abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kundenservice

Habe einen PC Bildschirm versichert mit Sendungsverfolgung verkauft, die Ware ist defekt beim Kunden angekommen, Transportschaden. Der Käufer erhält natürlich das Geld von mir zurück. Wo kann ich jetzt bei ebay den Schaden geltend machen? Verkäuferschutz / Käuferschutz? Die aufgezeigten Wege funktionieren nicht.

Nachricht 1 von 4
Neueste Antwort
3 ANTWORTEN 3

Kundenservice

Bei Ebay kannst du nirgends den Schaden melden.

Auf dem bleibst du sitzen.

Erstatte dem Käufer das Geld und sei froh wenn er das Gerät selbst entsorgt,sonst musst du auch noch den Rückversand bezahlen.

Nachricht 2 von 4
Neueste Antwort

Kundenservice

Moin @bieterspass09 

 

Ebay hat mit einem Transportschaden nichts zu tun. Das ist eine Angelegenheit, die Du selbst mit Deinem Transportdienstleister klären musst.

 

Du solltest bei dem Käufer und Dir selbst zunächst soviele Informationen abfragen, wie Du nur kannst, z.B.

 

  • War die Sendung gemäß den Anforderungen des Versanddienstleisters verpackt?
  • War der Inhalt ausreichend gepolstert?
  • War der Transportschaden bei Annahme äußerlich erkennbar?
  • War die Sendung möglicherweise vom Versanddienstleister umverpackt?
  • Wurde dies dem Paketboten gemeldet?
  • Ist der beschädigte Bildschirm, der von Dir Verschickte?
  • Wie sieht der Transportschaden aus?

Du benötigst soviel Informationen wie möglich, um Deinen Versanddienstleister zu einer Erstattung zu bringen. Ein steiniger Weg, aber die einzige Möglichkeit für Dich zu einer Entschädigung zu kommen. Ich wünsche Dir viel Glück dabei.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter

Ich wünsche allen Mitlesern und -schreibern hier im Forum ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2026
Nachricht 3 von 4
Neueste Antwort

Kundenservice

Ergänzung, wichtig: Der/die Käufer soll Bildschirm & Verpackung noch 'ne Weile aufheben, keinesfalls sofort entsorgen. Manchmal wollen die Versanddienste selbst prüfen, ob sie den Schaden verantworten oder (d)eine unzureichende Verpackung der Grund war.
Ich glaube, ich hatte so etwas mal vor Jahren, und da sollte der Empfänger das beschädigte Paket innerhalb einer Wo. oder so bei der Post zur Prüfung abliefern. Oder ich hab's hier öfter so gelesen.

Nachricht 4 von 4
Neueste Antwort
Hast Du Fragen? Diese Links könnten nützlich sein: