31-07-2025 15:01
Ich habe einen Artikel verkauft und im Inserat die Versandwahl zwischen DHL Päckchen und DHL Paket gewählt. Der Verkäufer hat DHL Päckchen gewählt und nach über einem Monat nun behauptet, er habe das Paket nicht erhalten.
Ich habe nachgewiesen, dass ich die Versandmarke DHL Päckchen gekauft habe und die Sendungsnummer bereit gestellt. Diese Nummer ist jedoch bei DHL Päckchen nicht nutzbar.
Der Käuferschutz gibt nun dem Kunden recht, weil ich nicht nachweisen kann, dass das Päckchen angekommen ist. Dabei hat der Käufer explizit auf den Aufpreis zum DHL Paket verzichtet.
Ebay antwortet augenscheinlich nur per Bot - die Anworten wirken standardisiert.
Es kann doch nicht sein, dass der Käufer Versandkosten spart und ich als Verkäufer dennoch voll hafte?
31-07-2025 15:07
Natürlich gibt ebay dem Käufer Recht! Du hast ohne Sendungsnachweis verschickt und somit auch keinen Zustellnachweis. Dabei spielt es keine Rolle was der Käufer wählt, vielmehr warum du nicht trackbaren Versand überhaupt anbietest.
31-07-2025 15:17
Was mich beim Lesen wundert, dass dort steht: "nach über einem Monat".
Da greift eBay typischerweise nicht mehr in den Käuferschutz ein.
31-07-2025 15:18
Weil es günstiger ist und ich dem Käufer die Wahl lasse.
Wieso wird dann überhaupt eine Versandart angeboten, bei dem der Verkäufer blank da steht?
31-07-2025 15:20
Verkauft am 30.06.
Dann heute taggenau 1 Monat + 1 Tag
31-07-2025 15:25
Ich lese gerade diesen Ebay Eintrag:
"
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko."
31-07-2025 15:32
Ja, das BGB darfst du gerne ausserhalb von ebay durchsetzen. Bei ebay hast du deren AGB akzeptiert und danach handelt ebay.
31-07-2025 15:33
Richtig, angeboten. Das bedeutet nicht, dass die VK sie wählen müssen.
31-07-2025 15:35
Verkauft am 30.6. der Käuferschutz läuft ab Lieferdatum und damit könnte es noch passen. Und da es kein nachweisbares Lieferdatum gibt wird ebay von der selbst angegebenen Laufzeit ausgehen und damit könnte es auch noch passen.
31-07-2025 15:36
Hallo @volker1185 ,
du hast den AGB von ebay zugestimmt, ohne sie zu lesen ?
Lies mal nach
Rückgaben, nicht gelieferte Artikel und Rückerstattungen für Verkäufer | eBay
Wurde der Artikel nicht geliefert und der Kunde meldet uns das, bitten wir Sie, die Sendungsnummer anzugeben. "
Tipps zur Vermeidung und Klärung von Problemen mit Käufern | eBay
Grundsatz zum eBay-Käuferschutz | eBay
Grundsatz zum eBay-Käuferschutz | eBay
Grundsatz zum eBay-Käuferschutz | eBay
"Im Rahmen des eBay-Käuferschutzes können sich die Fristen für die Meldung eines Problems oder die Rückgabeanfrage nach folgenden Kriterien richten:
In der folgenden Tabelle ist aufgeführt, welche dieser Kriterien bei der Festlegung des spätesten Datums für das Melden eines Problems oder für eine Rückgabeanfrage gelten.
Wenn aus der Sendungsverfolgung hervorgeht, dass der Artikel vor dem Ca.-Lieferdatum geliefert/abgeholt wurde | Tatsächliches Datum der Lieferung/Abholung |
Wenn keine Angaben zur Sendungsverfolgung verfügbar sind | Geschätzter Liefertermin |
"
Wann kam der Artikel bei dem Käufer an ?
31-07-2025 15:36
d.h. Ebay bietet zwar DHL Päckchen als Versandoption an, eröffnet damit aber jedem Verkäufer eine sehr erhebliche Betrugsfalle. Zumal ich den Versand des Päckchen nachweisen kann.
31-07-2025 15:38
@volker1185 schrieb:d.h. Ebay bietet zwar DHL Päckchen als Versandoption an, eröffnet damit aber jedem Verkäufer eine sehr erhebliche Betrugsfalle. Zumal ich den Versand des Päckchen nachweisen kann.
Wie willst du den Versand des Päckchens nachweisen, @volker1185 ?
Du hast keine Sendungsnummer, und die brauchst du zwingend für den Versandnachweis.
31-07-2025 15:40
Doch, eine Sendungsnummer wurde generiert, kann ich unter "letzten Käufe" bei DHL erkennen. Damit kann ich zwar keine Nachverfolung einsehen, aber:
Ich habe den erhaltenen QR-Code zur Sendungsnummer eben erneut gescannt. Mit diesem QR-Code kann ich mir an der Packstation das Etikett ausdrucken. Nach Scan des QR-Codes teilte mir die Packstation mit, dass dieser Code bereits benutzt wurde.
31-07-2025 15:41
Wie willst du das nachweisen ohne Sendungsnummer? Und wenn, dann fehlt noch immer der Zustellnachweis.
31-07-2025 15:43
Wie oben beschrieben - aber ja, der Zustellnachweis fehlt. Mir war dieser sehr betrugsanfällige Käuferschutz nicht bekannt.
31-07-2025 15:47 - bearbeitet 31-07-2025 15:50
hallo @volker1185
Deine eigentliche Frage wurde ja bereits beantwortet...
Ich möchte dich gerne auf etwas anderes hinweisen: z.B.
Offizielle Silber-Gedenkmünzen China - 36 Münzen mit Zertifikat | eBay.de
Valoren der Klasse II dürfen über DHL im Inland nur bis zu einem Wert von 500€
verschickt werden....was darüber hinaus geht, ist nicht erlaubt und im
Falle des Paketverlustes gibt es keinerlei Ersatz, nicht mal die sonst
übliche Haftungssumme bis 500 €...
Valoren der Klasse II sind z. B. Uhren, sowie Schmuck und Münzen aus Edelmetall
31-07-2025 15:48 - bearbeitet 31-07-2025 15:50
Danke, dass du meine bisherigen Verkäufe prüfst. Hilft mir.
Das war übrigens nur der Inseratpreis. Den Aufpreis zum Transport-Versand habe ich bezahlt, ohne in Rechnung zu stellen.
31-07-2025 15:51 - bearbeitet 31-07-2025 15:53
Das war nur ein gutgemeinter Hinweis von @dmary56, der auch von mir hätte sein können, @volker1185 .
Aber dmary war schneller.
@volker1185 schrieb:Danke, dass du meine bisherigen Verkäufe prüfst. Hilft mir.
Das war übrigens nur der Inseratpreis. Den Aufpreis zum Transport-Versand habe ich bezahlt, ohne in Rechnung zu stellen.
Das kann ja niemand wissen.
31-07-2025 15:55
die Nummer auf den Päckchen ist eine postinterne Nummer, die sich nicht zur Sendungsverfolgung
eignet....zudem erwartet Ebay nicht nur einen Nachweis, daß versendet wurde, sondern den Nachweis,
daß beim Empfänger zugestellt wurde!
31-07-2025 15:58 - bearbeitet 31-07-2025 16:00
@volker1185 schrieb:Danke, dass du meine bisherigen Verkäufe prüfst. Hilft mir.
Das war übrigens nur der Inseratpreis. Den Aufpreis zum Transport-Versand habe ich bezahlt, ohne in Rechnung zu stellen.
das war nur nett gemeint und ich habe deine bisherigen Verkäufe nicht geprüft, sondern wollte
einfach mal sehen, was du so anzubieten hast...
Kein Grund, unfreundlich zu werden....zumal du nirgends im Angebot erwähnt hast, daß du
den Spezialversand nimmst....