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Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Ich habe einen Artikel verkauft und im Inserat die Versandwahl zwischen DHL Päckchen und DHL Paket gewählt. Der Verkäufer hat DHL Päckchen gewählt und nach über einem Monat nun behauptet, er habe das Paket nicht erhalten.

Ich habe nachgewiesen, dass ich die Versandmarke DHL Päckchen gekauft habe und die Sendungsnummer bereit gestellt. Diese Nummer ist jedoch bei DHL Päckchen nicht nutzbar.

 

Der Käuferschutz gibt nun dem Kunden recht, weil ich nicht nachweisen kann, dass das Päckchen angekommen ist. Dabei hat der Käufer explizit auf den Aufpreis zum DHL Paket verzichtet.

 

Ebay antwortet augenscheinlich nur per Bot - die Anworten wirken standardisiert.

 

Es kann doch nicht sein, dass der Käufer Versandkosten spart und ich als Verkäufer dennoch voll hafte?

Nachricht 1 von 74
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73 ANTWORTEN 73

Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Natürlich gibt ebay dem Käufer Recht! Du hast ohne Sendungsnachweis verschickt und somit auch keinen Zustellnachweis. Dabei spielt es keine Rolle was der Käufer wählt, vielmehr warum du nicht trackbaren Versand überhaupt anbietest.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Was mich beim Lesen wundert, dass dort steht: "nach über einem Monat".

Da greift eBay typischerweise nicht mehr in den Käuferschutz ein.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 3 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Weil es günstiger ist und ich dem Käufer die Wahl lasse.

Wieso wird dann überhaupt eine Versandart angeboten, bei dem der Verkäufer blank da steht? 

 

 

Nachricht 4 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Verkauft am 30.06.

 

Dann heute taggenau 1 Monat + 1 Tag

Nachricht 5 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Ich lese gerade diesen Ebay Eintrag:

"

Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko."

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Nachricht 6 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Ja, das BGB darfst du gerne ausserhalb von ebay durchsetzen. Bei ebay hast du deren AGB akzeptiert und danach handelt ebay.

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Nachricht 7 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Richtig, angeboten. Das bedeutet nicht, dass die VK sie wählen müssen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 8 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Verkauft am 30.6. der Käuferschutz läuft ab Lieferdatum und damit könnte es noch passen. Und da es kein nachweisbares Lieferdatum gibt wird ebay von der selbst angegebenen Laufzeit ausgehen und damit könnte es auch noch passen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 9 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Hallo @volker1185 ,

du hast den AGB von ebay zugestimmt, ohne sie zu lesen ? 

Lies mal nach

Rückgaben, nicht gelieferte Artikel und Rückerstattungen für Verkäufer | eBay

 

"Wenn ein Käufer eBay einschaltet

Wurde der Artikel nicht geliefert und der Kunde meldet uns das, bitten wir Sie, die Sendungsnummer anzugeben. "

 

Tipps zur Vermeidung und Klärung von Problemen mit Käufern | eBay

 

"Nach Angebotsende

  • Nutzen Sie einen Versandservice mit Sendungsverfolgung und laden Sie die entsprechenden Angaben so schnell wie möglich hoch. Auf diese Weise weiß der Käufer stets, wo sich sein Artikel gerade befindet. Zudem sind Sie besser für den Fall geschützt, dass der Käufer behauptet, den Artikel nicht erhalten zu haben. Wenn Sie Versandetiketten bei eBay kaufen und drucken, werden die Angaben zur Sendungsverfolgung automatisch hochgeladen.
  • Verpacken Sie den Artikel sorgfältig und sicher, damit er nicht auf dem Transportweg beschädigt wird. Der Käufer ist berechtigt, Artikel, die beschädigt bei ihm ankommen, an Sie zurückzusenden.
  • Stellen Sie dem Käufer sämtliche Echtheitsnachweise für den Artikel zur Verfügung, aber bewahren Sie in Ihren Unterlagen Kopien dieser Nachweise auf, damit Sie bei Bedarf die Echtheit nachweisen können.
  • Wenn Sie in Ihren Rücknahmebedingungen angeben, dass Sie Rücknahmen akzeptieren und die Kosten für die Rücksendung übernehmen, legen Sie Ihrem Paket am besten gleich ein Rücksendeetikett bei. Damit machen Sie es dem Käufer und sich selbst einfacher, falls der Artikel zurückgesendet werden muss."

Grundsatz zum eBay-Käuferschutz | eBay

 

Grundsatz zum eBay-Käuferschutz | eBay

 

Grundsatz zum eBay-Käuferschutz | eBay

"Im Rahmen des eBay-Käuferschutzes können sich die Fristen für die Meldung eines Problems oder die Rückgabeanfrage nach folgenden Kriterien richten:

  • dem Ca.-Lieferdatum (das späteste Datum im Ca.-Lieferzeitraum, der dem Käufer bei der Kaufabwicklung mitgeteilt wird) oder
  • dem tatsächlichen Lieferdatum (das Datum, an dem der Artikel laut Sendungsverfolgung zugestellt wurde, oder das Datum, an dem der Artikel abgeholt wurde)

In der folgenden Tabelle ist aufgeführt, welche dieser Kriterien bei der Festlegung des spätesten Datums für das Melden eines Problems oder für eine Rückgabeanfrage gelten.

Wenn aus der Sendungsverfolgung hervorgeht, dass der Artikel vor dem Ca.-Lieferdatum geliefert/abgeholt wurde

Tatsächliches Datum der Lieferung/Abholung

Wenn keine Angaben zur Sendungsverfolgung verfügbar sind

Geschätzter Liefertermin

"

Wann kam der Artikel bei dem Käufer an ?

 

Nachricht 10 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

d.h. Ebay bietet zwar DHL Päckchen als Versandoption an, eröffnet damit aber jedem Verkäufer eine sehr erhebliche Betrugsfalle. Zumal ich den Versand des Päckchen nachweisen kann.

Nachricht 11 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht


@volker1185  schrieb:

d.h. Ebay bietet zwar DHL Päckchen als Versandoption an, eröffnet damit aber jedem Verkäufer eine sehr erhebliche Betrugsfalle. Zumal ich den Versand des Päckchen nachweisen kann.


Wie willst du den Versand des Päckchens nachweisen, @volker1185 ?

Du hast keine Sendungsnummer, und die brauchst du zwingend für den Versandnachweis. 

Nachricht 12 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Doch, eine Sendungsnummer wurde generiert, kann ich unter "letzten Käufe" bei DHL erkennen. Damit kann ich zwar keine Nachverfolung einsehen, aber:

 

Ich habe den erhaltenen QR-Code zur Sendungsnummer eben erneut gescannt. Mit diesem QR-Code kann ich mir an der Packstation das Etikett ausdrucken. Nach Scan des QR-Codes teilte mir die Packstation mit, dass dieser Code bereits benutzt wurde.

Nachricht 13 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Wie willst du das nachweisen ohne Sendungsnummer? Und wenn, dann fehlt noch immer der Zustellnachweis.

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Nachricht 14 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Wie oben beschrieben - aber ja, der Zustellnachweis fehlt. Mir war dieser sehr betrugsanfällige Käuferschutz nicht bekannt.

Nachricht 15 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

hallo @volker1185 

Deine eigentliche Frage wurde ja bereits beantwortet...

Ich möchte dich gerne auf etwas anderes hinweisen: z.B.

Offizielle Silber-Gedenkmünzen China - 36 Münzen mit Zertifikat | eBay.de

Valoren der Klasse II dürfen über DHL im Inland nur bis zu einem Wert von 500€

verschickt werden....was darüber hinaus geht, ist nicht erlaubt und im 

Falle des Paketverlustes gibt es keinerlei Ersatz, nicht mal die sonst

übliche Haftungssumme bis 500 €...

Valoren der Klasse II sind z. B. Uhren, sowie Schmuck und Münzen aus Edelmetall

 

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 16 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Danke, dass du meine bisherigen Verkäufe prüfst. Hilft mir.

 

Das war übrigens nur der Inseratpreis. Den Aufpreis zum Transport-Versand habe ich bezahlt, ohne in Rechnung zu stellen.

Nachricht 17 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

Das war nur ein gutgemeinter Hinweis von @dmary56, der auch von mir hätte sein können, @volker1185 .

Aber dmary war schneller. 


@volker1185  schrieb:

Danke, dass du meine bisherigen Verkäufe prüfst. Hilft mir.

 

Das war übrigens nur der Inseratpreis. Den Aufpreis zum Transport-Versand habe ich bezahlt, ohne in Rechnung zu stellen.


Das kann ja niemand wissen.

Nachricht 18 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht

@volker1185 

die Nummer auf den Päckchen ist eine postinterne Nummer, die sich nicht zur Sendungsverfolgung

eignet....zudem erwartet Ebay nicht nur einen Nachweis, daß versendet wurde, sondern den Nachweis,

daß beim Empfänger zugestellt wurde!

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Nachricht 19 von 74
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Betreff: Käufer wählt DHL Päckchen, Paket angeblich nicht erhalten, Käuferschutz gibt Käufer recht


@volker1185  schrieb:

Danke, dass du meine bisherigen Verkäufe prüfst. Hilft mir.

 

Das war übrigens nur der Inseratpreis. Den Aufpreis zum Transport-Versand habe ich bezahlt, ohne in Rechnung zu stellen.


das war nur nett gemeint und ich habe deine bisherigen Verkäufe nicht geprüft, sondern wollte

einfach mal sehen, was du so anzubieten hast...

Kein Grund, unfreundlich zu werden....zumal du nirgends im Angebot erwähnt hast, daß du

den Spezialversand nimmst....

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Nachricht 20 von 74
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