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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Liebes Ebay Team.

liebe Community,

 

ich haber vor kurzem als Privantverkäufer einen Artikel nach Ungarn versandt. Der Artikel wurde als Einschreiben International versendet und das Etikett direkt über Ebay gekauft. Dieser Versandweg wurde mit "Verkäuferschutz" deklariert. Nun ist es so, dass der Brief laut Sendungsverfolgung seit dem 05.12.24 in Ungarn als erfasst gilt, allerdings keine weitere Statusänderung stattgefunden hat. Ein Nachforschungsauftrag ist über die Deutsche Post nicht möglich, die Tracking ID wird nicht erkannt, obwohl über Ebay direkt bei der Post gekauft. Zwischenzeitlich habe ich bei der Post per E-Mail einen Auftrag gestellt.

Der Käufer hat nun eine Rückerstattung angefordert und diese auch erhalten. Telefonisch wurde mir von Ebay erklärt, dass dieser den Antrag über Ebay.com eingestellt hat. Die Dame hat meine Erwiderung aufgenommen und diese weitegeleitet. Nun habe ich heute Morgen eine Rückmeldung von "Jennessy M.
eBay Customer Service" erhalten, welche die Erstattung bestätigt hat. Nach meinem Verständnis wird in diesem Fall amerikanisches Recht bzw. die dortigen AGBS zur Grunde gelegt. Ich als Verkäufer kann jedoch nicht erkennen, ob ein Käufer über Ebay.com bestellt. Für mich war die Anzeige "Verkäuferschutz" ausschlaggebend diesen Artikel überhaupt nach Ungarn zu verkaufen. Sollte meine Annahme korrekt sein, könnte jeder Käufer sich über Ebay.com anmelden und somit wäre ein Verkäuferschutz, trotz Nachweis der Abgabe ber der Post, nicht existent.

Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung von Ebay bzw. Experten freuen, bevor ich mich dazu rechtlich beraten lassen, vielen Dank.

Nachricht 1 von 37
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36 ANTWORTEN 36

Verkäuferschutz bei Versand in EU?

 Für mich war die Anzeige "Verkäuferschutz" ausschlaggebend 

Was für dich ausschlaggebend ist interessiert ebay nicht! Es entscheidet immer die ebay-Plattform wo der Käufer angemeldet ist.

Und schließlich hast du ja auch keine Zustellbestätigung dass der Käufer den Artikel erhalten hat. Und die braucht man eben um überhaupt in den Genuß des Verkäuferschutzes hier zu kommen.

Wir raten den Privaten immer und immer wieder, dass sie tunlichst nicht ins Ausland versenden sollten aber hören / lesen will das scheinbar niemand.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Moin @marxelinho 

 

so leid es mir tut!

Du hast dich nicht hinreichend informiert.

 

 

 

Tipp
Beim Verkauf an Käufer im Ausland müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften sowohl in Ihrem eigenen Land als auch im Land der Käufer einhalten. Ihre Artikel müssen die Voraussetzungen für das Einstellen und Verkaufen erfüllen, die für die eBay-Website im jeweiligen Land gelten, in das Sie Ihre Artikel verkaufen.

Wenn Sie international verkaufen, sind Sie und Ihre Käufer möglicherweise durch eines unserer Käuferschutz-Programme geschützt. Art und Umfang des Schutzes hängen von der Website ab, über die der Kauf getätigt wurde.

Nachricht 3 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Sie stimmen mir doch sicherlich zu, dass die Anzeige des vorhandenen Verkäuferschutzes dann zumindest irreführend ist, oder? 

Wie kann ich denn erkennen, wo der Käufer angemeldet ist? Ich kann mir schon vorstellen, dass es grunsätzlich unterschiedliche AGBs in Ungarn und den USA gibt.

Nachricht 4 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

Auch hier die grunsätzliche Rückfrage, wie ich erkennen kann, bei welcher Website der Kauf getätigt worden ist? 

Natürlich wird die ganze Handhabe von irgendwelchen AGB´s abgeckt sein.  Aber ebay suggeriert in diesem Fall einen Verkäuferschutz, der in der Art wir aus Deutschland bekannt, nicht vorhanden ist. 

 

Nachricht 5 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Du siehst doch die Lieferadresse oder nicht? Wenn die nicht in D ist wird der Käufer eben auf einer anderen ebay-Plattform registriert sein.

Wenn es sich um einen Preisvorschlag handelt sieht man auch wohin der Artikel soll. Wenn man auf den Namen klick sieht man wo der Käufer registriert ist.

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Nachricht 6 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

@marxelinho 

 

Für mich wäre die Entscheidung auch fragwürdig.

Man muss sich auch fragen, wie man verhindern kann, dass ebay-User über die COM-Seite einkaufen.

 

Immerhin ist Ungarn Mitglied der EU und kein Bundesstaat in den USA.

Es heißt im Impressum von eBay:

 

Zitat: "Vertragspartner und verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze sowie gesetzlicher Vertreter im Sinne des Digital Services Act (DSA) für eBay-Mitglieder in der EU.

 

Anschrift von eBay Deutschland."

 

Es könnte also maximal ungarisches Recht gelten.

Entsprechende Passage zu Verbraucherrechten müsste man sich also heraussuchen, wenn man dann die Sprache beherrscht oder mithilfe von Tante Google die Frage auf Ungarisch übersetzen lässt.

 

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 7 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Der user ist aus Ungarn und hat den Artikel nach Ungarn liefern lassen. Dann gehe ich nicht davon aus, dass der Kauf über Ebay.com getätigt wurde.

Nachricht 8 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ich hatte nie vor, mit jemanden außerhalb der EU einen Vertrag abzuschließen. Also kann ich doch eigentlich auch davon ausgehen, dass nicht amerikanische AGBs zu Tragen kommen. In Deutschland geht nach meinem Verständnis das Haftungsrisiko bei Privatverkäufer auf das Versandunternehmen über, sobald die Ware nachweislich übergeben worden ist. Wie das in Ungarn (EU-Recht?) aussieht, weiß ich natürlich nicht.

 

Nachricht 9 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

 "In Deutschland geht nach meinem Verständnis das Haftungsrisiko bei Privatverkäufer auf das Versandunternehmen über " -- Ich meinte natürlich den Käufer.

Nachricht 10 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Natürlich wurde er das, sonst hätte ebay.com nicht entscheiden können.

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Nachricht 11 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

@marxelinho 

 

Es gibt Länder, die haben keine eigene Ebay-Seite, deshalb läuft das über ebay.com.

Ob es nun ebay.com oder ebay.ungarn wäre, das Resultat bleibt das Gleiche.

Du hast keinen Zustellnachweis, also wird erstattet.

 

Und nebenbei, als Einschreiben hättest du auch nicht versenden dürfen.

International sind keine Waren mehr in Briefsendungen erlaubt, sondern nur noch Päckchen (dann aber nur mit Tracking!) oder Pakete.

 

 

 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 12 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Hallo @marxelinho
Unabhängig von de oder com
Bei den Bedingungen für Verkäuferschutz steht explizit, dass dieser eben nur besteht, wenn die Sendung nachweislich zugestellt wurde.
https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/#:~:text=Im%20Falle%20eines%20Zahlungsstreitfalls%20....
"Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“)."
Nachricht 13 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Vielen Dank für den Hinweis.

Dies war tatsächlich sehr hilfreich, dass es in Ungarn keine eigene Seite gibt.

 

Wenn ich das per Einschreiben nicht versenden hätte dürfen, hätte Ebay diesen Dienst doch besser nicht anpreisen bzw. vermitteln sollen, oder?

Nachricht 14 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Ebay ist nicht verantwortlich wie und mit welchem Dienst die Verkäufer verschicken. Das obliegt einzig den Verkäufern.

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Nachricht 15 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

@marxelinho 

 

Ich konnte zumindest so viel herausfinden /lesen, dass Ungarn seine Verbraucherrechte an die EU-Regeln angepasst hat.

 

Du kannst zwar das Land sehen, in dem ein User registriert ist, aber nicht unter welcher Domain die Seite aufgerufen wird.

 

Also würde in Zukunft nur ein Länderausschluss helfen.

 

Davon mal abgesehen...der ebay-Account berechtigt weltweit zum Zugriff.

Wenn ich also „Böses“ vorhätte, könnte ich die COM-Domain nutzen und die Amis würden entscheiden? Dann läuft da etwas falsch.

 

Die Entscheidung sollte nach Sitz des Verkäufers und Käufers erfolgen.

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Nachricht 16 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Und weil in Einschreiben international nur Gedrucktes (Dokumente, Unterlagen) verschickt werden darf, wird die Post bei Verlust auch nicht erstatten.
Nachricht 17 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Ich bitte Sie, wenn Ebay verschiedene Versandarten AKTIV vorschlägt, u.a. mit Verkäuferschutz deklariert, geht der unerfahrene Privatverkäufer davon aus, dass diese Versandarten auch zulässing sind. 

Nachricht 18 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?


@marxelinho  schrieb:

Vielen Dank für den Hinweis.

Dies war tatsächlich sehr hilfreich, dass es in Ungarn keine eigene Seite gibt.

 

Wenn ich das per Einschreiben nicht versenden hätte dürfen, hätte Ebay diesen Dienst doch besser nicht anpreisen bzw. vermitteln sollen, oder?


 

@marxelinho  ebay macht nur Vorschläge... wozu du dich letztlich entscheidest, ist deine Sache.

 

Aber bitte.... überarbeite deine gesamten Angebote hinsichtlich der Versandkosten. Du bietest teilweise Deutsche Post Brief für 3Euro und an und das Teil kostet 55 Euro.

Auch bei normaler Briefpost hast du weder einen Sendungsnachweis noch den zwingend erforderlichen Zustellnachweis und genau darauf kommt es an. Du könntest also auch Ware und Geld verlieren wenn du innerhalb Deutschlands unversichert und ohne Zustellnachweis versendest.,

 

Hier nochmal der Passus bezüglich Verkäuferschutz

 

 

 

 

Der Verkäuferschutz bei ebay ist so ausgelegt, dass Verkäufer einen Sendungsnachweis + Zustellnachweis haben müssen!

 

 

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaeuferstandards/verkaeuferschutz

 

Versand- und Lieferprobleme?

Mit Sendungsverfolgung geschützt

Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden negative Bewertungen automatisch entfernt.

Niedrigpreisige Artikel können Sie z.B. mit PRIO versenden. PRIO ist eine Zusatzleistung der Deutschen Post für Briefe mit Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Tag. 

Wenn Sie Versandetiketten über Mein eBay erstellen, ist die Käuferadresse bereits eingetragen und die Daten zur Sendungsverfolgung werden automatisch hinterlegt. Alternativ können Sie die Sendungsdaten auch per Scan über die eBay-App hinzufügen.

 

https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/

 

 

Anspruchsberechtigung

Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Artikel nicht erhalten

Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:

  • Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
  • Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
  • Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).

Zustellnachweis

Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:

  • die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
  • Datum der Zustellung
  • Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
  • Name und Adresse des Versenders

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.

Nachricht 19 von 37
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Verkäuferschutz bei Versand in EU?

Bei Verkäufen innerhalb von Deutschland widerspricht dies nach meinem Verständni allerdings dem BGB, worauf Ebay auch selber hinweist:

eBay Deutschland : Rechtsportal

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wird der Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Übergabe an das Transportunternehmen im Zweifelsfall durch entsprechende Belege nachzuweisen haben. 

 

Für mich ist eine Tracking ID ein entsprechender Beleg. Ich kann mir nicht vostellen, dass das BGB durch Ebay AGBs ausgehebelt werden kann? 

 

Unabhängig davon, wofür ist der Verkäuferschutz überhaupt gut bei nachweislicher Abgabe an ein Transportunternehmen? Nur um mich vor negativen Bewertungen zu schützen? 

Nachricht 20 von 37
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