18-12-2025 18:56
Hallo rundum,
nachdem der Käufer den Artikel als nicht funktionsfähig beanstandet hat (obwohl er funktionsfähig versendet wurde) stimmte ich einer Teilrückerstattung zu. Diese war jedoch über den vollen Kaufpreis abzüglich des Portos erstattet worden.
Nun sendet der Käufer den Artikel nicht zurück und sieht den Vorgang als abgeschlossen an, was irgendwie auch der Fall ist weil eBay den Fall seltsamerweise geschlossen hat. Ich hatte die Vorgehensweise so verstanden das die Rückerstattung erst getätigt wird wenn ich den Artikel zurückerhalten habe. Für mich ist das System schwer zu durchschauen und nachzuvollziehen. Aber vielleicht fehlt es mir da einfach an juristischem Verständnis.
Auf jeden Fall hat der Käufer jetzt das Geld und die Ware. Das ist nach meiner Auffassung nicht wie es sein sollte.
Bei einem telefonat mit einem eBay- Mitarbeiter hatte ich Hoffnung weil dieser sehr verständnisvoll reagierte und mir versprach den Käufer anzumahnen und mit Ausschluss zu bedrohen. Jedoch habe ich meine Zweifel das dies passiert ist weil nichts geschehen ist.
Die Frage ist nun. Was tun?
Vielen Dank im Voraus
Gerhard
18-12-2025 19:13
Moin Gerhard,
eine Rückerstattung / Teilrückerstattung erfolgt normalerweise erst, nachdem der Artikel zurück geschickt wurde.
Du hättest dem Käufer zunächst ein Rücksendeetikett zusenden und erst nach Erhalt und Prüfung der Ware rückerstatten sollen.
Vielleicht hat die liebe nina@ebay eine Idee, wie Dir noch weitergeholfen werden kann. Danke Nina🤗
18-12-2025 19:27
@gh4442 Guten Abend. 🙂 Das habe ich mir gern einmal angeschaut. Allerdings haben wir da im Rahmen unseres Verkäuferschutzes leider keine Möglichkeiten dich zu unterstützen, da du die Erstattung selbst veranlasst hast.
Gerne habe ich deinen Käufer nun auch noch einmal kontaktiert und gebeten, sich bezüglich der Rücksendung mit dir in Verbindung zu setzen.
@petersmodellbahnstuebchen Vielen Dank für's Markieren. ❤️
Liebe Grüße,
Nina
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20-12-2025 08:34
20-12-2025 08:41
20-12-2025 11:43
@gh4442 schrieb:
Hallo Nina,
vielen Dank für deine Antwort und die Kontaktaufnahme zum Käufer.
Leider reagiert der Käufer nicht (sonst antwortete er immer sehr schnell)
Auf den Rückerstattungsbutton hatte ich gedrückt weil es mir zum Vorgang initiieren notwendig erschien. So ein Mist. Jetzt freut sich der Käufer und ich habe das Nachsehen weil es scheinbar nicht möglich ist den Fall wieder zu öffnen.
Schade das so ein unmoralisches Verhalten ohne Konsequenzen bleibt.
Viele Grüße
Gerhard
Hallo @gh4442 ,
durch die Rückerstattung, wäre es jetzt auch möglich, dass der Verkäufer das Etikett über ebay nicht mehr aufrufen kann.
selina_b@ebay , kannst du dem Käufer vielleicht noch mal das Rücksendeetikett zukommen lassen, ihr habt dazu ja die Möglichkeit.
Ansonsten bleiben nur Wege ausserhalb ebays.
20-12-2025 11:57
Hallo @gh4442,
durch die Rückerstattung schließt sich der Fall automatisch und kann nicht mehr geöffnet werden.
@gebraucht-ist-gut Da hier kein Rücksendeetikett erstellt wurde laut System, kann ich keine Kopie den Käufer zukommen lassen.
Liebe Grüße
Selina
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20-12-2025 12:13
selina_b@ebay schrieb:
@gebraucht-ist-gut Da hier kein Rücksendeetikett erstellt wurde laut System, kann ich keine Kopie den Käufer zukommen lassen.
Danke selina_b@ebay ,
dann hat der Verkäufer ja noch mehr falsch gemacht, als vermutet.
@gh4442 :
Wenn Du den Artikel zurück haben willst, solltest du dem Käufer nun ausserhalb ebays ein Rücksendeetikett zukommen lassen.
Die Rücknahme wurde doch mit dem Verkäufer ursprünglich so abgesprochen, oder?
Und bei einer Reklamation musst du eigentlich auch den komplett bezahlten Betrag erstatten, ohne irgendwelche Abzüge.
20-12-2025 13:12
Hallo @gh4442
Du solltest dem Käufer nun ein Rücksendeetikett zukommen lassen oder die entsprechende Summe dafür.
Wenn er dann immer noch nicht reagiert, Anzeige wegen Unterschlagung stellen.
Aber wie gesagt, du musst ihm erst den kostenfreien Rückversand ermöglichen.
20-12-2025 16:14
Hier ist Ebay in der Pflicht und kann sich nicht rausreden, dass sie angeblich keine Möglichkeit haben, manuell zu Intergagieren, weil der Veräufer eine Funktion nutzt, die anscheinend zu seinem Nachteil wird, Ebay diese aber ohne Hinweis auf das Verlieren des Schutzes bewusst anbietet.
20-12-2025 19:09
@sternenfaengerin schrieb:Hier ist Ebay in der Pflicht und kann sich nicht rausreden, dass sie angeblich keine Möglichkeit haben, manuell zu Intergagieren, weil der Veräufer eine Funktion nutzt, die anscheinend zu seinem Nachteil wird, Ebay diese aber ohne Hinweis auf das Verlieren des Schutzes bewusst anbietet.
Hallo @sternenfaengerin ,
dann scheinst du wohl diesen Rückgabeprozess nicht selbst zu kennen, oder? Aber hier Behauptungen aufstellen?
Fakt ist, wenn der Käufer eine Rückgabe eröffnet, hat der Verkäufer genau 2 Optionen:
Entweder zustimmen und ein Rücksendeetikett bereitstellen - die Erstattung erfolgt dann nach Erhalt der Rückgabe.
Oder er kann eine Teilerstattung veranlassen und der Käufer behält die Ware.
Darauf wird der Käufer auch noch einmal hingewiesen! Also nichts mit ohne Hinweis.
Und übrigens könnte er auch nach dem Erstellen eines Rücksendeetikettes sofort erstatten (ohne die Rücksendung abzuwarten).
Aber auch dort kommt vorher der Hinweis, ob man wirklich schon erstatten will.
Wenn das nicht beachtet wird, dann ist das alleine die Schuld des Verkäufers - was kann ebay dafür, das irgendwas geklickt wird, ohne zu lesen ... ?