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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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Akzeptierte Lösungen

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo in die Runde! Wir sehen, dass auch angesichts unserer positiven Ankündigung für private Verkäufer*innen weiterhin Fragen und Bedenken rund um das Steuertransparenzgesetz (PStTG) auftreten. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle auf folgenden Bereich in der Community hinweisen:

➡️ eBay Änderungen: Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7) ⬅️

Dort findet ihr zwei Videos, in denen das Steuerthema nochmals von FinanzNerd veranschaulicht dargestellt wird. 
Nutzt gerne die Kommentarfunktion unter den Videos, um konkrete Fragen dazu an uns, das Community-Team, zu stellen.

 

Um die Übersichtlichkeit bestmöglich zu gewähren, möchten wir euch bitten, beim Thema zu bleiben und keine Diskussionen entfachen zu lassen, dazu gibt es andere Bereiche hier in der Community 🙂.

 

Nochmals ein paar Fakten zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz: PStTG ändert die steuerlichen Verpflichtungen nicht und bedeutet nicht automatisch, dass jemand (mehr) Steuern auf die gemeldeten Beträge zahlen muss. Die Steuerbehörden entscheiden, ob die Einkünfte nach den gesetzlichen Vorschriften steuerpflichtig sind oder nicht. Gut zu wissen – im Allgemeinen sollten Einzelverkäufer Einkommenssteuern auf ihren Gewinn zahlen. Allerdings führen nicht alle Verkäufe bei eBay zu einer Einkommenssteuer.

 

Wenn beispielsweise in Deutschland ansässige Verkäufer*innen letztes Jahr einen Artikel für 1.000 € gekauft haben und ihn heute für 700 € bei eBay verkaufen, sollten diese 700 € normalerweise nicht der Einkommenssteuer unterliegen.

Jede*r ist selbst dafür verantwortlich, das zu versteuernde Einkommen aus den eBay-Verkäufen zu ermitteln und die Steuererklärung einzureichen. Wir empfehlen grundsätzlich, sich an eine Steuerberatungsstelle zu wenden, wenn es Fragen zu den eigenen, steuerlichen Verpflichtungen gibt 👍.

Liebe Grüße

Miriam

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eBay

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Nachricht 1030 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Moin @koelner1963 

 

Sehr informativ und längst überfällig .

 

Da wird wohl mancher Priverblicher die Fahne auf Halbmast ziehen .

 

Und bei 30 Verkäufen pro Jahr , erscheinen die Verkaufslimits von Ebay geradezu paradox .

 

Mal sehn wie sich's entwickelt .

 

Man darf gespannt sein .

animiertes-kaninchen-bild-0003

https://fb.watch/bvyAWL8Oms/
Nachricht 2 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Eigentlich ein guter Ansatz... und längst überfällig....

Ich frage mich nur, wie die Steuerbehörden diese Flut von Meldungen bearbeiten wollen....es fehlt doch 

in allen Behörden an Personal...

Was die Umsetzung durch Ebay angeht.....   viele ??????????????

Ich vermute, daß jetzt erst mal die Anmeldung von neuen Accounts stark nach oben gehen wird, weil halt einige meinen, damit die gesetzlichen Regelungen umgehen zu können...

lassen wir uns überraschen!

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 3 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Was meint ihr denn warum aich wbay den Ausweis geben lässt. Zum einen für Geldwäschegesetz zum andern damit man nachvollziehen kann und auch beweisen kann wer wo welches Geschäft getätigt hat. Als nächstes wird die steuerident abgefragt und schwupp die wupp hängen die Steuerhinterzieher am hacken. Ebay wird massiv Verkäufer verlieren ist meine Prognose!
Nachricht 4 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

schade um die Bücher die in den Altpapiercontainer landen werden.....😣

 

bin auch gespannt wie eBay es regelt, 

man braucht nur 2 oder 3 Nigeria-Bieter auf dem iPhone oder Macbook zu haben und die 2000 € Grenze wäre damit  erreicht, Geld sieht man es nie, aber in eBay wird es als Umsatz angezeigt.....genau so wie Kaufabbrüche oder Rückgaben

Nachricht 5 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Das irritiert mich jetzt schon

Zitat aus obigem Link:

 

im Text zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) heißt es:

Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der ..

im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.

 

Heißt das , daß ich mein Kontingent auf mehreren Plattformen ausschöpfen darf?

Eigentlich sollten doch alle Meldungen irgendwo zusammengeführt werden!

Oder verstehe ich das jetzt falsch?

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Nachricht 6 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

oh ja...ich glaube auch, das wird noch sehr sehr interessant werden....

da werden sich unzählige Fragen auftun...

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Nachricht 7 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo, richtig was ändern wird sich erst dann wenn jeder in Deutschland verdiente Euro auch dort versteuert wird, alle knapp 200 Steuersonder Paragraphen abgeschafft werden und die Steuerklärung auf den Bierdeckel paßt .

 

Wozu ?

 

Damit das Weißbuch der Steuerverschwendung dicker wird und der Bundestag min. 1000 Mitglieder hat !!!!

 

Auf welchen Beinen kam noch der "Amtsschimmels" daher ?

 

Michel halt dein Hütchen fest !!!!

 

Gruß

Nachricht 8 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wieso wenn du deine Daten angibst hast du verloren. Da im Zeitalter des Computer wohl einfach die Daten zusammengeführt werden können, egal wo du verkaufst. Die Frage die ich mir stelle . Ich verkaufe mein Auto um mir mal ein neues zu kaufen. Und muss dann unter Umständen weil ich 5000€ für meine alte Kiste erzielt habe darauf auch nich Steuern zahlen, weil ist ja über 2000 €! Oder ich stelle einen Artikel bei ebay für 1 € ein und der erreicht 10000€. Dann sind dann auch Steuern fällig.
Fragen über Fragen......
Nachricht 9 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Heißt das , daß ich mein Kontingent auf mehreren Plattformen ausschöpfen darf?

Eigentlich sollten doch alle Meldungen irgendwo zusammengeführt werden!

 

Interessanter Aspekt. Aber jede Plattform und gleiches Kontingent würde irgendwie keinen Sinn machen.

So wie bei der Zinsabschlagsteuer wird es eine Höchstgrenze geben, die man zwar auf verschiedene Banken verteilen kann, aber eben nur eine Insgesamt Höchstmenge.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 10 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@non-soli-cedit 

es geht doch hier um den Verkauf über Plattformen.

Dein Auto kannst du doch auch privat verkaufen und 

für wirklich teure Artikel bieten sich auch massenhaft andere Möglichkeiten.

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Nachricht 11 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo,

Steuern sind dann nicht unbedingt zu zahlen, aber du wirst zumindest erst mal durchleuchtet.........

Nachricht 12 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

da fällt mir gerade ein.... 

wie läuft das dann auf der Plattform, die jetzt noch Ebay im Namen trägt...

die müssten ja dann die ZA auch komplett ändern, weil im Augenblick

sind die dort wirklich bezahlten Beträge ja kaum nachzuvollziehen...

Da müssen also auch die Plattformen selbst teilweise radikal umstellen....

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Nachricht 13 von 1.239
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@aufnimmerwiedersehen1 moin,

 

so sehe ich das auch. Macht ja auch keinen Sinn, auf jeder Plattform 2000,00 Euro frei. 

Damit würde das Gesetz ausgehebelt. 

Flohmärkte werden künftig wohl heftigen Zulauf haben. 

Nachricht 14 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@diesunddaspt  schrieb:

Hallo,

Steuern sind dann nicht unbedingt zu zahlen, aber du wirst zumindest erst mal durchleuchtet.........


das ist richtig...es kommt ja auf die sonstigen Einkünfte und die absetzbaren Summen an.... aber es werden wohl viele in Zukunft eine Steuererklärung abgeben müssen, die bisher drum herum gekommen sind....

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Nachricht 15 von 1.239
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@pennystocknomoney Hi!

 

Ich sehe es auch wie @non-soli-cedit  in #4, das wird Auswirkungen haben- auf längere Sicht gesehen.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 16 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@pennystocknomoney  schrieb:

@aufnimmerwiedersehen1 moin,

 

so sehe ich das auch. Macht ja auch keinen Sinn, auf jeder Plattform 2000,00 Euro frei. 

Damit würde das Gesetz ausgehebelt. 

Flohmärkte werden künftig wohl heftigen Zulauf haben. 


das glaube ich weniger... das Steuergesetz betrifft ja die Verkäufer...die welche bisher moderat und ab und zu was verkauft haben, können das ja weiterhin tun...ich finde, daß 2000€ eine erkleckliche Summe sind (die ich nie in irgendeinem Jahr erreichen werde) und was über die Grenze von 2000€ wirklich an Steuern fällig wird, hängt ja von den persönlichen Umständen ab!

Die wirklich priverblichen werden sich nicht bei Wind und Wetter und in aller Herrgottsfrühe auf immer andere Flohmärkte stellen, dazu hatten die es  bisher viel zu bequem..... die Massen an Neuwaren, die die teilweise losgeschlagen haben, verkaufst du nie im Leben auf Flohmärkten....

Vielleicht wird der Schwarzhandel so wirklich ein Stück weit eingedämmt !

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Nachricht 17 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@dmary56 moin,

Bis die priverblichen VK realisiert haben, dass es ein neues Gesetz gibt (PStTG

gibt, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. 

Wer liest denn heutzutage noch intensiv neue Gesetzgebungen?

 

Ob die sich auf Flohmärkte stellen mit ihrer Neuware? Hmm, eher nicht. 

Aber evtl. Kunst und Antiquitätenhändler die hier priverblich handeln. 

 

 

 

Nachricht 18 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@non-soli-cedit  schrieb:
Wieso wenn du deine Daten angibst hast du verloren. Da im Zeitalter des Computer wohl einfach die Daten zusammengeführt werden können, egal wo du verkaufst. Die Frage die ich mir stelle . Ich verkaufe mein Auto um mir mal ein neues zu kaufen. Und muss dann unter Umständen weil ich 5000€ für meine alte Kiste erzielt habe darauf auch nich Steuern zahlen, weil ist ja über 2000 €! Oder ich stelle einen Artikel bei ebay für 1 € ein und der erreicht 10000€. Dann sind dann auch Steuern fällig.
Fragen über Fragen......

 

Es geht erstmal nicht ums Steuern zahlen, sondern um die Verpflichtung der Plattformen, Umsätze melden zu müssen.

 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 19 von 1.239
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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

sondern um die Verpflichtung der Plattformen, Umsätze melden zu müssen.

 

Jede Umsetzung in einem System kostet Vorlaufzeit. Bin gespannt, wie eBay das dann schnell umsetzt.

Man denke jetzt mal nur an die Korrektur der Punkte.

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 20 von 1.239
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