Steuer beim verkaufen ab 2000€
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26-01-2024 16:30
Danke im Voraus
Betreff: Steuer beim verkaufen ab 2000€

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05-11-2024 09:51
@m.kimkay schrieb:
Hallo miriam@ebay ,
Wäre es denn möglich, den privaten ebay Shop zu pausieren bis zum nächsten Jahr, bis die neue 'Zähl-Phase' wieder beginnt?
So brauch man keine Identifikationsnummer eingeben und man weiß, das man immer unter der kritischen Anzahl bleibt.
Ist die möglich?
Vielen Dank für eine kurze Rückmledung.
Hallo @m.kimkay - ja, das wäre grundsätzlich möglich - vielleicht ist aber auch folgendes, kostenloses Angebot für dich interessant, um dich zu deiner individuellen Situation beraten zu lassen. Möglicherweise nimmt dir ein Online-Gespräch mit Profis die Sorge vor der Hinterlegung deiner steuerlichen Identifikationsnummer bei eBay. Weiterführende Informationen findest du in der soeben veröffentlichten Community-Ankündigung und auf eBay.de/DAC7.
Liebe Grüße
Miriam
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05-11-2024 10:26
@hasjana schrieb:anzugeben wäre sowas bei "sonstige Einkünfte" ...
Nein. Erlöse aus privaten Verkäufen sind keine "sonstigen Einkünfte", das stimmt einfach nicht. Außer sie fallen unter die sog. Spekulationsfrist von einem Jahr zwischen Anschaffung & Weiterverkauf mit (!) Gewinn. Nur solche "Privaten Veräußerungsgeschäfte" muss man in diese Zeilen eintragen und folglich versteuern.
Der rein private Verkauf eines gebrauchten Autos, von Kunst selbst in Millionenhöhe, gebrauchten Klamotten oder anderen Sammeleien unterliegt keiner Steuer, folglich müssen solche Einnahmen nicht angegeben werden und folglich gibt es auch keine Zeile dafür in der Einkommensteuererklärung.
Entscheidend ist die fließende Grenze, ab wann das Ganze zum gewerblichen Handel wird mit allen Pflichten und Risiken, die sich daraus ergeben. Daher die Limits bzw. Meldegranzen bei sämtlichen Online-Verkaufsportalen europaweit.
Sorry, dass ich das immer betone, aber bei zu viel Geschimpfe auf Behörden oder die EU reagiere ich langsam allergisch. Steuereinnahmen sind keine Schikane, sondern wichtig.
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28-11-2024 22:28
Sorry, jetzt muss ich mich auch mal zu Wort melden.
Ich wurde eben auch aufgefordert meine Steuerid an zu geben, da ich über 2000,-€ liege.
Allerdings ist der Betrag nur inklusive der von mir gekauften Versandetiketten.
Also liegt der reine erhaltene Betrag unter 2000,-€
Wird das dann dennoch gemeldet.
Und Nein, ich habe keine Angst, ich möchte es nur wissen 😉
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29-11-2024 07:59
Hallo @pestein-64! Der Gesamtbetrag deines Umsatzes entspricht dem vollen Betrag, den du für deine Verkaufstransaktionen erhältst, einschließlich etwaiger Versandkosten und Steuern, die du eventuell erhältst, einschließlich der Mehrwertsteuer.
Von eBay eingezogene und abgeführte Steuern, für Gebühren berechnete Steuern sowie von eBay abgezogene Beträge für Gebühren, Gutscheine, abgebrochene Käufe, abgebrochene Bestellungen und Rücknahmen fließen nicht in die Berechnung ein.
Somit weißt du Bescheid 🙂.
Liebe Grüße
Miriam
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29-11-2024 11:30
Danke für die Info.
Gruß
Peter
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04-12-2024 16:05
Ich hätte bezüglich der Summe eine Frage.
Die Summe die gemeldet wird, wird davon auch der vom Verkäufer gezahlten Porto kosten abgezogen oder dazu gerechnet?
Hab eben die Aufforderung bekommen wegen der ID obwohl ich deutlich unter 20 Verkäufen bin aber bei knapp 1900€
Solange ich nichts mehr dies Jahr verkaufe, belässt es Ebay dabei oder muss ich bis Ende des Jahres mit einer Reaktion von ebay rechnen wenn ich die Nr nicht angebe?
Danke
Tobias
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04-12-2024 16:15
Lies dich einfach mal durch, es gibt jede Menge Antworten. Natürlich werden deine Einnahmen gezählt von ebay, aber gemeldet wird nur dein Reinerlös!
Und wenn du nichts mehr verkaufst dieses Jahr brauchst du auch die Nummer nicht angeben ausser ebqay sieht das anders und du hast falsch gerechnet.
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04-12-2024 17:43
Gemeldet wird der Betrag, den du von eBay gutgeschrieben und ausgezahlt bekommen hast, immer vorausgesetzt natürlich, du überschreitest die Grenzen.
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17-12-2024 19:58
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18-12-2024 11:23
Dann verkaufe doch deinen privaten Krempel. Das interessiert niemanden, auch nicht das Finanzamt.
Die kommen doch nicht auf dich zu, wenn du 35 Artikel verkaufst. Dazu müssten die beim FA aber schon mächtig Langeweile haben.
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19-12-2024 23:58 - bearbeitet 20-12-2024 00:00
Kann mal jemand den roten Banner aus meinem Account entfernen, den ich heute erhalten habe.
Ich bin auch noch unter der angegebenen Grenze, also möchte ich das nicht in meinem Account haben.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
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30-12-2024 10:19
@marieber2867 schrieb:Also ich verstehe nur noch Bahnhof.
Ich mache keine Steuererklaerung wenn ich durch Verkauefe doch eine machen muss die mich dann 500 euro kostet lohnen sich die Verkauefe und das ganze nicht.
Alles unklar jeder schreibt was anderes wenn man sich mit dem deutschen Steueram nicht auskennt ist man verloren also besser alles lassen.
Steuererklärungen kann man auch ohne Steuerberater erstellen. Unter bestimmten Umständen ist man als Privatperson sogar verppflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
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30-12-2024 10:34
@marieber2867 schrieb:Das ist alles so unklar.
Man weiss gar nicht wo man dran ist.
Ich werde wohl alle Verkauefe einstellen bis das geklaert ist.
Nicht jeder macht ne Steuererklaerung.
Wo solll man die Verkauefe melden?
Was fallen zb bei Verkauefen von 3000 euro an Steuern an?
Alles dies bleibt unbeanwortet-
Fazit besser nicht mehr verkaufen
Große Güte, was soll das Gejammer?
Auf all Deine Fragen gibt es Antworten, einige hast Du übrigens schon erhalten. Beschäftige Dich bitte mit der Materie, denn Unwissenheit und die fehlende Bereitschaft sich mit Sachverhalten zu auseinander zu setzen, schützt im Zweifelsfall vor Strafe nicht.
Bei Verkäufen von 3.000€ könnte das Finanzamt bspw. Deinen jährlichen Durchschnittssteuersatz aus beruflichen Einkommen anwenden. Die Frage wird Dir hier aber niemand individuell beantworten können, da wir Deine persönlichen Umstände nicht kennen.
Berücksichtigt werden beim erzielen von Einnahmen bspw. Freibeträge und Freigrenzen. Die sind von der Besteuerung ausgenommen.
Einfaches Beispiel ist die Kapitalertragssteuer. Erträge bis 1.000€ (also Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen...) sind von der Besteuerung ausgenommen. Für jeden weiteren Euro wird Kapitalerstragssteuer, Soli-Zuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig (es bleiben dann grob von einem 1,00€ Zinsertrag etwa 0,75€ versteuerter Gewinn für Dich übrig).
Ähnlich sieht es bei den Freigrenzen für den Online-Handel aus (hier mit Blick auf privater Verkäufer). Es würde hier nicht auf die von Dir erfragten 3.000€ Steuern anfallen, sondern nur auf die Summe oberhalb der Freigrenze. Aber selbst für diesen Betrag fallen Steuern nicht automatisch an, sondern richten sich danach was Du verkaufst und wie Du verkaufst (bspw. permanent Neuwaren).
Wenn Du Dein gebrauchtes Auto für 5.000€ verkaufst werden darauf vermutlich gar keine Steuern anfallen (aber wie gesagt, ich kenne Deine persönliche Situation nicht und kann daher nicht beurteilen, unter welchen Umständen Du steuerpflichtig bist).
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30-12-2024 10:42
@5annaq schrieb:
Ja, dann werde ich doch vom Staat Geld zurück bekommen, wegen Verlust...😂😂😂😂
So ähnlich läuft es bei der Verlustrechnung auf Kapitalerträge.
Habe ich Zinseinkünft über 1.000€, so fallen für die Einkünft ab dem 1.001sten Euro Zinsen an.
Beträgt mein Zinsertrag bspw. 1.250€, so sind 250€ zu versteuern. Habe ich im gleichen Jahr Aktien mit einem Verlust von 200€ verkauft, kann ich die Verluste gegenrechnen und somit meine Steuerlast auf dei 250€ Zinsen teilweise oder ganz reduzieren.
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30-12-2024 10:50
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11-01-2025 13:34
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11-01-2025 13:36
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11-01-2025 13:40
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11-01-2025 14:43
deine politik meinung will niemand wissen
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11-01-2025 14:53
Und du meinst im Ausland ist es besser @skydiver60?
Vergiss es, da lach ich mir eins😂
