton verschickt haben.
Hätte die Sendung in den Briefkasten gepasst?
DHL gehört bei mir zu den zuverlässigsten Zustellern. Die legen bei mir die Pakete nicht vor die Tür.
Eine Ablagegenehmigung bekommt von mir kein Versanddienstleister, aus gutem Grund.
Du kannst natürlich auch DHL kontaktieren, versprich dir aber nicht zu viel davon.
Nachricht 21 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Danke für die Einschätzung. Es handelt sich um die von dir genannte Karte. Muss ich dann im Zweifel als Lehrgeld verbuchen. Mir war das im Vorfeld absolut nicht klar, dass eBay so handelt, da ja auf der eBay Page selbst permanent auf die Regelungen des BGB verwiesen wird. Ich Versuche jetzt mein Glück und werde dann in Folge wohl einfach nicht mehr verkaufen.
Nachricht 22 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Hallo @axel-k-aus-d ,

ich würde Anzeige gegen Unbekannt machen und den Käufer als Zeugen benennen.

Die Anzeige kannst du auch online stellen.

Auch bei mir stellt DHL zuverlässig zu, wenn ich nicht zu hause bin, nimmt ein Nachbar es an oder geht geht in die Packstation. 

Und im Sendungsverlauf steht das zugestellt beim Empfänger oder beim Nachbarn oder dass das Paket aus der Packstation abgeholt werden kann.

Manchmal ging es auch in einen Paketshop, wo ich es abholen konnte. 

Nachricht 23 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Ich würde das als Behauptung so stehen lassen.

Kein Postbote legt ein aufgerissenes Paket vor die Tür. (zumindest in meiner Region nicht)

 

Wer etwas behauptet, muss es ggf. auch beweisen. So ist eigentlich der Grundsatz.

 

Die Vorredner haben die wichtigsten Punkte genannt.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 24 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Vielleicht mag @axel-k-aus-d sich ja noch mal melden ?

Es geht hier um ganz schön viel Geld.

 

Nachricht 25 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Ich schreib nochmal sobald eBay entschieden hat, das dauert allerdings noch etwas. 

Nachricht 26 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Kleine Randbemerkung zu meinen Erfahrungen mit DHL: Wenn Samsung die neue S-Serie launcht, gibt's bei DHL leider häufiger aufgerissene Pakete. Ich hatte schon mal das Pech ein solch leeres Paket, in dem sich ein S24 Ultra hätte befinden sollen, vom DHL Boten in die Hand gedrückt zu bekommen. Dieses war auch offensichtlich aufgerissen worden. Dem DHL Boten (war eine Aushilfe, die ich nur einmal gesehen habe) war das total egal und er wollte mir das so zustellen. Ich habe die Annahme verweigert. Letztlich musste ich dann noch bei Samsung bzw. DHL ein eidesstattliche Erklärung abgeben, das Produkt nie erhalten zu haben, blabla. Die haben sich dann mit DHL geeinigt und mir nach 4 Wochen eine Ersatzlieferung geschickt.

 

Insgesamt finde ich es auch sehr bescheiden, dass man als Verkäufer in solchen Fällen keine echte Handhabe hat. Letztlich sollte m.E. der Käufer als Empfänger in der Beweispflicht sein, nachweisen zu können in welchem Zustand er ein Paket angenommen hat. Und eben genau so Sorge tragen, den Schaden unmittelbar beim Versanddienstleister anzuzeigen. 

 

An deiner Stelle würde ich dem Käufer und demjenigen, der es angenommen hat, eine eidesstattliche Erkllärung abverlangen, dass sie das Paket ohne Inhalt empfangen haben. Damit dann zu DHL und ebay und Daumen drücken. 

Nachricht 27 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

 

Niemand muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daher ist das mit dem "abverlangen" so eine Sache.

 

Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl und den Käufer als Zeugen benennen.

Und den Käufer darüber auch informieren (der hat mit Sicherheit wenig Bock auf Polizei und so und genau deshalb würde ich das machen)

 

So leicht würde ich den nicht vom Haken lassen.

Aber wenn TE zu bequem ist ..... na dann ...

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 28 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Servus Axel Klaus, dland, 

für mich (und nicht nur mich!) ein klarer Fall, dass der Käufer sich geschickt bedienen wollte, bzw. dies auch getan hat; nun im Besitz der erwähnten Karte ist (die von keiner Seele als wertig erkannt werden konnte), und nun auch den von ihm berappten Zaster wieder heimzuholen gedenkt. Nicht nachvollziehbar, dass der Verkäufer, welcher einwandfrei verfahren hat, per ebay nun den ´Schwarzen Peter´ zugeschoben bekommt. 

Ein Fremder oder auch Hausmitbewohner hätte ruckzuck das komplette Paket vor der Türe eingepackt u. wäre verschwunden, anstatt dort groß herumzufuhrwerken. Das jedoch konnte, bzw. wollte der Herr Käufer so nicht ablaufen lassen, zumal es ihm ja lt. DHL zugestellt worden ist.  

Schwarzer-Peter-Mann, hier kurzum nichts Wertiges mehr anbieten, sprich verkaufen! Gruß von der Südseeküste

Nachricht 29 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

 
Hallo selina_b@ebay
ich muss dir leider widersprechen ( anderes wäre es gewerblich)
Beim privaten Versand eines Pakets von Verkäufer zu Käufer trägt grundsätzlich der Käufer das Versandrisiko, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde. 
Das bedeutet, dass der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware während des Transports trägt. Der Verkäufer haftet nur für eine ordnungsgemäße Verpackung der Ware, wenn er diese auf Wunsch des Käufers versendet. 
 
???? ODER IST DAS HIER AUF DER EBAY PLATTFORM ANDERES ????

Hier ist eine genauere Aufschlüsselung: 
 
  • Versandrisiko:
    Sobald die Ware an den Transportdienstleister (z.B. DHL, Hermes) übergeben wurde, geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Käufer über.
  • Verkäuferhaftung:
    Der Verkäufer ist nur dann für den Schaden verantwortlich, wenn die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war und dies zu dem Schaden geführt hat.
  • Käuferrechte:
    Hat der Käufer einen Schaden am Paket festgestellt, sollte er die Annahme verweigern oder den Schaden direkt beim Transportunternehmen reklamieren.
  • Ausnahmen:
    Eine Ausnahme von der Regel, dass der Käufer das Versandrisiko trägt, kann bestehen, wenn der Verkäufer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, z.B. durch eine mangelhafte Verpackung.
     
     
Nachricht 30 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Das darfst du gerne ausserhalb ebay gemäß dem BGB durchsetzen, bei ebay wurden die AGB akzeptiert und hier greift erstmal der Käuferschutz.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 31 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Setzt dich mit der Transportfirma in Verbindung , da deine Ware ja beim Versand versichert war  und das Packet unten aufgerissen beim Kunden angekommen ist, müssen die meiner Meinung nach haften .

Nachricht 32 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Wie ist es weitergegangen?

 

Wer eine beschädigte Sendung annimmt, annehmen  oder ablegen lässt, übernimmt automatisch auch das Verlustrisiko! Das ist dein Argument, mit dem du deinen Einspruch binnen 30 Tagen gegenüber eBay gegen die zu erwartende Käuferschutzentscheidung von eBay zugunsten deines Käufers begründest. Frist läuft gerechnet ab der Entscheidung zugunsten des Käufers!

 

anhand dieser eBay FAQ 

Zitat:

"Wie erhebe ich Einspruch gegen eine Entscheidung?
Wenn ein Fall zugunsten des Käufers geschlossen wird, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Falls Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Suchen Sie hierfür den betreffenden Artikel in der Kaufübersicht von Mein eBay unter Rückgaben und abgebrochene Käufe und klicken Sie auf den Link „Einzelheiten zum Fall ansehen“. Auf der folgenden Seite legen Sie Einspruch ein über den Link „Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen“. Bestätigen Sie Ihre Angaben und reichen Sie dazu bitte die entsprechenden Unterlagen ein. Dazu gehören auch alle Informationen oder Mitteilungen zwischen Ihnen und dem Käufer. Wird die Entscheidung aufgehoben, wird Ihnen die Verkaufsprovision zurückerstattet."

 

Dann wird eBay den Käufer auf den Risikowechsel (juristisch: Gefahrenübergang) hinweisen und der Kaufpreis wird dir zuerkannt. Ob Ware auf dem Versandweg abhanden gekommen ist oder ob der Versanddienstleister eingeschaltet werden kann oder ob der Verkäufer das Versandrisiko trägt, das alles kann hier überhaupt gar keine Rolle mehr spielen, weil der Käufer die Sendung effektiv angenommen und nicht zurückgewiesen hat.

Über jemanden, der/die alles durch seine/ihre Brille sieht: "Ich habe schon immer gewusst, dass man das sieht, was ich sehen will"
Nachricht 33 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

 

???? ODER IST DAS HIER AUF DER EBAY PLATTFORM ANDERES ????

 

Ja.

Hier muss der Verkäufer, ob privat oder gewerblich, die Zustellung belegen können, sonst greift der Käuferschutz.

 

Davon abgesehen, dass man keine aufgerissenen Pakete annimmt, dürfte hier eher das Versandunternehmen in Regress zu nehmen sein.

Dafür versendet man ja mit Haftung oder sollte es zumindest tun, wenn irgend möglich und es sich vom Warenwert her rechnet.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 34 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Ich kann nur meine Geschichte erzählen: Dasselbe Szenario – das Paket wurde angeblich vor der Ladentür aufgerissen abgestellt, jedoch leer. Zum Zeitpunkt der DHL-Zustellung war der Laden laut Öffnungszeiten geöffnet. Obwohl ich die Käuferin gebeten habe, sofort eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und das beschädigte Paket aufzubewahren, hat sie es nicht getan. Weder meine Anrufe noch mein Widerspruch bei eBay haben etwas bewirkt. Für eBay gibt es in diesem Fall nur einen Verantwortlichen – den Verkäufer.

Noch am selben Tag, als mir die Käuferin die Fotos geschickt hat, habe ich den Vorfall bei DHL gemeldet (dies muss innerhalb weniger Tage erfolgen, sonst verfällt der Anspruch) und die Bilder des Pakets vor und nach der Zustellung eingereicht. Zwei Wochen später meldete sich DHL und bat darum, das beschädigte Paket in einer Filiale zur Überprüfung abzugeben. Ich habe die Käuferin informiert und darum gebeten – doch das Paket war bereits entsorgt, da sie das Geld von eBay schon erhalten hatte und der Fall für sie abgeschlossen war.

Mehrfach habe ich die Käuferin gebeten, mir wenigstens die Polizeianzeige zukommen zu lassen – vergeblich. Offensichtlich hat sie diese nie erstellt, und eBay wollte mir auch nicht bestätigen, ob überhaupt eine Anzeige vorgelegt wurde. DHL hingegen bestand darauf: Entweder das Paket oder eine Polizeianzeige muss vorliegen, um die Versandversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Am Ende habe ich über 200 Euro verloren, war frustriert und wollte eigentlich nichts mehr bei eBay verkaufen. Nach einiger Zeit habe ich es dennoch wieder versucht. Eines habe ich jedoch gelernt:

- immer Fotos machen,

- nur versichert versenden,

-wenn möglich, das Paket zusätzlich in Folie einwickeln und mit viel Klebeband verstärken (auch wenn DHL das nicht gerne sieht – bei größeren Paketen geht es ohnehin nicht).

 

Mehr kann ich leider nicht tun. Einen Anwalt einzuschalten wäre mir schlicht zu teuer und kostete noch mehr Zeit.

Nachricht 35 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Ware und Geld sind weg..... ganz einfach. Ebay wird nach dem Standardprocedere dem Käufer das Geld erstatten und du bleibst auf den Kosten sitzen. Man wird dich auf den Rechtsweg verweisen und dir sagen, dass in diesem Fall keine andere Entscheidung möglich war. Alles zig-mal hier im Forum zu lesen. Z.B. angeblich falscher Artikel, fehlender Artikel usw...

Nachricht 36 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Hallo @bulochka1512 !

 

Hatte der Zusteller eine Genehmigung, das Paket vor dem Laden 

abzustellen? Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung der Laden 

geöffnet war, hätte er ja auch in den Laden gehen  und es dort

abgeben können.

 

Ich würde noch einmal mit dem Versandunternehmen sprechen.

Du hast Fotos und die Käuferin als Zeugin. Das müsste doch eigentlich reichen.

 

Die Käuferin ist nicht verpflichtet, den Karton aufzubewahren.

Bleib hartnäckig!

*****************************************************************************************************************************

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 37 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

immer Fotos machen,

- nur versichert versenden,

-wenn möglich, das Paket zusätzlich in Folie einwickeln und mit viel Klebeband verstärken (auch wenn DHL das nicht gerne sieht – bei größeren Paketen geht es ohnehin nicht).

Auch die Maßnahmen werden dir absolut NICHTS helfen, denn:
* Ebay interessieren keine Fotos und Videos

* alle Pakete sind versichert... war doch dein "geöffnetes" auch

* auch die zusätzliche Folie und das Klebeband wird nicht vor Betrug schützen

 

Ich hätte an deiner Stelle eine Anzeige eingebracht. Die hättest sowieso DU machen müssen und nicht die Käuferin...., da du der Versender  warst

Nachricht 38 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Ich frage mich warum es überhaupt die Option "keine Rücknahme" gibt wenn man die beschädigte Ware angenommen hat und erst 24h später einen Schaden meldet. UND welche qualifizierten Mitarbeiter diese Fälle dann prüfen und mit welchen Mitteln, wenn Bilder und Videos nichts bringen. Ich finde es eine frechheit das man hier als Verkäufer null Chanchen hat und immer als der Schuldige da steht.

 

Aktuell habe ich genauso einen Fall, eine Autotür verkauft, Inserat Bilder eindeutig ohne Schaden, Bilder vom verpacken gemacht wo eindeutig zu sehen ist das die nichts beschädigt ist. Ware kommt beim Verkäufer an und er meldet sich noch am abend, das die Palette angekommen ist. Am folge Tag gegen abend also fast 24h später, möchte der Käufer die Ware zurückgeben da sie beschädigt ist. 

Daraufhin habe ich den Käufer gebeten mir Bilder zu schicken von seiner und von meiner Tür und zwar nebeneinander gestellt, da ich hier schon den Braten gerochen habe. Dann kam ein Bild von einer Ecke der Tür wo eine Delle zu sehen war und ein Bild von seiner Autotür die noch an seinem Fahrzeug montiert war. Auf dem Bild war eindeutig zu sehen das meine Tür garnicht passend war für sein Fahrzeug, damit habe ich ihn natürlich konfrontiert und gefragr wie er denn bitte die Tür an sein Fahrzeug montieren wolle wenn diese garnicht passt? Die Antwort war mir schon klar, er sagte "Ja das habe ich dann auch gemerkt, das es nicht passt". Genau und wie bekommt das jetzt geregelt, man macht die Ware kaputt und gibt als Grund einen deffekt an damit man den Artikel zurückgeben kann. Ein Gespräch mit einem ebay Mitarbeiter war null Hilfreich, immer das selbe bla bla und wir können nichts machen. 

Das ebay mit dieser Art von Kundenservice durchkommt ist Bodenlos.

 

Jetzt muss ich meine kaputte Autotür zurück nehmen, der Käufer erhällt sein Geld 330€ zurück und der Fall ist erledigt für eBay. 

 

Was genau wäre danach zu tun? Auf dem Schaden bleibe ich jetzt bestimmt nicht sitzen, das lasse ich nicht durch gehen.

Nachricht 39 von 45
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Käufer hat Rückgabe beantragt, da bei ihm nur ein aufgerissenes Paket angekommen ist.

Das ist mittlerweile das Problem mit eBay. Es wird Werbung gemacht mit Verkäuferschutz, aber in Wirklichkeit existiert er nicht!

Sogar bei Zustellung hat der käufer immer Recht, wie man sieht. Und immer mehr käufer nutzen das System aus. Billiger kann man nicht an Ware kommen und dies spricht sich rum!

Was meint ihr warum immer weniger "Gute Sachen" einstellen!?
Nachricht 40 von 45
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